Für Vorläufige Eigenverwaltung und Schutzschirm: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.
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# Vorläufige Eigenverwaltung und Schutzschirm
## Worum es geht
Der Verzeichnisname bleibt aus Kompatibilitätsgründen bestehen. Materiell sind zwei Verfahren strikt zu trennen: Paragraf 270b InsO regelt die Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung; Paragraf 270d InsO regelt die Vorbereitung einer Sanierung unter einem Schutzschirm.
## Normenanker
- Paragraf 270a InsO: Antrag und vollständige Eigenverwaltungsplanung, insbesondere sechsmonatiger Finanzplan.
- Paragraf 270b InsO: Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung bei vollständiger, schlüssiger und tatsachengerechter Planung.
- Paragraf 270c InsO: Befugnisse und Maßnahmen im vorläufigen Eigenverwaltungsverfahren.
- Paragraf 270d InsO: Schutzschirm bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, aber nicht bei Zahlungsunfähigkeit; Bescheinigung und Planvorlagefrist von höchstens drei Monaten.
- Paragraf 270e und 270f InsO: Aufhebung der vorläufigen Eigenverwaltung und Anordnung der Eigenverwaltung im eröffneten Verfahren.
- Paragraf 15a, 17 und 19 InsO: objektiver Insolvenzgrund, unverzügliche Antragspflicht und Höchstfristen.
## Prüfpfad
1. **Insolvenzgrund stichtagsgenau bestimmen:** Zahlungsunfähigkeit schließt den Schutzschirm aus, nicht aber zwingend die vorläufige Eigenverwaltung. Überschuldung und drohende Zahlungsunfähigkeit getrennt belegen.
2. **Verfahrensziel wählen:** Nur vorläufige Eigenverwaltung oder zusätzlich Schutzschirm mit Insolvenzplan? Die Entscheidung mit Gläubigerstruktur, Finanzierung und Sanierungskonzept begründen.
3. **Eigenverwaltungsplanung prüfen:** Sechsmonats-Finanzplan, Verfahrenskonzept, Verhandlungsstand, Compliance-Vorkehrungen und Mehr-/Minderkosten nach Paragraf 270a InsO vollständig ablegen.
4. **Schutzschirmbescheinigung prüfen:** Ausstellerqualifikation, Unabhängigkeit, Insolvenzgrund und fehlende offensichtliche Aussichtslosigkeit nach Paragraf 270d Absatz 1 InsO dokumentieren.
5. **Gerichtliche Weichen vorbereiten:** Vorschlag des vorläufigen Sachwalters, Gläubigerausschuss, Masseverbindlichkeiten, Vollstreckungsschutz und Planvorlagefrist in einer Antragsmatrix zusammenführen.
6. **Abbruchrisiken überwachen:** Eintritt der Zahlungsunfähigkeit unter dem Schutzschirm unverzüglich anzeigen; Mängel der Planung, Gläubigernachteile und Aufhebungsgründe mit Verantwortlichem und Kontrolltermin versehen.
## Entscheidungs- und Quellenhygiene
- Rechtsprechung nur einsetzen, wenn Gericht, Entscheidungsdatum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen.
- Keine BeckRS-, juris- oder Kommentar-Fundstellen blind übernehmen. Fehlt eine verifizierte Entscheidung, ausdrücklich mit Normtext, Systematik, Beweislast und offenem Recherchepunkt arbeiten.
- Bei divergierenden Obergerichten die regionale Zuständigkeit, den Instanzenzug und den Stand höchstrichterlicher Klärung kenntlich machen.
## Arbeitsprodukt
- Vergleichsmatrix `vorläufige Eigenverwaltung / Schutzschirm / Regelverfahren / StaRUG` mit Zugangsvoraussetzungen und Ausschlussgründen.
- Vollständigkeitsprüfung der Eigenverwaltungsplanung und der Schutzschirmbescheinigung.
- Antragsmappe mit Finanzplan, Sanierungskonzept, Sachwaltervorschlag, Gläubigerbild, Planmeilensteinen und gerichtsfähigem Belegverzeichnis.
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