Für NKR-Digitaltauglichkeit / Digital-Anschlussfähigkeit: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt. Fachgebiet: Normenkontrollrat (NKR) — Prüfung von Gesetzentwürfen. Route: digital-anschlussfaehigkeit-digitalcheck.
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# NKR-Digitaltauglichkeit / Digital-Anschlussfaehigkeit
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Worum geht es konkret
Seit 2022 gilt der **Digitalcheck**: jedes Bundesregelungsvorhaben muss vor Kabinettsbefassung auf digitale Tauglichkeit geprueft werden. Der NKR begleitet diesen Check und kommentiert die Ergebnisse in der Stellungnahme.
## Wann dieses Modul hilft / Kaltstart-Fragen
- Vorhaben sieht digitale Verfahren vor
- Vorhaben sieht analoge Verfahren vor (Prüfung, ob digital möglich)
- Vorhaben enthaelt Datenpflichten
- Vorhaben adressiert OZG-Leistungen
Rueckfrage nur wenn unklar: *"Welche digitalen Beruehrungspunkte hat das Vorhaben — Antragsverfahren, Datenuebermittlung, Speicherung, Schnittstelle zu Bestandssystemen?"*
## Rechtlicher und methodischer Rahmen
- **Digitalcheck-Methodik** (BMI / NKR, seit 2022)
- **OZG** (Onlinezugangsgesetz, in der jeweils geltenden Fassung; OZG-Folgeregulierung Stand zu prüfen)
- **eIDAS-VO** (Verordnung (EU) 910/2014 in der jeweils geltenden Fassung)
- **§ 44 GGO** — Folgen-Prüfung umfasst auch Digitales
- **NKRG** § 4
- **Standards XOEV, FIM, ELSTER, beA**
## Fuenf Prinzipien des Digitalchecks (Standard)
1. **Digitale Kommunikation sicherstellen** — Kanal, Standards, Schnittstellen
2. **Wiederverwendung von Daten und Standards** (Once-Only)
3. **Datenschutz und Informationssicherheit by design**
4. **Klare Regelungen / einheitliche Begriffe** (maschinenlesbar)
5. **Automatisierung ermoeglichen** — Format, Strukturierung
## Prüfraster / Schritt für Schritt
### 1. Digitale Kommunikation
- Welche Kanaele? (Web, App, beA, De-Mail, eID-Wallet, OZG-Portalverbund)
- Sind sie bereits etabliert?
- Schnittstellen sicher und dokumentiert?
- Barrierefreiheit gewaehrleistet?
### 2. Datenstandards
- XOEV (XML in der Verwaltung) genutzt?
- FIM (Foederales Informationsmanagement) verwendet?
- Datenkataloge etabliert?
### 3. Once-Only-Prinzip
- Daten, die der Verwaltung schon vorliegen, werden wiederverwendet?
- Mehrfacherhebung vermieden?
### 4. Datenschutz / Sicherheit
- DSGVO-Konformitaet
- Rechtsgrundlage für Verarbeitung
- Speicherfrist
- Loeschpflichten
### 5. Maschinenlesbarkeit / Begriffsklarheit
- Klare Tatbestaende, eindeutig automatisierbar
- Vermeidung unbestimmter Rechtsbegriffe wo automatisiert geprueft werden soll
### 6. Anschluss an Bestandssysteme
- ELSTER
- beA / beBPO
- ZDR / Handelsregister
- e-Akte / e-Justice
## NKR-Sicht — was triggert eine kritische Stellungnahme
- Kein Digitalcheck dokumentiert
- Vorhaben verwendet eigenen Standard statt etablierter
- Once-Only nicht umgesetzt
- Datenstandard fehlt (kein XOEV, kein FIM)
- Antragsverfahren weiterhin Papier
- Schnittstellen zum OZG-Portal nicht vorgesehen
## Trade-off-Matrix
| Aspekt | Plus | Minus |
|---|---|---|
| Standard verwendet (XOEV / FIM) | ja | nein, eigene Loesung |
| OZG-Portal angeschlossen | ja | nein |
| Once-Only | beachtet | Mehrfacherhebung |
| Barrierefreiheit | gewaehrleistet | nicht thematisiert |
| Maschinenlesbarkeit | eindeutig | offene Rechtsbegriffe |
| Schnittstellen | dokumentiert | unklar |
## Mustertexte / Stellungnahme-Bausteine
- "Der Digitalcheck wurde vom Ressort durchgefuehrt; die Ergebnisse sind dokumentiert. Der NKR haelt die digitale Anschlussfaehigkeit für gewaehrleistet."
- "Der NKR weist darauf hin, dass im Vorhaben kein Hinweis auf die Anwendung der Standards XOEV und FIM enthalten ist. Eine Klarstellung waere wuenschenswert."
- "Der NKR empfiehlt, das Verfahren an den OZG-Portalverbund anzuschliessen und das Once-Only-Prinzip im Sinne des [§ X OZG / EU-SDG-VO] umzusetzen."
- "Der NKR weist darauf hin, dass die vorgesehene Pflicht zur monatlichen [Lebensbescheid] in der bisherigen Ausgestaltung nicht maschinenlesbar abbildbar ist; eine Praezisierung des Datenformats ist erforderlich."
### Checkliste für den Digitalcheck (Pflichtbestandteile)
- [ ] Digitale Kommunikation möglich
- [ ] OZG-Anschluss
- [ ] XOEV / FIM verwendet
- [ ] Once-Only umgesetzt
- [ ] Datenschutz / Sicherheit by design
- [ ] Barrierefreiheit
- [ ] Maschinenlesbarkeit
- [ ] Schnittstellen zu Bestandssystemen
- [ ] Prüfung Automatisierungsmoeglichkeit
## Typische Fehler in Ressort-Entwuerfen
- "Vorhaben ist digital tauglich" ohne Konkretisierung
- Eigener Standard ohne Verweis auf XOEV / FIM
- Mehrfacherhebung weiterhin vorgesehen
- OZG-Anschluss "in spaeterer Phase"
- Maschinenlesbarkeit nicht thematisiert
## Quellen Stand 06/2026
- Digitalcheck-Methodik (BMI / NKR, seit 2022, jeweils aktuelle Fassung)
- OZG (Onlinezugangsgesetz) in der jeweils geltenden Fassung
- eIDAS-Verordnung (EU) 910/2014 in der jeweils geltenden Fassung
- § 44 GGO
- NKRG vom 14.08.2006 (BGBl. I S. 1866) § 4
- Standards XOEV, FIM, ELSTER, beA — Spezifikationen jeweils aktueller Stand
- NKR-Jahresbericht (jeweils aktuelle Ausgabe)
- Live verifizieren über [www.digitalcheck.bund.de](https://www.digitalcheck.bund.de) und [www.normenkontrollrat.bund.de](https://www.normenkontrollrat.bund.de)
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