Für DSFA Risikoanalyse Eintrittswahrscheinlichkeit Schaden: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.
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# Risikoanalyse im Rahmen der DSFA: Eintrittswahrscheinlichkeit mal Schadenschwere für Bedrohungsszenarien systematisch ermitteln
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO; BDSG; TDDDG; Art. 44 ff — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
**Fokus:** Risikoanalyse im Rahmen der DSFA: Eintrittswahrscheinlichkeit mal Schadenschwere für Bedrohungsszenarien systematisch ermitteln. Output: Risikomatrix mit Begruendung Ampelfarbe und Begruendung der Stufung.
### Risikoanalyse Eintrittswahrscheinlichkeit mal Schadenschwere
## Wann dieses Modul hilft
- In jeder vollstaendigen DSFA
- Bei Aktualisierung einer DSFA nach wesentlicher Änderung
- Bei DSB-Stellungnahme, wenn die Risikobewertung pauschal blieb
- Bei Aufsichtsanstoss, wenn die Risikomethodik gegruendet werden muss
## Rechtlicher Rahmen
- Art. 35 Abs. 7 lit. c DSGVO: Bewertung der Risiken für die Rechte und Freiheiten der Betroffenen.
- EDSA-Leitlinien WP 248 rev.01 mit Risiko-Skalen.
- ENISA-Leitfaden zur DSFA — Methodik für Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenschwere.
- Erwaegungsgrund 75 DSGVO: Beispiele für materielle und immaterielle Schaeden (Diskriminierung, Identitaetsdiebstahl, finanzieller Verlust, Rufschaedigung, Verlust der Vertraulichkeit besonders geschuetzter Daten).
- Erwaegungsgrund 76 DSGVO: Risiko ist anhand einer objektiven Bewertung zu beurteilen.
## Ablauf 6-Schritte-Methodik
1. **Verarbeitungsbeschreibung.** Datenfluss, Datenarten, Empfaenger, Aufbewahrung, Technologie — als Grundlage für die Bedrohungsanalyse.
2. **Verhältnismäßigkeitspruefung.** Welche Schutzziele sind beruehrt (Vertraulichkeit, Integritaet, Verfuegbarkeit, Transparenz, Intervenierbarkeit, Nicht-Verkettung, Datenminimierung)?
3. **Risikoanalyse.** Pro Schutzziel Bedrohungsszenarien definieren:
- Vertraulichkeit: unbefugter Zugriff, Datenleck, Insider-Zugriff
- Integritaet: unbemerkte Änderung, Manipulation
- Verfuegbarkeit: Ausfall, Loeschung, Ransomware
- Transparenz: verdeckte Verarbeitung, fehlende Information
- Intervenierbarkeit: Loeschungs- oder Berichtigungssperre
- Nicht-Verkettung: ungewollte Zusammenfuehrung
- Datenminimierung: über Zweck hinausreichende Speicherung
Pro Szenario: Eintrittswahrscheinlichkeit (gering/mittel/hoch) und Schadenschwere für Betroffene (gering/mittel/hoch). Verknuepfung zur Risikostufe nach Matrix.
4. **Maßnahmen.** Wirkung der geplanten Maßnahmen auf Wahrscheinlichkeit und Schwere; Prüfung ob die Risikostufe sinkt.
5. **Restrisiko.** Risikostufe nach Maßnahmen, dokumentiert pro Szenario. Wenn hoch verbleibend, Vorab-Konsultation nach Art. 36.
6. **Konsultation / Genehmigung.** DSB-Stellungnahme; Risikomatrix in die DSFA als zentrales Steuerungsdokument einbetten.
## Bewertungsmatrix (3x3)
```
Schadenschwere
gering mittel hoch
Wahrscheinlichkeit
hoch GELB ORANGE ROT
mittel GRUEN GELB ORANGE
gering GRUEN GRUEN GELB
```
- GRUEN — Risiko niedrig, dokumentieren
- GELB — Risiko mittel, Maßnahmen prüfen
- ORANGE — Risiko hoch, Maßnahmen verbindlich, ggf. Vorab-Konsultation
- ROT — Risiko sehr hoch, ohne Maßnahmen-Anpassung keine Freigabe
## Mustertext / Template
```
RISIKOMATRIX DSFA [DATUM]
Verarbeitung: [BEZEICHNUNG]
Verantwortlicher: [NAME]
Methode: 3x3 Eintrittswahrscheinlichkeit x Schadenschwere
Szenario | W | S | Risiko vor | Massnahme | W' | S' | Risiko nach
1 Unbefugter Zugriff | h | h | ROT | [...] | g | h | GELB
2 Unbemerkte Datenmanipulation | m | h | ORANGE | [...] | g | m | GRUEN
3 Datenverlust durch Ausfall | m | m | GELB | [...] | g | m | GRUEN
4 Verdeckte Profilbildung | h | h | ROT | [...] | m | h | ORANGE
5 Loeschungssperre | g | m | GRUEN | [...] | g | m | GRUEN
6 Ungewollte Zusammenfuehrung | m | h | ORANGE | [...] | g | m | GRUEN
7 Ueberspeicherung | h | g | GELB | [...] | g | g | GRUEN
Begruendung Wahrscheinlichkeit: [Bedrohungsmodell, Erfahrungswerte, Statistik]
Begruendung Schadenschwere: [Erwaegungsgrund 75 DSGVO, Schutzbeduerftigkeit]
Gesamtrisiko vor Massnahmen: [HOCH]
Gesamtrisiko nach Massnahmen: [MITTEL]
Restrisiko hoch verbleibend: ja / nein
Bei ja: Vorab-Konsultation Art. 36 DSGVO erforderlich.
Unterschrift Verantwortlicher: ____________________
Unterschrift DSB: ____________________
```
## Typische Fehler
- Wahrscheinlichkeit ohne Bedrohungsmodell geschaetzt — Bauchwerte sind nicht aufsichtstauglich.
- Schadenschwere nur aus Sicht der Organisation bewertet — Maßstab ist der Betroffene (Erwaegungsgrund 75).
- Maßnahmenwirkung nicht beziffert — die Spalte nach Maßnahmen bleibt leer.
- Restrisiko hoch wird hingenommen ohne Art. 36 zu konsultieren — eigenstaendige Pflichtverletzung.
- Risikomatrix wird nicht aktualisiert — DSFA als Einmaldokument.
- Schutzziele werden auf Vertraulichkeit reduziert — Transparenz und Intervenierbarkeit werden vergessen.
## Quellen Stand 06/2026
- Art. 35 Abs. 7 lit. c DSGVO
- Erwaegungsgrund 75, 76 DSGVO
- EDSA-Leitlinien WP 248 rev.01
- ENISA — DSFA-Leitfaden
- SDM V3.0 — Schutzziele
- Literatur: Kommentar- und Aufsatzfundstellen nur bei eigener Quelle
> Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.
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