Für VOB-A-Bauvergabe (Abschnitte 1 und 2): ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.
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# VOB-A-Bauvergabe (Abschnitte 1 und 2)
## Aufgabe
Bauvergaben nach VOB-A (Abschnitt 1 Unterschwelle, Abschnitt 2 Oberschwelle) strukturieren oder angreifen. Schnittstelle: VOB-B regelt anschliessenden Bauvertrag, ist aber nicht Gegenstand des Vergabeskills.
## Kaltstart
1. Bauleistung i. S. § 1 VOB-A?
2. Schwellenwert oberschwellig (EUR 5404000 ab 01.01.2026)? Abschnitt 2 + VgV-Baubereich; sonst Abschnitt 1.
3. Auftraggebertyp (oeffentlich, sektorenbezogen, privat mit Foerdermittel mit Bindungsklausel)?
4. Leistungsbeschreibung bereits vorhanden (Leistungsverzeichnis vs. funktionale LB)?
5. Fachloseinteilung erfolgt?
## Verfahrenstypen
### Abschnitt 1 (Unterschwelle, fuer Bund + groesstenteils Laender)
- Oeffentliche Ausschreibung.
- Beschraenkte Ausschreibung mit/ohne TW.
- Freihaendige Vergabe.
### Abschnitt 2 (Oberschwelle, ergaenzend zu VgV)
- Offenes Verfahren.
- Nicht-offenes Verfahren.
- Verhandlungsverfahren mit TW.
- Wettbewerblicher Dialog.
- Innovationspartnerschaft.
## Leistungsbeschreibung § 7 VOB-A
- **Detaillierte LB** (Leistungsverzeichnis mit Positionen, Mengen, Einheitspreisen).
- **Funktionale LB** mit Leistungsprogramm (ueblich bei komplexen oder GU-Vergaben).
- Eindeutigkeit, Vollstaendigkeit, Hinweis auf besondere Umstaende.
- Risiko des Auftraggebers fuer unvollstaendige LB (BGH VII ZR 113/17 Rechtsprechungslinie ueberpruefen).
## Wertung § 16d VOB-A
- Eignungspruefung (Fachkunde, Leistungsfaehigkeit, Zuverlaessigkeit).
- Pruefung Auskoemmlichkeit (§ 16d Abs. 1 Nr. 1 VOB-A).
- Wirtschaftlichstes Angebot, Zuschlagskriterien wie in Bekanntmachung gewichtet.
## Nebenangebote § 8 VOB-A
- Zulassung im LV erforderlich; Mindestanforderungen vorgeben.
- Nebenangebote werden gleichwertig gewertet, sofern Mindestanforderungen erfuellt (EuGH C-561/12 Nordecon).
## Bietergemeinschaften und Eignungsleihe
- Bietergemeinschaft zulaessig, gesamtschuldnerische Haftung im LV vorsehen.
- Eignungsleihe nach § 6d VOB-A unter Bedingungen (insb. Vorhalten der geliehenen Eignung beim Auftragnehmer waehrend Ausfuehrung).
## Schnittstellen
- VOB-B regelt Vertragsbedingungen nach Zuschlag.
- VgV-Baubereich (§§ 14 ff. VgV) ergaenzt VOB-A Abschnitt 2.
- Bauplanung freiberuflich -> § 50 VgV.
## Typische Fehler
- Funktionale LB ohne ausreichende Rahmenbedingungen -> Bieter koennen nicht kalkulieren -> spaetere Nachtraege.
- Mengenangaben falsch -> § 2 Abs. 3 VOB-B Mehrmengenproblem im Vertrag.
- Eignungspruefung wird mit Auskoemmlichkeitspruefung vermischt.
- Nebenangebote ohne Mindestanforderungen.
- Vergabevermerk § 20 VOB-A fehlt oder ist unvollstaendig.
## Output
- Verfahrenswahl-Pruefvermerk.
- Leistungsbeschreibungs-Checkliste (detailliert vs. funktional).
- Vergabevermerk-Vorlage § 20 VOB-A.
<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->
> **Ausformulierungspflicht und Formatstandard.** Das Endprodukt wird in **vollständigen, ausformulierten Sätzen** geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie `[Name der Mandantin]` werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.
>
> **Schriftbild:** Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist **Times New Roman 11 pt** als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
>
> **Nummerierung:** Gliederung ausschließlich dezimal (`1`, `1.1`, `1.1.1` und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->
## Quellenregel
BGH-Linien zur LB-Verantwortung und zur Wertung Nebenangebote vor Ausgabe ueber bundesgerichtshof.de / dejure.org verifizieren; VOB-A aktuelle Fassung pruefen.
## Vergabe-Workbench-Boost v61.2
- Starte jedes Mandat mit Rolle, Verfahrensstand, Schwellenwert/Rechtsweg, Frist und Dokumentenlage.
- Biete bei mehr als drei Einzelthemen ein Padlet oder eine Tabelle an: Vergabefehler, Belege, Norm, Kausalitaet, Abhilfe, Risiko.
- Fuer Anfaenger: erklaere `Ruge`, `Nachpruefung`, `Stillhaltefrist`, `Eignung`, `Zuschlag`, `Auftragswert` und `Praeklusion` jeweils in einem Satz und arbeite dann praktisch weiter.
- Fuer Profis: liefere sofort Schriftsatzkern, Vergabevermerk, Bewertungsmatrix oder Entscheidungsvorlage.
- Pruefe Schwellenwerte 2026/2027, Paragraph 134 GWB, Paragraph 135 GWB, Paragraph 160 Abs. 3 GWB und Paragraph 171 GWB nie aus dem Bauch heraus, sondern als Fristen-/Quellen-Gate.
- Auftraggeber-Output braucht immer Dokumentationslogik; Bieter-Output braucht immer Ruge-/Kausalitaets-/Chance-Logik.
- Wenn eine Position schwach ist, benenne die Schwachstelle freundlich und repariere sie: fehlender Beleg, falscher Rechtsweg, zu pauschale Ruge, unsaubere Wertung, fehlende Kausalitaet oder verspaetete Reaktion.
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