Für Elternzeit — Auswirkungen auf Versorgungsanwartschaft: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.
Scanned 9/5/2026
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# Elternzeit — Auswirkungen auf Versorgungsanwartschaft
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: Widerspruch 1 Monat (VwGO § 70), Disziplinarverfahren nach BDG, Beihilfeantrag i.d.R. 1 Jahr, Beförderung-Auswahlentscheidung Bewährungsfristen.
- Tragende Normen verifizieren: BeamtStG §§ 3, 4, 21-25, 30, 33-41, BBG, BBesG, BeamtVG, LBG der Länder, GG Art. 33 Abs. 4 und 5, BDG, LDG, VwGO §§ 126 ff., LPVG/BPersVG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Dienstherr (Bund/Land/Kommune), Beamter, Dienstvorgesetzter, Personalrat, Personalvertretung, Disziplinarvorgesetzter, VG, OVG, BVerwG (2. Senat).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Ernennungsurkunde, dienstliche Beurteilung, Konkurrentenklage, Disziplinarverfügung, Versorgungsbescheid, Beihilfeantrag, Personalratsentscheidung — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## 1. Zweck und Anwendungsfall
Skill für Beamte, die Elternzeit nehmen oder genommen haben und die Auswirkungen auf Besoldung Stufenaufstieg Versorgungsbezuege und Beihilfe prüfen wollen.
## 2. Eingaben
- Geburtsdaten der Kinder
- Zeitraeume Elternzeit Voll- und Teilzeit
- Stufenfeststellung
- Versorgungsauskunft
## 3. Ablauf / Checkliste
### a) Ruhegehaltfaehigkeit
- Elternzeit ohne Bezuege ist grundsätzlich nicht ruhegehaltfaehig (§ 6 BeamtVG i.V.m. § 6 BEEG).
- Kindererziehungszeiten werden in der Versorgung nach Massgabe gesonderter Regelungen beruecksichtigt (Kindererziehungszuschlag und vergleichbare Leistungen).
### b) Stufenaufstieg
- Elternzeit hemmt grundsätzlich den Stufenaufstieg; spezifische Verzoegerungstatbestaende prüfen.
### c) Teilzeit waehrend Elternzeit
- Teilzeit nach § 92 BBG / § 43 BeamtStG i.V.m. Landesrecht ermoeglicht Beruecksichtigung pro rata.
### d) Beihilfe
- Beihilfeberechtigung waehrend Elternzeit bleibt regelmaessig erhalten.
### e) Versorgungsausgleich
- Bei Scheidung waehrend oder nach Elternzeit sind Versorgungsanwartschaften des Beamten zu uebertragen; Skill `versorgungslastenteilung-107b-beamtvg` ist nicht einschlaegig.
## 4. Quellenpflicht
- Normen: § 6 BeamtVG; § 6 BEEG; § 80 BBG; § 92 BBG; § 43 BeamtStG i.V.m. Landesrecht.
- Rspr.: BVerwG zur Beruecksichtigung der Elternzeit in der Versorgung — nur nach Live-Check mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und freier Quelle.
- Zitierregeln: `beamtenrecht/references/QUELLEN.md`; keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate.
## 5. Ausgabeformat
- Versorgungsausblick mit und ohne Beruecksichtigung der Elternzeit.
- Beratungsschreiben Mandantin.
## 6. Verifizierte Quellenanker
- § 6 BeamtVG (ruhegehaltfaehige Dienstzeiten); § 50a, § 50b BeamtVG (Kindererziehungszuschlag und Kindererziehungsergaenzungszuschlag).
- § 15 BEEG (Anspruch auf Elternzeit); § 79 BBG (Mutterschutz und Elternzeit Bundesbeamte); § 92 BBG (Teilzeit aus familiaeren Gruenden); § 43 BeamtStG i.V.m. Landesrecht (Teilzeit waehrend Elternzeit).
- BVerfG zur Beruecksichtigung von Kindererziehungszeiten in der Beamtenversorgung — Datum und Az vor Zitat in amtlicher Quelle live prüfen.
- Versorgungsausgleichsgesetz bei Scheidung waehrend oder nach Elternzeit; § 12 VersAusglG (Beamtenversorgung als Anrecht).
## 7. Beispiel (Kurzfassung)
Mandantin Beamtin A12, drei Kinder, je drei Jahre Elternzeit. Skill liefert Berechnung der ruhegehaltfaehigen Zeiten und Hinweise auf Kindererziehungszuschlag.
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