Für Denkmalschutz Hamburg (DSchG-HA): ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.
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# Denkmalschutz Hamburg (DSchG-HA)
## Zweck und Anwendungsfall
Hamburg hat 2013 vom konstitutiven Eintragungssystem auf das nachrichtliche Eintragungssystem umgestellt. Seitdem entsteht die Denkmaleigenschaft kraft Gesetzes, die Eintragung in die Denkmalliste hat nur deklaratorische Wirkung. Skill ordnet die alten und neuen Verfahrenswege.
## Anwendbares Gesetz
- **Gesetzesbezeichnung**: Hamburgisches Denkmalschutzgesetz
- **Abkürzung**: DSchG-HA
- **Zitiergrundlage**: amtliche Landesgesetz-Datenbank landesrecht-hamburg.de
## Zuständige Behörden
- **Oberste Denkmalschutzbehörde**: Behörde für Kultur und Medien
- **Obere Denkmalschutzbehörde**: Denkmalschutzamt (zugleich Fachbehörde)
- **Untere Denkmalschutzbehörde**: Bezirksämter (Hamburg-Mitte, Altona, Eimsbüttel, Hamburg-Nord, Wandsbek, Bergedorf, Harburg)
- **Fachbehörde**: Denkmalschutzamt Hamburg
## Verfahrensbesonderheiten Hamburg
- Speicherstadt und Kontorhausviertel mit Chilehaus als UNESCO-Welterbe.
- Erlaubnisverfahren über das jeweilige Bezirksamt mit fachlicher Stellungnahme des Denkmalschutzamts.
- Bei nach altem Recht konstitutiv eingetragenen Denkmälern gilt der Bestandsschutz aus der Eintragungsverfügung fort.
- Beratungsangebote der Hamburgischen Investitions- und Förderbank zur energetischen Denkmalsanierung.
## Eintragungssystem
- **Systematik**: nachrichtliche Eintragung seit 2013; Denkmaleigenschaft kraft Gesetzes
## Ablauf / Checkliste
1. Klären, ob das Objekt ein Bau-, Boden- oder bewegliches Denkmal ist.
2. Eintragungsstatus über die Denkmalliste des Landes feststellen — über landesrecht-hamburg.de und über die Denkmalkarte Hamburg.
3. Zuständige untere Denkmalschutzbehörde am Belegenheitsort kontaktieren.
4. Bei Maßnahmen das Erlaubnisverfahren nach DSchG-HA starten; bei zugleich bauordnungsrechtlich relevanten Maßnahmen die Kombination mit der Baugenehmigung berücksichtigen.
5. Konkrete Paragrafen vor Ausgabe live in landesrecht-hamburg.de verifizieren.
## Quellenpflicht
Sämtliche Paragrafenzitate werden vor Mandatsverwendung in landesrecht-hamburg.de live geprüft. Verwaltungsgerichts- und Oberverwaltungsgerichtsrechtsprechung des Landes nur mit Aktenzeichen, Datum und frei zugänglicher Fundstelle benennen.
## Ausgabeformat
Landesrechtliche Stellungnahme in vollständigen Sätzen mit konkreten Paragrafenverweisen aus dem Landesgesetz und den zuständigen Behörden.
<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->
> **Ausformulierungspflicht und Formatstandard.** Das Endprodukt wird in **vollständigen, ausformulierten Sätzen** geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie `[Name der Mandantin]` werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.
>
> **Schriftbild:** Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist **Times New Roman 11 pt** als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
>
> **Nummerierung:** Gliederung ausschließlich dezimal (`1`, `1.1`, `1.1.1` und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->
## Beispiel
Eigentümer eines Kontorhauses am Burchardplatz, Welterbestätte Kontorhausviertel, plant Umnutzung der Erdgeschosszone als Co-Working-Fläche. Zuständig ist das Bezirksamt Hamburg-Mitte mit fachlicher Stellungnahme des Denkmalschutzamts und ICOMOS-Berücksichtigung.
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