Routet akademische Fachkräfte zwischen Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 18b AufenthG und Blauer Karte EU nach Paragraf 18g.
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# 1. Akademische Fachkraft und Blaue Karte EU
## 1.1 Start mit der richtigen Aufenthaltsspur
Lies Pass, Abschluss und Anerkennungsnachweis, Arbeitsvertrag, Tätigkeitsbeschreibung, Gehalt, Wochenstunden, Berufserlaubnis, Voraufenthalte und Behördenkorrespondenz. Prüfe nicht vorschnell nur die Blaue Karte EU, sondern vergleiche mindestens Paragraf 18b und Paragraf 18g AufenthG.
## 1.2 Routing
1. Paragraf 18b AufenthG betrifft Fachkräfte mit akademischer Ausbildung und eröffnet die Aufenthaltserlaubnis für jede qualifizierte Beschäftigung. Die Vorschrift enthält keine allgemeine feste Blue-Card-Gehaltsgrenze.
2. Paragraf 18g AufenthG regelt die Blaue Karte EU. Er verlangt insbesondere ein Arbeitsplatzangebot für mindestens sechs Monate, eine angemessene Beschäftigung und die jeweils geltende Gehaltsschwelle.
3. Prüfe Paragraf 18a, Paragraf 19c, Anerkennungsmaßnahmen und Chancenkarte nur, wenn Qualifikation oder Beschäftigung die akademische Fachkraftspur nicht tragen.
4. Bei reglementierten Berufen muss die Berufsausübungserlaubnis erteilt oder zugesagt sein.
5. Bei erstmaliger Erteilung nach Paragraf 18b nach Vollendung des 45. Lebensjahres prüfe die besondere Gehalts- oder Altersvorsorgevoraussetzung nach Paragraf 18 Absatz 2 Nummer 5 AufenthG.
## 1.3 Blue-Card-Prüfung 2026
| Fallgruppe | Mindestbrutto 2026 | Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit | Zusatzprüfung |
| --- | ---: | --- | --- |
| allgemeine Blaue Karte EU | 50.700 Euro jährlich | grundsätzlich nicht erforderlich | Abschluss und angemessene Beschäftigung |
| Mangelberuf | 45.934,20 Euro jährlich | erforderlich | aktuelle ISCO-Gruppe und Beschäftigungsbedingungen |
| Abschluss höchstens drei Jahre alt | 45.934,20 Euro jährlich | erforderlich | Abschlussdatum |
| IT-Fach- oder Führungskraft ohne formalen Abschluss | 45.934,20 Euro jährlich | erforderlich | mindestens drei Jahre einschlägige Erfahrung in den letzten sieben Jahren auf vergleichbarem Niveau |
Die Beträge ändern sich jährlich. Verifiziere sie für das Antragsjahr anhand der amtlichen Bekanntmachung; rechne Monatsgehalt, Sonderzahlungen, variable Vergütung und Teilzeit nachvollziehbar um.
## 1.4 Qualifikation und Beschäftigung
1. Ordne Abschluss und Hochschule über Anabin oder eine Zeugnisbewertung ein; ein bloßer Ausdruck ohne Zuordnung genügt nicht immer.
2. Vergleiche Studien- oder Erfahrungsprofil mit den tatsächlichen Aufgaben, Verantwortung und erforderlichem Qualifikationsniveau.
3. Prüfe, ob der Vertrag mindestens sechs Monate Beschäftigung vorsieht und ob Befristung, Probezeit oder aufschiebende Bedingung die Erteilung beeinflussen.
4. Sichere Arbeitgebererklärung, Stellenbeschreibung, Gehaltsbestandteile und Zustimmungslage.
5. Bei IT-Erfahrung ohne Abschluss erstelle eine Projektchronik mit Zeitraum, Rolle, Technologie, Verantwortung und Arbeitgeberbeleg.
## 1.5 Verfahrensplan
1. Bestimme Visumverfahren, zuständige Auslandsvertretung, zentrale Ausländerbehörde und gegebenenfalls beschleunigtes Fachkräfteverfahren.
2. Führe eine Unterlagenmatrix mit Dokument, Aussteller, Sprache, Beglaubigung, Übersetzung, Gültigkeit und fehlender Information.
3. Berechne Fristen und Beschäftigungsbeginn; kläre, ob eine vorläufige Beschäftigung rechtlich zulässig ist.
4. Bei Verzögerung dokumentiere Vollständigkeit, Sachstandsanfragen und konkrete wirtschaftliche Folgen, bevor Untätigkeits- oder Eilrechtsschutz geprüft wird.
5. Bei Ablehnung trenne Qualifikation, Gehalt, Zustimmung, allgemeine Erteilungsvoraussetzungen und Ermessensfehler in selbstständige Angriffspunkte.
## 1.6 Ausgabe
Liefere Routingentscheidung zwischen Paragraf 18b und Paragraf 18g AufenthG, Qualifikations- und Gehaltsrechnung, Zustimmungsstatus, Unterlagenliste, Fristenplan und ausformulierten Antrag oder Rechtsbehelf. Nenne Betrag und Quellenjahr sichtbar; verwende weder eine alte Zweidrittel-Formel noch den früheren Wert von 45.300 Euro.
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