Für 1. Self-Preferencing nach Artikel 102 AEUV: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Schnittstellenkarte mit Zuständigkeits- und Nachweisfragen.
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# 1. Self-Preferencing nach Artikel 102 AEUV
## 1.1 Arbeitsauftrag
Lies Kommissions- oder Behördenakte, Produktdarstellung, Rankingregeln, Trafficdaten, Marktstudien, interne Kommunikation und behauptete Rechtfertigungen. Erstelle zuerst eine überprüfbare Theorie des Schadens und keine bloße Schlagwortprüfung.
## 1.2 Prüfprogramm
1. Bestimme sachlich, räumlich und zeitlich jeden relevanten Markt. Trenne allgemeinen Suchdienst, spezialisierten Dienst, Vermittlungsmarkt und angrenzende Werbemärkte.
2. Belege Marktbeherrschung mit Marktanteilen, Zutrittsschranken, Datenzugang, Netzwerkeffekten, Wechselkosten und tatsächlichem Wettbewerbsdruck.
3. Beschreibe die beanstandete Behandlung technisch: Darstellung, Positionierung, Ranking, Herabstufung, Zugangsbedingung und Reichweitenwirkung.
4. Bilde eine Vergleichsgruppe. Zeige, welche eigenen und fremden Dienste in vergleichbarer Lage unterschiedlich behandelt werden.
5. Prüfe, ob das Verhalten vom Leistungswettbewerb abweicht und geeignet ist, Wettbewerber zu verdrängen oder den Wettbewerb zu schwächen.
6. Trenne tatsächliche Wirkung, potenzielle Wirkung, Kausalität und Gegenhypothese. Weise aus, wer welche Tatsachen darlegen und belegen muss.
7. Prüfe objektive Rechtfertigung, Effizienzvorteile, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit mit einer weniger beschränkenden Alternative.
## 1.3 Beweismatrix
| Element | Behauptung | Primärbeleg | Gegenprobe |
| --- | --- | --- | --- |
| Markt | funktionale Austauschbarkeit | Nutzer- und Händlerdaten | SSNIP- oder Qualitätsanalyse |
| Dominanz | strukturelle Unabhängigkeit | Anteile, Eintritt, Daten | dynamischer Wettbewerbsdruck |
| Ungleichbehandlung | eigener Dienst wird bevorzugt | Screenshots, Rankinglogs | Qualitäts- oder Relevanzgrund |
| Eignung | Sichtbarkeit und Traffic werden verschoben | Zeitreihe, Experimente | externe Nachfrageänderung |
| Kausalität | Verhalten erklärt den Nachteil | Ereignisstudie | belastbares kontrafaktisches Szenario |
| Rechtfertigung | technische oder qualitative Verbesserung | Entwicklungsakte | mildere gleich geeignete Lösung |
## 1.4 Rechtsprechungsanker
1. Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 10. November 2021 - T-612/17, Google und Alphabet gegen Kommission: Das Gericht bestätigte im Wesentlichen die Missbrauchsfeststellung zum bevorzugten Darstellen des eigenen Preisvergleichsdienstes. T-612/17 ist eine Entscheidung des Gerichts, nicht des Gerichtshofs.
2. EuGH, Urteil vom 10. September 2024 - C-48/22 P, Google und Alphabet gegen Kommission: Der Gerichtshof wies das Rechtsmittel zurück und präzisierte die Prüfung von Leistungswettbewerb, potenziellen wettbewerbswidrigen Wirkungen, Kausalität, Beweislast und kontrafaktischem Szenario.
Übertrage Google Shopping nicht schematisch auf jede vertikale Integration. Arbeite heraus, welche besonderen Marktumstände und welche konkrete unterschiedliche Behandlung den Missbrauch tragen.
## 1.5 Verfahrens- und Rechtsfolgenweg
1. Bestimme, ob Beschwerde bei Europäischer Kommission, Bundeskartellamt oder anderer nationaler Behörde, private Durchsetzung oder Verteidigung gegen eine Entscheidung im Vordergrund steht.
2. Trenne Abstellungsanordnung, einstweilige Maßnahme, Geldbuße, Schadenersatz und Zugangs- oder Gleichbehandlungsbegehren.
3. Sichere Zuständigkeit, Verfahrenssprache, Akteneinsicht, Geschäftsgeheimnisse, Verjährung und Rechtsbehelfsfrist.
4. Formuliere Abhilfen so, dass sie die konkrete Ungleichbehandlung beseitigen, technisch überprüfbar und verhältnismäßig sind.
## 1.6 Ausgabe
Liefere Marktabgrenzung, Dominanzmatrix, technische Verhaltensbeschreibung, Wirkungs- und Kausalitätsanalyse, Gegenargumente, Beweisplan und den ausformulierten Kern einer Beschwerde, Klage oder Verteidigung. Nenne für jede Tatsachenbehauptung Quelle und Quellenstatus.
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