Für De Facto Vergabe Klage: erstellt Entwurf mit Antrag, Beweis und Anlagen; Ergebnis: Schriftsatz mit Begründungs- und Anlagenlogik.
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name: de-facto-vergabe-klage
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# De-facto-Vergabe ohne Ausschreibung angreifen: Bieter stellt fest dass öffentlicher Auftraggeber Auftrag direkt vergeben hat
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die vergaberechtlich einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
**Fokus:** De-facto-Vergabe ohne Ausschreibung angreifen: Bieter stellt fest dass öffentlicher Auftraggeber Auftrag direkt vergeben hat. Normen: § 135 GWB (Unwirksamkeit), §§ 160 ff. GWB (Nachprüfungsantrag VK), § 132 GWB (wesentliche Vertragsaenderung). Prüfraster: Aufdeckung der direkten Vergabe, Schadensersatzanspruch § 181 GWB, Unwirksamkeitsklage, Ausnahme-Tatbestaende. Output Klageschrift-Geruest, Schadensbeschreibung. Abgrenzung: Regulaerer Nachprüfungsantrag siehe fachanwalt-vergaberecht-nachprüfungsantrag-vk; Unterschwelle siehe mandat-triage-vergaberecht.
### De-facto-Vergabe-Klage
## 1) De-facto-Vergabe — Begriff
- Vergabestelle erteilt Auftrag **ohne** Bekanntmachung / Verfahren
- Oder Direktvergabe ohne Ausnahmen-Tatbestand
### Beispiele
- Verlängerung Bestandsauftrag über 50 %
- Wesentliche Änderung ohne Neuvergabe
- Inhouse-Vergabe ohne Voraussetzungen
- "Notvergabe" ohne tatsächliche Eilbedürftigkeit
## 2) Unwirksamkeits-Klage § 135 GWB
### Voraussetzungen
- De-facto-Vergabe oder Pflichtverstoß
- Antrag bei VK / Klage
### Folgen
- Vertrag wird unwirksam
- Rückabwicklung
- Neuvergabe erforderlich
### Frist
- 30 Tage nach Kenntnis
- 6 Monate nach Vertragsschluss
## 3) Inhouse-Vergabe Voraussetzungen
### EuGH-Linie (Teckal-Kriterien)
- Kontrolle wie über eigene Dienststelle
- Wesentliche Tätigkeit für Eigentümer
- Keine Beteiligung privater Kapitals
### Prüfung § 108 GWB
- Detaillierte Voraussetzungen
- Bei Verstoß: De-facto-Vergabe
## 4) Schadensersatz § 181 GWB
### Voraussetzungen
- Pflichtverletzung Vergabestelle
- Eigene Bewerbung
- Schaden
### Höhe
- Negativ-Interesse: Bewerbungs-Kosten
- Positiv-Interesse: entgangener Gewinn (BGH-Linie)
## 5) Aufdeckung
### Phase 1 — Information
- Auftrags-Vergabe ohne Bekanntmachung erkannt
- Konkurrent / Bieter-Information
### Phase 2 — Beweis-Sammlung
- Vergabe-Akten (IFG-Antrag)
- Vertrag (Akteneinsicht)
- Konkurrenten-Befragung
### Phase 3 — Klage VK / OLG
- Unwirksamkeits-Antrag
- Schadensersatz-Anspruch
## 6) IFG-Antrag § 5 IFG
### Prüfung
- Vergabe-Akten öffentlich zugaenglich
- Schwarzanteile bei Geschäftsgeheimnis
### Frist
- 1 Monat Antrags-Behandlung
- Bei Schweigen: Klage
## 7) Typische Konstellationen
### Versorgungs-Verträge
- Strom, Gas, Telekom
- Vertrags-Verlängerung ohne Ausschreibung
### IT-Verträge
- Modular-Erweiterungen
- Lock-In-Faktor missbraucht
### Bauauftraege
- Folge-Aufträge ohne Neuvergabe
- Nachtraege über Schwelle
## 8) Typische Fehler
1. **30-Tage-Frist verpasst**
2. **IFG-Antrag nicht gestellt**
3. **Schadensersatz-Anspruch pauschal**
4. **Inhouse-Vergabe-Voraussetzungen falsch geprüft**
## 9) BGH-/EuGH-Linien (Stand 05/2026, verifiziert curia.europa.eu / openjur.de)
- **EuGH 11.06.2009, C-300/07 (Hans & Christophorus Oymanns)**: Begriff des öffentlichen Auftraggebers nach RL 2004/18; Krankenkassen als Einrichtungen öffentlichen Rechts. Quelle: curia.europa.eu (CELEX 62007CJ0300).
- **EuGH 19.12.2018, C-216/17 (Coopservice)**: Ausschreibungspflicht Rahmenvereinbarungen; Volumenbegrenzungen zwingend. Quelle: curia.europa.eu.
- **EuGH 28.10.2020, C-521/18 (Pegaso)**: Vergabe ohne wettbewerbliches Verfahren — De-facto-Vergabe ist nichtig nach Art. 2d RL 89/665 / § 135 GWB, wenn EU-weite Bekanntmachung pflichtwidrig unterblieben ist. Quelle: curia.europa.eu.
- **EuGH 27.11.2019, C-402/18 (Tedeschi)**: Direktvergabe — Inhouse-Voraussetzungen § 108 GWB / Art. 12 RL 2014/24 strikt: Kontrolle wie eigene Stelle, > 80% Taetigkeit für kontrollierende Behörde, keine private Kapitalbeteiligung. Quelle: curia.europa.eu.
