Für Denkmalschutz Rheinland-Pfalz (DSchPflG): ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.
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# Denkmalschutz Rheinland-Pfalz (DSchPflG)
## Zweck und Anwendungsfall
Rheinland-Pfalz ist verfassungsrechtlich bedeutsam: Aus dem DSchPflG erging die Vorlage zum Rheinland-Pfalz-Beschluss BVerfGE 100 Seite 226 (vom 02.03.1999), der die Grundlinie zur Inhaltsbestimmung und Zumutbarkeitsgrenze zog. Welterbestätten Mittelrheintal, Speyerer Dom, Trier-Römische Bauten prägen die Verfahrenspraxis.
## Anwendbares Gesetz
- **Gesetzesbezeichnung**: Denkmalschutz- und -pflegegesetz Rheinland-Pfalz
- **Abkürzung**: DSchPflG
- **Zitiergrundlage**: amtliche Landesgesetz-Datenbank landesrecht.rlp.de
## Zuständige Behörden
- **Oberste Denkmalschutzbehörde**: Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz
- **Obere Denkmalschutzbehörde**: Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz (zugleich Fachbehörde) in Mainz
- **Untere Denkmalschutzbehörde**: Landkreise und kreisfreie Städte
- **Fachbehörde**: Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz (mit Direktion Landesdenkmalpflege)
## Verfahrensbesonderheiten Rheinland-Pfalz
- Welterbestätten: Oberes Mittelrheintal, Dom zu Speyer, römische Baudenkmäler und Liebfrauenkirche in Trier, SchUM-Stätten (Worms, Speyer, Mainz).
- Verfassungsrechtliche Leitentscheidung BVerfGE 100 Seite 226 zum Ausgleich unzumutbarer Inhaltsbestimmung.
- Dichte Weinbau-Kulturlandschaft als Querschnittsthema.
- Bodendenkmäler im römischen Korridor (Trier, Mainz, Speyer).
## Eintragungssystem
- **Systematik**: nachrichtliche Eintragung; Denkmaleigenschaft kraft Gesetzes
## Ablauf / Checkliste
1. Klären, ob das Objekt ein Bau-, Boden- oder bewegliches Denkmal ist.
2. Eintragungsstatus über die Denkmalliste des Landes feststellen — über landesrecht.rlp.de.
3. Zuständige untere Denkmalschutzbehörde am Belegenheitsort kontaktieren.
4. Bei Maßnahmen das Erlaubnisverfahren nach DSchPflG starten; bei zugleich bauordnungsrechtlich relevanten Maßnahmen die Kombination mit der Baugenehmigung berücksichtigen.
5. Konkrete Paragrafen vor Ausgabe live in landesrecht.rlp.de verifizieren.
## Quellenpflicht
Sämtliche Paragrafenzitate werden vor Mandatsverwendung in landesrecht.rlp.de live geprüft. Verwaltungsgerichts- und Oberverwaltungsgerichtsrechtsprechung des Landes nur mit Aktenzeichen, Datum und frei zugänglicher Fundstelle benennen.
## Ausgabeformat
Landesrechtliche Stellungnahme in vollständigen Sätzen mit konkreten Paragrafenverweisen aus dem Landesgesetz und den zuständigen Behörden.
<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->
> **Ausformulierungspflicht und Formatstandard.** Das Endprodukt wird in **vollständigen, ausformulierten Sätzen** geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie `[Name der Mandantin]` werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.
>
> **Schriftbild:** Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist **Times New Roman 11 pt** als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
>
> **Nummerierung:** Gliederung ausschließlich dezimal (`1`, `1.1`, `1.1.1` und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->
## Beispiel
Eigentümerin eines Winzeranwesens im Mittelrheintal-Welterbe plant Erweiterung der Kelterei. Zuständig ist der Rhein-Hunsrück-Kreis als untere Denkmalbehörde mit fachlicher Stellungnahme der Generaldirektion Kulturelles Erbe; ICOMOS-Belange in der Pufferzone berücksichtigen.
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