Für EU-Vorabentscheidung prüfen (Art. 267 AEUV): ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Schnittstellenkarte mit Zuständigkeits- und Nachweisfragen.
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# EU-Vorabentscheidung prüfen (Art. 267 AEUV)
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Triage zu Beginn
1. Ist die Auslegung von Unionsrecht entscheidungserheblich?
2. Ist das vorlegende Gericht ein "Gericht eines Mitgliedstaats" iSd Art. 267 AEUV?
3. Ist das Gericht letztinstanzlich (Vorlagepflicht) oder fakultativ (Vorlagebefugnis)?
4. Ist eine CILFIT-Ausnahme denkbar (acte clair / acte éclairé)?
5. Ist eine Gültigkeitsfrage involviert (nur EuGH kann Sekundärrecht für ungültig erklären)?
## Voraussetzungen Art. 267 AEUV
### 1. Vorlagebefugnis (Art. 267 Abs. 2 AEUV)
Berechtigt zur Vorlage ist jedes "Gericht eines Mitgliedstaats". Der Begriff ist unionsrechtlich autonom auszulegen; er setzt voraus:
- Gesetzliche Grundlage des Spruchkörpers
- Ständiger Charakter
- Obligatorische Gerichtsbarkeit
- Kontradiktorisches Verfahren
- Anwendung von Rechtsnormen
In Deutschland: alle ordentlichen Gerichte, Verwaltungsgerichte, Finanzgerichte, Sozialgerichte, Arbeitsgerichte. Schiedsgerichte grundsätzlich nicht.
### 2. Vorlagepflicht (Art. 267 Abs. 3 AEUV)
Letztinstanzliche Gerichte (kein Rechtsmittel im nationalen Recht mehr möglich) sind zur Vorlage verpflichtet, wenn die Auslegung des Unionsrechts entscheidungserheblich ist.
In Deutschland: BGH, BVerwG, BAG, BSG, BFH, BVerfG (wenn Unionsrecht berührt).
### 3. Entscheidungserheblichkeit
Die Vorlagefrage muss für den Ausgang des Rechtsstreits erheblich sein. Hypothetische oder rein akademische Fragen sind unzulässig. Zulässig auch bei offensichtlicher Unionsrechtskonformität, wenn das vorlegende Gericht unsicher ist.
### 4. Auslegungsfrage oder Gültigkeitsfrage
Vorlage möglich für:
- Auslegung von Primärrecht (AEUV, EUV, GRCh)
- Auslegung von Sekundärrecht (Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse)
- Gültigkeit von Sekundärrecht (nur EuGH kann Sekundärrecht für ungültig erklären)
**Nicht zulässig:** Vorlage zur Auslegung nationalen Rechts.
## CILFIT-Ausnahmen (Befreiung von der Vorlagepflicht)
Rechtsprechung live prüfen unter curia.europa.eu (Rs. 283/81 — CILFIT; Rs. C-561/19 — Consorzio).
1. **Acte clair:** Die Auslegung ist so offenkundig, dass kein vernünftiger Zweifel verbleibt; das Gericht muss sich vergewissern, dass andere Mitgliedstaaten und der EuGH dieselbe Auffassung teilen würden. Sprachliche Fassungen aller Amtssprachen sind zu berücksichtigen.
2. **Acte éclairé:** Der EuGH hat die betreffende Frage bereits in identischer Konstellation entschieden.
**Consorzio-Erweiterung (2021):** Das letztinstanzliche Gericht ist von der Vorlagepflicht entbunden, wenn es in einem schwebenden Fall eine offensichtlich unhaltbare Auslegung vermeidet und die Nichtvorlageentscheidung begründet.
## Formulierung der Vorlagefrage
Merkmale einer zulässigen und präzisen Vorlagefrage:
- Klar und präzise formuliert
- Auf die Auslegung oder Gültigkeit des Unionsrechts beschränkt
- Kein Verweis auf nationales Recht in der Frage selbst
- Entscheidungserheblichkeit im Vorlagekontext erkennbar
Muster: "Ist Art. X der Verordnung/Richtlinie Y dahin auszulegen, dass [Sachverhaltskonstellation Z] [Rechtsfolge A] auslöst, wenn [Bedingung B]?"
## Verfahrensablauf und Fristen
- Aussetzung des nationalen Verfahrens nach Vorlagebeschluss (§ 148 ZPO analog oder sonderrechtliche Aussetzung)
- Dauer EuGH-Verfahren: ca. 15–24 Monate (Standardverfahren)
- Beschleunigtes Verfahren (Art. 105 VerfO EuGH): bei besonderer Dringlichkeit; Antrag beim EuGH
- Eilvorabentscheidungsverfahren (PPU, Art. 107 VerfO EuGH): bei Freiheitsentzug oder Fragen zu JI-Zusammenarbeit
## Folgen einer Nichtvorlage
Verletzung der Vorlagepflicht kann staatshaftungsrechtliche Konsequenzen haben, wenn dem Einzelnen durch die fehlerhafte Nichtvorlage ein Schaden entsteht (EuGH Rs. C-224/01 — Köbler; live zu prüfen unter curia.europa.eu).
## Ausgabe
Vorlage-Checkliste: Befugnis/Pflicht, Entscheidungserheblichkeit, CILFIT-Ausnahmen, Formulierungsentwurf, Verfahrensfolgen. Empfehlung: Aktuellen Stand in curia.europa.eu prüfen (Suchfunktion nach Artikel und Rechtssachennummer).
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Hinweis: Keine Rechtsberatung. Mechanische Prüfung anhand vom Nutzer behaupteter Tatsachen.
<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->
> **Ausformulierungspflicht und Formatstandard.** Das Endprodukt wird in **vollständigen, ausformulierten Sätzen** geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie `[Name der Mandantin]` werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.
>
> **Schriftbild:** Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist **Times New Roman 11 pt** als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
>
> **Nummerierung:** Gliederung ausschließlich dezimal (`1`, `1.1`, `1.1.1` und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
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