Für DFG: Software-Veröffentlichung: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt. Fachgebiet: DFG-Förderantrag. Route: dfg-software-veroeffentlichung-tieforschung.
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# DFG: Software-Veroeffentlichung
## Regelungs- und Quellenanker
Arbeitsfokus: **DFG: Software-Veroeffentlichung**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG` — Wissenschaftsfreiheit als Ausgangspunkt.
- `Art. 89 Abs. 1 DSGVO` — Garantien für wissenschaftliche Forschungszwecke.
- `Art. 9 Abs. 2 lit. j DSGVO` — besondere Kategorien personenbezogener Daten in Forschungskontexten.
- `§ 27 Abs. 1 BDSG` — Datenverarbeitung zu wissenschaftlichen Forschungszwecken.
- `§ 7 Abs. 1 TierSchG` — Tierversuche nur bei gesetzlich anerkanntem Zweck und Erforderlichkeit.
- `§ 8 Abs. 1 TierSchG` — Genehmigungspflichtiger Tierversuch.
- `§ 69a UrhG` — Computerprogramme als Schutzgegenstand bei Forschungssoftware.
- `DFG-Kodex Leitlinie 10` — rechtliche und ethische Rahmenbedingungen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 13` — Herstellung von öffentlichem Zugang zu Forschungsergebnissen.
- `DFG-Kodex Leitlinie 14` — Autorschaft und Verantwortung.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: DFG-Antragsfristen programmspezifisch (Sachbeihilfe rollierend, Schwerpunktprogramme stichtagsgebunden), Verwendungsnachweis 6 Monate nach Projektende, Zwischenbericht jährlich.
- Tragende Normen verifizieren: DFG-Verwendungsrichtlinien, BGB §§ 611 ff. (Drittmittelvertrag), HRG/Landeshochschulgesetze, WissZeitVG, EU-Beihilferecht (Forschung), BMBF/BMWK-Förderrichtlinien, DFG-Kodex Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Antragsteller (Principal Investigator), DFG-Fachkollegien, DFG-Geschäftsstelle, Hochschulverwaltung/Forschungsreferat, BMBF/BMWK, Gutachter.
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Antragsformular elan, Projektbeschreibung, Lebenslauf mit Publikationsliste, Finanzplan, Letter of Intent, Verwendungsnachweis, Zwischenbericht, Abschlussbericht — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Spezialwissen: DFG: Software-Veroeffentlichung
- **Normen-/Quellenanker:** DFG, MIT, BSD, GPL, DOI.
## Fallweichen
Frage zu Beginn nur ab, was für den naechsten Schritt unverzichtbar ist. Wenn Material vorliegt, mit dem Material arbeiten und nur eine gezielte Rueckfrage stellen.
1. **Rolle und Ziel:** Wer fragt, welche Rolle, welcher gewuenschte Output (Memo, Schriftsatz, Tabelle, Checkliste)?
2. **Sachverhalt:** Welche unstreitigen Tatsachen liegen vor, was ist streitig, was fehlt noch?
3. **Fristen:** Gibt es Termine, Fristen, eilbeduerftige Schritte?
4. **Unterlagen:** Welche Dokumente, Bescheide, Verträge, Auszuege liegen vor?
5. **Format:** Wie ausfuehrlich, für wen, in welcher Tonalitaet?
## Prüfraster
Der Output muss als verwertbares Arbeitsprodukt aufgebaut sein:
1. **Sachverhalt fixieren** - streitige und unstreitige Tatsachen trennen, Lueckentafel.
2. **Rechtliche Einordnung** - einschlaegige Normen, Rechtsprechung BGH/BVerfG/EuGH, Literatur.
3. **Prüfung im Gutachtenstil** - Obersatz, Definition, Subsumtion, Zwischenergebnis.
4. **Handlungsempfehlung** - konkret, mit naechstem Schritt, verantwortlicher Person, Frist.
## Plugin-Kontext
Dieses Fachmodul arbeitet den konkreten Schwerpunkt aus, prüft Aktenlage, Normen, Fristen, Belege und Gegenargumente und erzeugt einen unmittelbar nutzbaren nächsten Schritt.
## Output-Module
- Strukturierter Prüfvermerk im Gutachtenstil mit klaren Ueberschriften.
- Tabellen und Checklisten, wo das die Lesbarkeit erhoeht.
- Anschreiben-, Antrags- oder Klageschriftsatz-Geruest, wenn die Aufgabe das verlangt.
- Quellenliste mit Gericht, Datum, Aktenzeichen, frei prüfbarem Link.
<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->
> **Ausformulierungspflicht und Formatstandard.** Das Endprodukt wird in **vollständigen, ausformulierten Sätzen** geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie `[Name der Mandantin]` werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.
>
> **Schriftbild:** Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist **Times New Roman 11 pt** als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
>
> **Nummerierung:** Gliederung ausschließlich dezimal (`1`, `1.1`, `1.1.1` und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->
## Was dieser Arbeitsgang nicht macht
- Kein Ersatz für eine vollstaendige Mandantenberatung.
- Keine Festlegung des Mandanten ohne dessen ausdrueckliche Entscheidung.
- Keine Bewertung von Tatsachen, die nicht durch Unterlagen oder klare Mandantenangaben gedeckt sind.
- Bei erkennbaren Interessenkonflikten oder Berufsrechtsfragen Hinweis an den fallfuehrenden Anwalt.
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