Für Denkmalschutz Schleswig-Holstein (DSchG-SH): ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.
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# Denkmalschutz Schleswig-Holstein (DSchG-SH)
## Zweck und Anwendungsfall
Schleswig-Holstein hat das DSchG mehrfach novelliert; die Eintragung wirkt jetzt nachrichtlich. Welterbestätten Lübeck und Haithabu prägen die Verfahrenspraxis; die Wattenmeer-Welterbestätte erstreckt sich auf Schleswig-Holstein.
## Anwendbares Gesetz
- **Gesetzesbezeichnung**: Denkmalschutzgesetz Schleswig-Holstein
- **Abkürzung**: DSchG-SH
- **Zitiergrundlage**: amtliche Landesgesetz-Datenbank gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de
## Zuständige Behörden
- **Oberste Denkmalschutzbehörde**: Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
- **Obere Denkmalschutzbehörde**: Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein in Kiel (zugleich Fachbehörde)
- **Untere Denkmalschutzbehörde**: Kreise und kreisfreie Städte (Kiel, Lübeck, Flensburg, Neumünster)
- **Fachbehörde**: Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein
## Verfahrensbesonderheiten Schleswig-Holstein
- Welterbestätten: Hansestadt Lübeck, archäologisches Grenzlandschaft Haithabu-Danewerk, Wattenmeer.
- Backsteingotik und friesisches Bauen.
- Maritime Denkmale in Kiel, Flensburg.
- Bodendenkmäler in der archäologischen Grenzlandschaft (Schleimündung).
## Eintragungssystem
- **Systematik**: nachrichtliches Eintragungssystem
## Ablauf / Checkliste
1. Klären, ob das Objekt ein Bau-, Boden- oder bewegliches Denkmal ist.
2. Eintragungsstatus über die Denkmalliste des Landes feststellen — über gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de.
3. Zuständige untere Denkmalschutzbehörde am Belegenheitsort kontaktieren.
4. Bei Maßnahmen das Erlaubnisverfahren nach DSchG-SH starten; bei zugleich bauordnungsrechtlich relevanten Maßnahmen die Kombination mit der Baugenehmigung berücksichtigen.
5. Konkrete Paragrafen vor Ausgabe live in gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de verifizieren.
## Quellenpflicht
Sämtliche Paragrafenzitate werden vor Mandatsverwendung in gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de live geprüft. Verwaltungsgerichts- und Oberverwaltungsgerichtsrechtsprechung des Landes nur mit Aktenzeichen, Datum und frei zugänglicher Fundstelle benennen.
## Ausgabeformat
Landesrechtliche Stellungnahme in vollständigen Sätzen mit konkreten Paragrafenverweisen aus dem Landesgesetz und den zuständigen Behörden.
<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->
> **Ausformulierungspflicht und Formatstandard.** Das Endprodukt wird in **vollständigen, ausformulierten Sätzen** geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie `[Name der Mandantin]` werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.
>
> **Schriftbild:** Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist **Times New Roman 11 pt** als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
>
> **Nummerierung:** Gliederung ausschließlich dezimal (`1`, `1.1`, `1.1.1` und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->
## Beispiel
Erwerber eines Kaufmannshauses in der Lübecker Innenstadt-Welterbestätte plant Umnutzung der oberen Stockwerke als Bürofläche. Zuständig ist die Hansestadt Lübeck als untere Denkmalschutzbehörde mit fachlicher Stellungnahme des Landesamts für Denkmalpflege und ICOMOS-Berücksichtigung.
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