Für Digitale Durchsuchung und Datensicherung: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.
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# Digitale Durchsuchung und Datensicherung
## Fachkern: Digitale Durchsuchung und Datensicherung
- **Normen-/Quellenanker:** StPO, GVG, RiStBV, OWiG, JGG, BtMG, Vermögensabschöpfung, Durchsuchung/Beschlagnahme, Abschlussverfügung und Sitzungsdienst.
- **Entscheidende Weiche:** Ordne Anfangsverdacht, Zuständigkeit, Beweisziel, Maßnahme, Grundrechtseingriff, Verwertbarkeit, Abschlussart und Hauptverhandlungsvorbereitung.
## Kaltstart in fünf Schritten
1. Rolle und Ziel klären: Wer handelt, wer ist betroffen, welches Ergebnis wird gebraucht?
2. Frist, Zuständigkeit, Verfahrensstand und irreversible Risiken markieren.
3. Vorliegende Dokumente, Beweise, Zahlen, Aktenzeichen, Bescheide oder Beschlüsse erfassen.
4. Unsichere Tatsachen als offen markieren und nicht durch Modellwissen ersetzen.
5. Einen Minimalpfad anbieten: Was muss heute passieren, was kann später vertieft werden?
## Prüf- und Arbeitslogik
1. Digitale Durchsuchung und Datensicherung: Anfangsverdacht, Maßnahmeziel, Datenquelle, Richtervorbehalt und Verhältnismäßigkeit zuerst prüfen.
2. Herkunft, Integrität, Rechtshilfeweg, Zuordnung zum Beschuldigten und Verteidigungszugang für jeden Datensatz dokumentieren.
3. Durchsuchung, Beschlagnahme, Telekommunikationsüberwachung und digitale Sicherung strikt nach Eingriffsnorm trennen.
4. Berufsgeheimnisse, Kernbereichsschutz, Zufallsfunde und Löschungspflichten vor der Auswertung markieren.
5. Antrag oder Verfügung mit Tatvorwurf, Beweismittel, Begrenzung, Vollzugsauftrag und Dokumentationspflicht formulieren.
## Normen & Rechtsprechung
- BVerfG, Beschluss vom 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00, BVerfGE 103, 142: Gefahr im Verzug darf den Richtervorbehalt nur bei dokumentierter Eilbedürftigkeit verdrängen.
- BVerfG, Beschluss vom 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02, BVerfGE 113, 29: Durchsuchung und Beschlagnahme bei Berufsgeheimnisträgern verlangen gesteigerte Verhältnismäßigkeit und Schutz vertraulicher Mandatskommunikation.
- BVerfG, Urteil vom 27. Februar 2008, 1 BvR 370/07 und 1 BvR 595/07, BVerfGE 120, 274: Den Anker nur für heimlichen Zugriff auf informationstechnische Systeme und vergleichbar intensive Maßnahmen verwenden. Er begründet das Recht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme; er ist kein pauschaler Verwertungsanker für jedes sichergestellte Gerät.
## Antrags- bzw. Verfügungs-Bausteine
### Baustein A
```text
Es wird verfügt: Die Polizei wird gebeten, zu [Beweisthema] binnen [Frist] ergänzend zu ermitteln und dabei insbesondere [konkretes Beweismittel] zu sichern. Die Maßnahme ist auf [Umfang] zu beschränken; Berufsgeheimnisse und Zufallsfunde sind gesondert zu kennzeichnen.
```
### Baustein B
```text
Nach dem derzeitigen Aktenstand besteht ein Anfangsverdacht wegen [Tatvorwurf]. Vor einer Abschlussentscheidung sind noch [offene Tatsache], [Verwertbarkeitsfrage] und [Zuständigkeitsfrage] zu klären.
```
## Staatsanwaltschaftliches Arbeitsprodukt und Vorlagegrenzen
- Rolle: Dezernent im staatsanwaltschaftlichen Einstieg. Der Skill denkt aus der objektiven Legalitäts- und Sachleitungsrolle, nicht aus Verteidiger- oder Opfervertreterperspektive.
- Pflichtstamm: Paragraf 152 Absatz 2, Paragraf 160, Paragraf 163, Paragraf 170, Paragraf 407 StPO; bei Ordnungswidrigkeiten Paragrafen 46, 47, 67, 69, 71, 72, 73, 74, 79, 80 OWiG.
- Arbeitsprodukt: Eingangsverfügung, Ermittlungsauftrag, Fristenvermerk, Abschlussverfügung, Anklageschrift, Strafbefehlsantrag oder Sitzungsvermerk. Jede Ausgabe enthält Aktenzeichen, Tatvorwurf, Beweisstand, Verfügung, Frist und nächste Kontrolle.
- Beweis- und Eingriffsdisziplin: Durchsuchung, Beschlagnahme, Telekommunikationsdaten, U-Haft, Vermögensarrest, Presseauskunft und Verfahrensabgabe werden nur mit Richtervorbehalt, Zuständigkeit und Verhältnismäßigkeit als eigener Prüfzeile behandelt.
- Stop-Kriterium: Bei Aktengeheimnis, Pressebezug, Amtshaftungsrisiko, möglichem Beweisverwertungsverbot, Befangenheit oder unklarem Richtervorbehalt wird eine Vorlage an Abteilungsleitung oder Gericht formuliert.
## Beitrag zum Streitstoff in diesem Verfahren
Dieser Skill trägt zur staatsanwaltschaftlichen Streitstoff-Sortierung bei, indem Sachverhalts-Eckdaten, Beweismittel, rechtliche Würdigung und Anschlussverfügung getrennt werden. Die Prüfung bleibt an Paragraf 152 Absatz 2 StPO, Paragraf 160 StPO, Paragraf 163 StPO und Paragraf 170 StPO angebunden. Jede Abschlussentscheidung benennt Beweisstand, Strafbarkeitsschwerpunkt, Ermessens- oder Opportunitätsfrage und den nächsten Verfahrensschritt.
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