Für Dienstunfähigkeit – Entlassung und Zurruhesetzung: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.
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# Dienstunfähigkeit – Entlassung und Zurruhesetzung
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Fachkern: Dienstunfähigkeit – Entlassung und Zurruhesetzung
- **Normen-/Quellenanker:** SG, WSG, WPflG, KDVG, WDO, SVG, BBesG, VwGO, truppendienstgerichtliche Zuständigkeiten und Grundrechte.
- **Entscheidende Weiche:** Status, Befehl/Dienstpflicht, Gewissen/KDV, Besoldung/Versorgung, Disziplinarweg, Eilrechtsschutz und Nachweisführung trennen.
- **Arbeitsprodukt:** Erzeuge eine konkrete Prüf- oder Entscheidungsmatrix mit Norm, Tatbestand, Beleg, Einwand, Risikoampel und nächstem Schritt; Anschluss-Skills nur bei echter Vertiefung nennen.
## Worum geht es konkret
Verliert der Soldat seine Dienstfähigkeit, führt dies zu unterschiedlichen Folgen je nach Statusgruppe: Soldat auf Zeit – Entlassung; Berufssoldat – Zurruhesetzung mit Ruhegehalt nach BeamtVG/SVG. Maßstab ist die Wehrdienstfähigkeit (Tauglichkeitsgrade T1–T5) und die spezifische Verwendungsfähigkeit. Der Skill ordnet medizinische Begutachtung, Verfahren der Statusentscheidung, Versorgung und Rechtsbehelfe.
## Wann dieses Modul hilft / Kaltstart-Fragen
- Status: Berufssoldat, Soldat auf Zeit, FWDL?
- Diagnose, Behandlung, Heilungsperspektive?
- Vorläufige oder dauernde Dienstunfähigkeit?
- Bisherige Begutachtungen (Truppenarzt, Bundeswehrkrankenhaus, fachärztlich)?
- Steht Wiedereingliederung im Raum (Begrenzte Dienstfähigkeit)?
- Welche Versorgungsfolgen (Ruhegehalt, Beschädigtenversorgung)?
## Rechtlicher Rahmen
- § 44 III SG: Dienstunfähigkeit des Berufssoldaten – Zurruhesetzung.
- § 55 II SG: Entlassung des Soldaten auf Zeit wegen Dienstunfähigkeit.
- § 47 SG: Begrenzte Dienstfähigkeit (analog BeamtStG).
- § 18 SVG i.V.m. BeamtVG: Ruhegehalt des Berufssoldaten.
- §§ 81 ff. SVG: Beschädigtenversorgung bei WDB-Kausalität.
- ZDv A-1340/1 (ärztliche Begutachtung) – nur nach Vorlage.
- Tauglichkeitsgrade T1–T5 nach Wehrmedizinischer Dienstvorschrift.
- WBO-Beschwerderecht und § 17 WBO Verfahren.
## / Schritt für Schritt
1. **Sachstand klären.** Diagnose, Behandlungsplan, Verlauf, Prognose.
2. **Begutachtung.** Truppenarzt - BwKrhs - Spezialist. Eigenes Gutachten möglich.
3. **Statusfolge prüfen.**
- Berufssoldat: Zurruhesetzung § 44 III SG plus Ruhegehalt.
- Soldat auf Zeit: Entlassung § 55 II SG plus ggf. Übergangsgebührnisse.
- Begrenzte Dienstfähigkeit: § 47 SG analog – Weiterverwendung mit reduzierter Belastung.
4. **WDB-Frage.** Ist die Dienstunfähigkeit Folge einer Wehrdienstbeschädigung / eines Einsatzunfalls? Wenn ja: § 81 ff. SVG-Versorgung zusätzlich.
5. **Verfahrensgang.** Anhörung des Soldaten, Stellungnahme, ärztliche Kontrolluntersuchung, Verfügung mit Rechtsbehelfsbelehrung.
