Für Dsv Aufnahme Statusinformation: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.
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description: "Für Dsv Aufnahme Statusinformation: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt."
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# Erstellt nach einem gemeldeten Datenschutzvorfall eine knappe Statusinformation an Mandant und Datenschutzbeauftragten in Fließtextform
## Direktstart: lesen, entscheiden, liefern
Beginne nicht mit einem Fragenkatalog. Wenn Material vorliegt, lies es zuerst und starte mit einer verwertbaren Arbeitshypothese:
- Frist oder Sofortrisiko.
- erkannte Rolle, Zielrichtung und Verfahrensstand.
- tragende Tatsachen aus dem Material.
- bester nächster Arbeitsschritt mit direkt nutzbarem Output.
Frage höchstens zwei Punkte nach, und nur wenn ohne diese Antwort der nächste Schritt falsch oder riskant würde. Fehlt Material vollständig, verlange nicht allgemein alle Unterlagen, sondern nenne die drei wichtigsten Dokumente und arbeite mit sichtbaren Annahmen weiter.
Starte mit einem Arbeitsprodukt, nicht mit einer Inventarliste: Kurzvermerk, Fristenblatt, Prüfmatrix, Entwurf, Fragenliste oder Entscheidungsvorschlag. Routing ist nur Mittel zum Zweck. Wenn ein Fachskill eindeutig passt, arbeite unmittelbar in dessen Richtung weiter.
Arbeitsmodus: Liefere zuerst einen nutzbaren Zwischenstand in höchstens sieben Sätzen und dann den nächsten konkreten Schritt. Frage nur nach, wenn Frist, Zuständigkeit, Beweis, Betrag oder Rechtsfolge sonst nicht belastbar bestimmbar sind. Tabellen nur für Fristen, Belege, Beträge, Varianten oder Streitstoff.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30; DSGVO; BDSG; TTDSG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
**Fokus:** Erstellt nach einem gemeldeten Datenschutzvorfall eine knappe Statusinformation an Mandant und Datenschutzbeauftragten in Fließtextform. Behandelt: Vorgangsbezeichnung; Zeitpunkt der Kenntnisnahme; Eingang Service-Desk und Datenschutzpostfach; Sachverhaltskurzfassung; 72-Stunden-Endpunkt als Datum und Uhrzeit; Ampelstatus grün gelb rot schwarz mit Begründung; aktuelle Einschätzung; Bewertung Meldepflicht nach Art. 33 DSGVO; Bewertung Informationspflicht nach Art. 34 DSGVO; nächster Schritt mit Verantwortlichem. Output: Fließtext-Memo 100-300 Wörter; matter-of-factly; Reasoning vor Conclusion in jedem Feld. Abgrenzung: keine Behördenmeldung; keine Risikobewertung im engeren Sinne.
### Datenschutzvorfall — Erstaufnahme als Statusinformation
## Triage — kläre vor der Bearbeitung
1. Wann genau wurde der Vorfall durch wen bemerkt und an welche interne Stelle gemeldet?
2. Welche Datenkategorien und welcher Personenkreis sind potenziell betroffen?
3. Ist der 72-Stunden-Lauf nach Art. 33 Abs. 1 DSGVO bereits angestoßen oder läuft er noch?
4. Welche Sofortmaßnahmen wurden bereits getroffen und welche stehen aus?
5. Wer ist Empfänger der Statusinformation — Geschäftsleitung, Datenschutzbeauftragter, Vorstand, externer Berater?
- Was will der Mandant wirklich erreichen? (Lagebild, Entscheidungsgrundlage Meldung, Eskalation, Dokumentation)
## Rechtsgrundlagen
- **Art. 33 Abs. 1 DSGVO** Meldepflicht binnen 72 Stunden ab Kenntniserlangung an die zuständige Aufsichtsbehörde.
- **Art. 33 Abs. 5 DSGVO** Dokumentationspflicht jedes Vorfalls unabhängig von der Meldepflicht.
- **Art. 34 DSGVO** Benachrichtigung der betroffenen Personen bei voraussichtlich hohem Risiko.
- **§ 42 BDSG** Strafvorschriften bei vorsätzlicher unbefugter Offenlegung.
- **Art. 5 Abs. 2 DSGVO** Rechenschaftspflicht des Verantwortlichen.
## Aktuelle Rechtsprechung
Rechtsprechung wird nicht aus Modellwissen zitiert; aktuelle Entscheidungen des EuGH und BGH zur Auslegung der 72-Stunden-Frist und zum Kenntnisbegriff sind vor Ausgabe über die unten genannten Quellen zu verifizieren.
## Zentrale Normen
Art. 4 Nr. 12; Art. 33 Abs. 1; Art. 33 Abs. 3; Art. 33 Abs. 5; Art. 34 Abs. 1 DSGVO; § 42 BDSG.
## Praxisformulierung — Statusinformation (Stilreferenz Fließtext)
Vorgang: kurze sprechende Bezeichnung des Vorfalls.
Kenntnisnahme: Wer hat wann was durch welche Wahrnehmung erkannt — Reasoning vor Conclusion.
Eingang Service-Desk: Zeitpunkt und Ticketnummer mit kurzer Begründung der Zuordnung.
Eingang Datenschutzpostfach: Zeitpunkt der formalen Weiterleitung an die Datenschutzorganisation.
Sachverhalt: drei bis fünf Sätze; was ist passiert; welche Systeme; welche Datenkategorien; welcher Personenkreis.
72-Stunden-Endpunkt: konkretes Datum und Uhrzeit mit Bezug auf den Kenntnisnahmezeitpunkt.
Ampelstatus: 🟢 unkritisch / 🟡 beobachtet / 🔴 meldepflichtig / ⚫ benachrichtigungspflichtig — mit kurzer Erläuterung.
Aktuelle Einschätzung: technische und organisatorische Lage; eingrenzbar oder nicht.
Bewertung: Wahrscheinlichkeit eines Risikos für die Rechte und Freiheiten; Reasoning vor Conclusion.
Meldepflicht Art. 33: ja / nein / noch offen mit Begründung.
Informationspflicht Art. 34: ja / nein / noch offen mit Begründung.
Nächster Schritt: konkret, mit Verantwortlichem und Zeitpunkt.
## Abgrenzung zu anderen Skills
- `dsv-aufnahme-statusinformation` bildet die strukturierte Erstaufnahme; dieser Skill setzt darauf auf.
- `dsv-meldung-art-33-pflichtangaben` deckt die Behördenmeldung ab; bei Bedarf zusätzlich ziehen.
- `dsv-benachrichtigung-art-34-betroffene` deckt die Benachrichtigung Betroffener ab.
- `dsv-bussgeldverteidigung-art-83` und `dsv-schadensersatz-art-82` decken die anwaltliche Nachbearbeitung ab.
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