Für Alleinvertriebsvertrag International: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.
Scanned 9/5/2026
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# Alleinvertriebsvertrag International
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: HGB §§ 1-7, 17-37 (Firma/Register), 48-58 (Prokura), 84-92c (Handelsvertreter), 343 ff. (Handelsgeschäfte), 373 ff. (Handelskauf); CISG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Worum es geht
Der Alleinvertriebsvertrag (Exclusive Distribution Agreement) gewährt dem Händler das exklusive Recht zum Vertrieb in einem Gebiet. Nach VBER 2022 (EU) 2022/720 ist Exklusivität zulässig, wenn Marktanteile des Lieferanten unter 30% und des Händlers unter 30% bleiben. Missbräuchliche Kündigung kann Schadensersatzpflichten auslösen.
## Kernnormen / Kernquellen
- **VBER (EU) 2022/720 Art. 2**: Freigestellte vertikale Vereinbarungen
- **VBER Art. 3**: Marktanteilsschwelle — 30% für Lieferant und Händler
- **VBER Art. 4**: Hardcore-Beschränkungen — Preisbindung, absolute Gebietsbeschränkungen verboten
- **VBER Art. 5**: Nicht freigestellte Klauseln — Wettbewerbsverbot > 5 Jahre
- **GWB § 20**: Diskriminierungsverbot bei marktbeherrschenden Lieferanten
- **§ 314 BGB**: Außerordentliche Kündigung — als Fristsetzung bei Dauerschuldverhältnis
## Schlüsselbegriffe
- Gebietsschutz: Lieferant liefert nicht in Exklusivgebiet; aktive Verkaufsverbote für andere Händler
- Marktanteilsschwelle 30%: VBER greift nicht bei Überschreitung → Einzelfallprüfung
- Mindestumsatz (minimum purchase obligation): zulässig; aber Kündigungsrecht bei Nichterfüllung
- Wettbewerbsverbot post-contractual: max. 1 Jahr nach VBER Art. 5 Abs. 1 lit. b
- Internet-Verkäufe: VBER 2022 erlaubt Beschränkungen unter Bedingungen (dual pricing verboten)
## Typische Streitfragen / Anwendungsfälle
1. Lieferant liefert direkt in Exklusivgebiet des Händlers: Schadensersatz nach GWB/VBER?
2. Kündigung bei Nichterfüllung Mindestumsatz: Fristsetzung + Abmahnung erforderlich?
3. Online-Verkaufsbeschränkung: Darf Lieferant Händler verbieten über Amazon zu verkaufen?
4. Post-contractual Wettbewerbsverbot: 2 Jahre nach VBER verboten — VBER-Konsequenz?
5. Marktanteil über 30%: Gilt keine Freistellung mehr — was prüft die Kommission?
## Methodik
- VBER 2022: Marktanteile prüfen; Hardcore-Restriction-Checkliste durchlaufen
- Exklusivgebiets-Abgrenzung: klar und nicht nach Staatsgebiet allein (VBER-konforme Geodefinition)
- Mindestumsatz: Berechnungsbasis definieren (Nettopreis, CIF-Wert)
- Kündigung: Vertragsstrafe oder Mindest-Schadensersatz-Klausel für missbräuchliche Kündigung
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