6. **Beschwerde** § 1 WBO – 1 Monat. Eilantrag bei vorläufiger Maßnahme.
7. **Versorgungsrechnung.** Mindestversorgung, Ruhegehaltssatz nach Dienstzeit, Erhöhung bei Dienstbeschädigung.
8. **Wiedereingliederung** parallel: Reha, Berufsförderungsdienst (BFD).
## Trade-off-Matrix
| Status | Folge | Versorgung |
| --- | --- | --- |
| Berufssoldat dauerhaft unfähig | Zurruhesetzung § 44 III SG | Ruhegehalt § 18 SVG + ggf. WDB |
| SaZ dauerhaft unfähig | Entlassung § 55 II SG | Übergangsgebührnisse, BFD |
| Begrenzt dienstfähig | Weiterverwendung § 47 SG | volles Gehalt mit Reduzierung |
| WDB-bedingt | Zusätzlich SVG-Versorgung | Beschädigtenrente |
## Praxistipps
- Begutachtung möglichst durch Spezialisten – Truppenärzte sind Generalisten.
- "Verwendungsfähigkeit für besondere Auslandseinsätze" ist Sonderkriterium – Tauglichkeit T2 reicht häufig nicht.
- Vor Zurruhesetzung Wiedereingliederung versuchen (§ 47 SG analog) – Erhalt des Status hat erhebliche Versorgungsvorteile.
- Ruhegehalt setzt 5 Dienstjahre voraus (§ 4 BeamtVG entsprechend) – darunter Mindestversorgung oder Anrechnung in gesetzliche Rente.
- WDB-Kausalität verdoppelt häufig die Versorgungsbasis (Schadenausgleich + Grundversorgung).
## Mustertexte
**Stellungnahme zum Zurruhesetzungsverfahren:**
"Zur beabsichtigten Zurruhesetzung nehme ich wie folgt Stellung: 1. Diagnose, Therapie und Prognose siehe ärztliche Berichte Anl. 1–3. 2. Begrenzte Dienstfähigkeit nach § 47 SG ist möglich; vorgeschlagen wird Verwendung [...]. 3. Hilfsweise: Zurruhesetzung mit gleichzeitiger WDB-Feststellung nach § 81 SVG, weil die Dienstunfähigkeit Folge des Einsatzes [...] vom [Datum] ist."
**WBO-Beschwerde gegen Entlassungsverfügung:**
"Gegen die Entlassungsverfügung vom [Datum] lege ich fristwahrend Beschwerde ein. Rügen: 1. Begutachtung lückenhaft – Spezialgutachten nicht eingeholt. 2. Begrenzte Dienstfähigkeit (§ 47 SG analog) nicht geprüft. 3. WDB-Kausalität übersehen – § 81 SVG-Verfahren parallel einzuleiten. Antrag: Aufhebung der Entlassungsverfügung, hilfsweise Zurruhesetzung mit Anerkennung der WDB."
## Typische Fehler
- Truppenärztliche Beurteilung pauschal akzeptiert.
- Begrenzte Dienstfähigkeit nicht geprüft – sofortige Zurruhesetzung statt Erhalt des Status.
- WDB-Kausalität getrennt vom Statusverfahren prüfen – Versorgungslücke.
- Übergangsgebührnisse SaZ nicht beantragt.
- Frist § 6 WBO verpasst.
## Quellen Stand 06/2026
- §§ 44, 47, 55 SG – Volltext gesetze-im-internet.de.
- SVG, BeamtVG – Volltexte gesetze-im-internet.de.
- ZDv A-1340/1 – nur nach Vorlage.
- BVerwG Wehrdienstsenate – ständige Rechtsprechung zur Dienstunfähigkeit (Az. nach Verifikation).
- BAPersBw – Verwaltungspraxis und Formulare.
- Versorgungsmedizinische Grundsätze – BMAS.
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