Für UVgO und Unterschwellenvergabe: rechnet Beträge, Schwellen und Varianten; Ergebnis: Berechnungstabelle mit Annahmen und Kontrollfragen.
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# UVgO und Unterschwellenvergabe
## Aufgabe
Vergabe unterhalb der EU-Schwellenwerte nach UVgO (Bund und mehrheitlich Laender) strukturieren oder angreifen. Rechtsschutz unterscheidet sich grundlegend vom Oberschwellenverfahren (kein VK-Verfahren).
## Kaltstart
1. Auftraggeber: Bund (UVgO direkt), Land (UVgO meist eingefuehrt, Pruefung Landeshaushaltsrecht), Kommune (Pruefung Landes- bzw. Gemeindehaushaltsrecht)?
2. Auftragsart Liefer-/Dienstleistung? (Bau: VOB-A Abschn. 1)
3. Geschaetzter Auftragswert (ohne USt.)?
4. Direktauftrag-Grenze unterschritten (i. d. R. EUR 1000 netto, je nach Bundesland)?
5. Bekanntmachung bereits erfolgt?
## Verfahrenstypen UVgO
### § 8 UVgO: Verfahrensarten
- **Oeffentliche Ausschreibung** (Regel).
- **Beschraenkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb** (zulaessig bei Eignungsbedarf oder hoher Komplexitaet).
- **Beschraenkte Ausschreibung ohne TW** (begrenzte Faelle § 8 Abs. 4 UVgO).
- **Verhandlungsvergabe mit/ohne TW** (Faelle § 8 Abs. 4 Nr. 5 ff. UVgO).
- **Direktauftrag** unterhalb Wertgrenze (Bund EUR 1000 netto, Laender abweichend).
### Bekanntmachung
- Auf der Vergabeplattform des Bundes (eVergabe-Online) oder Land/Kommune.
- Inhalte: Auftragsgegenstand, Eignung, Zuschlagskriterien, Fristen.
## Eignung und Wertung
- Eignungspruefung § 31 UVgO: Fachkunde, Leistungsfaehigkeit, Zuverlaessigkeit, gesetzeskonformes Verhalten.
- Wirtschaftlichstes Angebot § 43 UVgO; Wertungskriterien wie VgV-Logik.
## Rechtsschutz
### Primaerrechtsschutz
- Kein VK-/OLG-Verfahren.
- Verwaltungsgerichtsweg (§ 40 VwGO) bei oeffentlich-rechtlichen Ausschreibungen, sofern Klagebefugnis (Bieter als Konkurrent).
- Eilrechtsschutz § 123 VwGO (einstweilige Anordnung) auf Unterlassung Zuschlag.
- Praxis: Erfolgschancen begrenzt, Zustaendigkeitsstreit zwischen VG und LG haeufig.
### Sekundaerrechtsschutz
- Schadensersatz vor Zivilgericht (LG) nach §§ 280, 311 BGB i. V. m. § 241 Abs. 2 BGB, hilfsweise § 826 BGB.
- Echte-Chance-Doktrin und Mitverschulden wie bei § 181 GWB.
## Typische Fehler
- Verhandlungsvergabe ohne TW wird gewaehlt, obwohl oeffentliche Ausschreibung haetterechtmaessig.
- Wertgrenzen werden ueberschritten und kein VgV-Verfahren angesetzt -> De-facto-Vergabe-Risiko und § 135 GWB-Analogie.
- Bekanntmachung erfolgt nicht oder nur auf unbekannter Plattform.
- Bieter unterlaesst Ruege; Vergaberecht-Ruege ist im Unterschwellenbereich keine zwingende Voraussetzung fuer Klage, aber empfohlen zur Schadensminderung.
## Output
- UVgO-Verfahrensplan mit Verfahrenswahl-Begruendung.
- VG-Eilantrag-Geruest (§ 123 VwGO).
- Schadensersatz-Pruefvermerk LG.
<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->
> **Ausformulierungspflicht und Formatstandard.** Das Endprodukt wird in **vollständigen, ausformulierten Sätzen** geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie `[Name der Mandantin]` werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.
>
> **Schriftbild:** Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist **Times New Roman 11 pt** als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
>
> **Nummerierung:** Gliederung ausschließlich dezimal (`1`, `1.1`, `1.1.1` und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->
## Quellenregel
Landesweite Umsetzungsstaende UVgO und Wertgrenzen (z. B. NRW, BY, HE) vor Beratung in aktueller Landesfassung pruefen; OLG-/OVG-Linien ueber dejure.org / openjur.de verifizieren.
## Vergabe-Workbench-Boost v61.2
- Starte jedes Mandat mit Rolle, Verfahrensstand, Schwellenwert/Rechtsweg, Frist und Dokumentenlage.
- Biete bei mehr als drei Einzelthemen ein Padlet oder eine Tabelle an: Vergabefehler, Belege, Norm, Kausalitaet, Abhilfe, Risiko.
- Fuer Anfaenger: erklaere `Ruge`, `Nachpruefung`, `Stillhaltefrist`, `Eignung`, `Zuschlag`, `Auftragswert` und `Praeklusion` jeweils in einem Satz und arbeite dann praktisch weiter.
- Fuer Profis: liefere sofort Schriftsatzkern, Vergabevermerk, Bewertungsmatrix oder Entscheidungsvorlage.
- Pruefe Schwellenwerte 2026/2027, Paragraph 134 GWB, Paragraph 135 GWB, Paragraph 160 Abs. 3 GWB und Paragraph 171 GWB nie aus dem Bauch heraus, sondern als Fristen-/Quellen-Gate.
- Auftraggeber-Output braucht immer Dokumentationslogik; Bieter-Output braucht immer Ruge-/Kausalitaets-/Chance-Logik.
- Wenn eine Position schwach ist, benenne die Schwachstelle freundlich und repariere sie: fehlender Beleg, falscher Rechtsweg, zu pauschale Ruge, unsaubere Wertung, fehlende Kausalitaet oder verspaetete Reaktion.
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