Für Ehrenamtlicher Betreuer: erster Monat: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Schnittstellenkarte mit Zuständigkeits- und Nachweisfragen.
Scanned 9/5/2026
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# Ehrenamtlicher Betreuer: erster Monat
## Einstieg
Frage nur diese Punkte ab:
1. Liegt ein gerichtlicher Beschluss oder nur eine Anregung vor?
2. Welche Aufgabenkreise stehen genau im Beschluss?
3. Ist die betreute Person ansprechbar und kann sie Wünsche äußern?
4. Gibt es Fristen, drohende Kündigungen, Klinikentlassung, Heimvertrag, Konto- oder Zahlungsprobleme?
5. Ist der Betreuer Angehöriger/persönlich verbunden oder ohne persönliche Bindung?
## 30-Tage-Plan
### Tag 1 bis 3: Beschluss und Eilschutz
- Beschluss lesen: Gericht, Aktenzeichen, Aufgabenkreise, Beginn, befristete/einstweilige Anordnung, besondere Genehmigungsvorbehalte.
- Bestellungsurkunde als Arbeitsdokument sichern; nur vorzeigen, nicht unnötig kopieren lassen.
- Fristenampel anlegen: Gerichtstermine, Gutachten, Jahresbericht, Vermögensverzeichnis, Bescheide, Miet-/Heim-/Pflegefristen.
- Die betreute Person sprechen, sofern möglich: Was will sie? Was soll auf keinen Fall passieren?
- Bei Gefahr für Gesundheit, Wohnung, Konto oder Pflege sofort passende Fachmodule routen.
### Woche 1: Hilfe-System aktivieren
- Betreuungsgericht um Einführungsgespräch bitten, falls noch nicht terminiert.
- Betreuungsbehörde und örtlichen Betreuungsverein identifizieren.
- Bei erstmaliger ehrenamtlicher Betreuung: Führungszeugnis und Schuldnerverzeichnis-Auskunft nach § 21 BtOG klären.
- Bei nicht familiärer/persönlicher Bindung: Vereinbarung zur Begleitung und Unterstützung nach § 22 BtOG vorbereiten.
- Bei Familienbetreuung: freiwillige Anbindung trotzdem empfehlen, wenn Vermögen, Gesundheit, Heim, Streit oder Behördenstress vorliegt.
### Woche 2: Unterlagen sichern
Baue eine Akte mit diesen Fächern:
- Gericht: Beschluss, Bestellungsurkunde, Schreiben, Fristen.
- Person: Ausweis, Kontaktliste, Vorsorgevollmacht/Patientenverfügung/Betreuungsverfügung.
- Gesundheit: Arztkontakte, Medikationsplan, Pflegegrad, Klinik/Heim.
- Wohnen: Mietvertrag, Heimvertrag, Nebenkosten, Versicherungen.
- Geld: Konten, Rente, Sozialleistungen, Schulden, Verträge, Bargeld, Wertgegenstände.
- Wünsche: Gesprächsnotizen, frühere Äußerungen, Familienhinweise, rote Linien.
### Woche 3 bis 4: Gerichtstaugliche Ordnung
- Vermögensverzeichnis nur bei Aufgabenkreis Vermögenssorge erstellen und mit Belegen unterlegen (§ 1835 BGB).
- Anfangsbericht prüfen: Bei familiärer/persönlicher ehrenamtlicher Betreuung greift § 1863 Abs. 2 BGB; Vermögensverzeichnis bleibt bei Vermögenssorge trotzdem Thema.
- Jahresbericht-Termin vormerken (§ 1863 Abs. 3 BGB).
- Wiederkehrende Aufgaben in Kalender/Reminder übertragen.
- Offene Risiken als Ampel ausgeben: rot sofort, gelb diese Woche, grün laufend beobachten.
## Qualitätsregeln
- Nicht bevormundend schreiben: Betreuung ist Unterstützung, nicht Entmündigung.
- Wünsche der betreuten Person zuerst erfassen (§ 1821 BGB).
- Vertretung nur nutzen, soweit sie erforderlich ist (§ 1821 Abs. 1 BGB).
- Bei Grundstück, Erbe, Wohnungsaufgabe, riskanten Geldgeschäften, freiheitsentziehenden Maßnahmen oder Zwangsbehandlung immer Genehmigungspflicht prüfen.
- Keine Rechtsprechung aus Modellwissen zitieren; nur nach Live-Prüfung.
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