Prüft Zustandekommen, Form und Anerkennung einer Ehe mit Auslandsbezug nach Artikel 13 EGBGB und grenzt Scheidung, Güterrecht, Unterhalt und Versorgungsausgleich ab.
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# 1. Internationale Eheschließung
## 1.1 Ausgangspunkt
Artikel 13 EGBGB regelt das Eheschließungsstatut, nicht pauschal sämtliche Wirkungen und Scheidungsfolgen der Ehe. Prüfe jede Rechtsfrage in einer eigenen Kollisionsrechtszeile.
## 1.2 Aktenaufnahme
1. Erfasse Staatsangehörigkeiten im Zeitpunkt der Eheschließung und heute.
2. Erfasse gewöhnliche Aufenthalte, Ort, Datum und Form der Eheschließung.
3. Sichere Originalurkunde, Apostille oder Legalisation, Registerauszug und qualifizierte Übersetzung.
4. Prüfe frühere Ehen, deren Auflösung und die Anerkennung ausländischer Entscheidungen.
5. Kläre das konkrete Ziel: Eheschließung in Deutschland, Nachbeurkundung, Statusfeststellung, Aufenthalt, Scheidung, Güterrecht oder Versorgungsausgleich.
## 1.3 Statutenmatrix
| Frage | Primärer Rechtsrahmen | Prüfpunkt |
| --- | --- | --- |
| Materielle Eheschließungsvoraussetzungen | Artikel 13 Absätze 1 bis 3 EGBGB | für jeden Verlobten grundsätzlich sein Staatsangehörigkeitsrecht, deutsche Korrekturen gesondert |
| Form einer Eheschließung in Deutschland | Artikel 13 Absatz 4 EGBGB | grundsätzlich deutsche Form; eng begrenzte konsularische Ausnahme |
| Form eines sonstigen Rechtsgeschäfts | Artikel 11 EGBGB | nicht unbesehen auf die statusbegründende Eheschließung übertragen |
| Allgemeine Ehewirkungen | Artikel 14 EGBGB, soweit kein vorrangiges Unionsrecht gilt | Rechtswahl und Anknüpfungsleiter |
| Scheidungsstatut | Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 und Artikel 17 EGBGB | Rechtswahl, gewöhnlicher Aufenthalt, Auffanganknüpfung |
| Güterrecht | Verordnung (EU) 2016/1103, soweit zeitlich und räumlich anwendbar | Rechtswahl, erster gemeinsamer gewöhnlicher Aufenthalt, Übergangslage |
| Unterhalt | Verordnung (EG) Nr. 4/2009 und Haager Protokoll 2007 | Zuständigkeit und anwendbares Recht trennen |
| Versorgungsausgleich | Artikel 17 Absatz 4 EGBGB | deutsches Scheidungsstatut oder Antrag mit inländischem Anrecht und Billigkeitsprüfung |
## 1.4 Prüfprogramm
1. Ermittle das für jeden Verlobten berufene Recht und dessen Sachrecht; prüfe Rück- oder Weiterverweisung nur nach den kollisionsrechtlichen Regeln.
2. Prüfe Ehefähigkeit, Eheverbote und frühere Ehen personenbezogen.
3. Prüfe die deutschen Korrekturen des Artikel 13 Absätze 2 und 3 EGBGB einschließlich des aktuell geltenden Minderjährigenrechts.
4. Bestimme den Ort der Abgabe der Eheschließungserklärungen. Eine aus Deutschland geführte Videozeremonie wird nicht allein durch den ausländischen Amtssitz zur Auslandseheschließung.
5. Trenne Bestand der Ehe als Hauptfrage von ihrer Anerkennung als Vorfrage in einem anderen Verfahren.
6. Prüfe ordre public eng und ergebnisbezogen; ersetze das berufene Recht nicht pauschal durch deutsches Recht.
## 1.5 Rechtsprechungsanker
1. BVerfG, Beschluss vom 1. Februar 2023 - 1 BvL 7/18: Die frühere automatische Unwirksamkeitsregel für Auslandsehen unter Beteiligung einer unter sechzehnjährigen Person war wegen fehlender Folgeregelungen mit Artikel 6 Absatz 1 GG unvereinbar; seit 1. Juli 2024 ist die gesetzliche Neuregelung zu verwenden.
2. BGH, Beschluss vom 25. September 2024 - XII ZB 244/22: Werden die Eheschließungserklärungen in Deutschland per Videotelefonie gegenüber einer ausländischen Stelle abgegeben, liegt eine Inlandseheschließung vor; sie muss die nach Artikel 13 Absatz 4 EGBGB vorgeschriebene Form einhalten.
3. EuGH, Urteil vom 5. Juni 2018 - C-673/16, Coman: Der unionsrechtliche Begriff des Ehegatten umfasst für das abgeleitete Aufenthaltsrecht auch den gleichgeschlechtlichen Ehegatten; die Entscheidung harmonisiert nicht allgemein das nationale Ehestatus- oder Güterrecht.
## 1.6 Beweis- und Quellenplan
Ermittle ausländisches Recht nach Paragraf 293 ZPO beziehungsweise der einschlägigen Verfahrensnorm. Dokumentiere Gesetzesfassung, Übersetzung, Herkunft und Stichtag. Parteivortrag kann die Ermittlung unterstützen, ersetzt aber nicht die gerichtliche Prüfung ausländischen Rechts.
## 1.7 Ausgabe
Liefere Statutenmatrix, Formprüfung, Anerkennungsrisiken, Urkunden- und Übersetzungsliste sowie den konkret benötigten Antrag oder Vermerk. Formuliere nicht nur „Form deutsches Recht, Inhalt Heimatrecht“, sondern zeige jede Anknüpfung und Ausnahme.
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