Aktuelle OLG-Vergabesenat-Entscheidungen vor Ausgabe per olg-... bzw. openjur.de mit Aktenzeichen und Datum verifizieren.
## Anschluss
- `fachanwalt-vergaberecht-ruegeschriftsatz-160-gwb` — bei Verfahrensmangel
- `fachanwalt-vergaberecht-nachpruefungsverfahren-vk` — bei VK-Verfahren
- `fachanwalt-vergaberecht-orientierung` — Triage
## Strategische Optionen (vor dem Template entscheiden)
Bevor das Template eins-zu-eins gefuellt wird, ist zu prüfen welche Variante zur Mandantenkonstellation passt. Das Template ist **eine** moegliche Form — nicht die einzige.
| Konstellation | Empfohlener Weg |
|---|---|
| Standard — De-facto-Vergabe Klage § 135 GWB | Feststellungsantrag VK; Template unten |
| Variante A — Auftrag bereits vollstaendig abgewickelt | § 135 Abs. 2 GWB Antrag moegliche weise verfristet; Schadensersatz § 181 GWB |
| Variante B — Inhouse-Ausnahme streitig | § 108 GWB Voraussetzungen prüfen; eigentuemlicher Sachverhalt |
| Variante C — Unterhalb EU-Schwellenwert | Primaerechtsschutz; Haushaltsrecht statt GWB |
Wenn die Mandantenkonstellation **nicht** ins Standardschema passt, ist das Template anzupassen oder durch ein anderes Skill abzuloesen — nicht das Mandat in das Schema zu pressen.
## Vertiefung: Output-Template de-facto-Vergabe
### Triage — Bevor losgelegt wird, klaere:
1. Wurde Auftrag ohne jedes Vergabeverfahren erteilt?
2. Liegt der Auftragswert über EU-Schwellenwert?
3. Bestand Auftraggeberpflicht zur Ausschreibung (kein Inhouse, kein In-state)?
4. Wurde § 135 GWB Feststellungsantrag rechtzeitig gestellt (30 Tage nach Bekanntmachung, max. 6 Monate)?
5. Alternativ: § 181 GWB Schadensersatz?
- **Was will der Mandant wirklich erreichen?** (Nicht: was steht im Standardweg, sondern: welches Ergebnis ist für den Mandanten persoenlich/wirtschaftlich das beste? Manchmal ist der schnellere Vergleich besser als der formal "richtige" Weg.)
### Output-Template Antrag Feststellung Unwirksamkeit § 135 GWB
**Adressat:** Vergabekammer — Tonfall: sachlich-juristisch
```
Vergabekammer [NAME]
Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Zuschlags
nach § 135 Abs. 1 GWB
Antragsteller: [BIETER]
Antragsgegner: [AUFTRAGGEBER]
Wir beantragen festzustellen, dass der am [DATUM] erteilte
Zuschlag unwirksam ist, weil der Auftraggeber den Auftrag
ohne die vorgeschriebene europaweite Ausschreibung erteilt hat
(de-facto-Vergabe i.S.d. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB).
Frist: Der Antrag wird binnen 30 Tagen nach Bekanntmachung
des Auftrags im Amtsblatt der EU gestellt. Hilfsweise binnen
6 Monaten nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2 GWB).
[Rechtsanwalt/-anwaeltin]
```
--- vor Versand klären ---
1. Welches Verhandlungsziel hat der Mandant? [Bestand / Abfindung / Reputation / Schnelle Loesung]
2. Welche Kompromisslinien sind absolut? [Mindestabfindung / Freistellung / Zeugnisformulierung]
3. Sind Anschlusswege erwuenscht? [Mediation / Direktgespraech / Settlement vor Klageerhebung]
<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->
> **Ausformulierungspflicht und Formatstandard.** Das Endprodukt wird in **vollständigen, ausformulierten Sätzen** geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie `[Name der Mandantin]` werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.
>
> **Schriftbild:** Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist **Times New Roman 11 pt** als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
>
> **Nummerierung:** Gliederung ausschließlich dezimal (`1`, `1.1`, `1.1.1` und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->
## Vergabe-Workbench-Boost v61.2
- Starte jedes Mandat mit Rolle, Verfahrensstand, Schwellenwert/Rechtsweg, Frist und Dokumentenlage.
- Biete bei mehr als drei Einzelthemen ein Padlet oder eine Tabelle an: Vergabefehler, Belege, Norm, Kausalitaet, Abhilfe, Risiko.
- Für Anfaenger: erklaere `Ruge`, `Nachpruefung`, `Stillhaltefrist`, `Eignung`, `Zuschlag`, `Auftragswert` und `Praeklusion` jeweils in einem Satz und arbeite dann praktisch weiter.
- Für Profis: liefere sofort Schriftsatzkern, Vergabevermerk, Bewertungsmatrix oder Entscheidungsvorlage.
- Prüfe Schwellenwerte 2026/2027, Paragraph 134 GWB, Paragraph 135 GWB, Paragraph 160 Abs. 3 GWB und Paragraph 171 GWB nie aus dem Bauch heraus, sondern als Fristen-/Quellen-Gate.
- Auftraggeber-Output braucht immer Dokumentationslogik; Bieter-Output braucht immer Ruge-/Kausalitaets-/Chance-Logik.
- Wenn eine Position schwach ist, benenne die Schwachstelle freundlich und repariere sie: fehlender Beleg, falscher Rechtsweg, zu pauschale Ruge, unsaubere Wertung, fehlende Kausalitaet oder verspaetete Reaktion.
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