Für Cum-Ex-Tatbeitrag und Einziehung prüfen: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.
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# Cum-Ex-Tatbeitrag und Einziehung prüfen
## Einsatzlage
Ein Bankmitarbeiter, Händler, Berater, Fondsverantwortlicher oder Dienstleister war an Transaktionen beteiligt, in deren Folge tatsächlich nicht einbehaltene Kapitalertragsteuer angerechnet oder erstattet wurde. Die Prüfung darf Cum-Ex nicht pauschal als Betrug bezeichnen, sondern muss Steuerhinterziehung, Beteiligungsform und Einziehung konkret subsumieren.
## Normenanker
- Paragraf 370 Absätze 1, 3 und 4 AO: Steuerhinterziehung, besonders schwerer Fall und ungerechtfertigter Steuervorteil.
- Paragrafen 25 bis 27 StGB: Täterschaft und Beihilfe; konkreter Tatbeitrag und doppelter Gehilfenvorsatz.
- Paragrafen 73 bis 73e StGB und einschlägiges Übergangsrecht: Einziehung von Taterträgen bei Täter und Dritten.
- Paragraf 36 Absatz 2 EStG und die weiteren steuerrechtlichen Vorschriften in der Fassung des jeweiligen Veranlagungszeitraums.
- Paragrafen 94, 95, 102, 110 und 147 StPO: Sicherung, Durchsuchung, Durchsicht und Akteneinsicht.
## Rechtsprechungsanker
- BGH, Urteil vom 28. Juli 2021 - 1 StR 519/20: Die Geltendmachung tatsächlich nicht einbehaltener Kapitalertragsteuer zur Anrechnung oder Erstattung aufgrund der dort festgestellten Cum-Ex-Leerverkaufsgeschäfte war eine unrichtige Angabe nach Paragraf 370 Absatz 1 Nummer 1 AO und führte bei positiver Bescheidung zu ungerechtfertigten Steuervorteilen. Der BGH bestätigte auch die Einziehung trotz steuerlicher Zahlungsverjährung nach dem anwendbaren Übergangsrecht.
- Die Entscheidung trägt keine automatische Strafbarkeit jedes Beteiligten an einer Handels-, Abwicklungs- oder Bescheinigungskette. Für Beihilfe müssen geförderte Haupttat, objektiver Förderbeitrag und Vorsatz des konkreten Beteiligten belegt werden.
## Prüfprogramm
1. Jede Transaktion mit Handelstag, Dividendenstichtag, Lieferkette, Stückequelle, Kompensationszahlung, Steuerbescheinigung, Antrag und Erstattung abbilden.
2. Historische steuerrechtliche Normfassung und tatsächlichen Einbehalt feststellen; Buchungs- oder Bescheinigungsvorgang nicht mit Steuerzahlung gleichsetzen.
3. Haupttaten nach Antrag, Behörde, Veranlagungszeitraum, Betrag und verantwortlichem Erklärenden strukturieren.
4. Beitrag des Betroffenen für jede Haupttat prüfen: Lieferung, Strukturierung, Bescheinigung, Finanzierung, Antrag, Kommunikation oder bloße berufstypische Tätigkeit.
5. Vorsatz anhand Wissensstand zum fehlenden Einbehalt, Transaktionszweck, Warnungen, internen Gutachten, Tarnhandlungen und wirtschaftlicher Plausibilität bestimmen. Rückschauwissen nicht als damalige Kenntnis ausgeben.
6. Konkurrenz und Zahl der Beihilfetaten nach Zuordenbarkeit der Beiträge prüfen; eine einheitliche Handlung kann mehrere Haupttaten fördern, ohne automatisch mehrere Beihilfetaten zu bilden.
7. Einziehungsadressat, Erlangtes, Abzugsverbot, Drittbegünstigung, Entreicherungsausschlüsse und Übergangsrecht gesondert berechnen.
8. Entlastende und belastende Beweise gleichrangig sichern und einen rollenbezogenen Ermittlungs- oder Verteidigungsvermerk erstellen.
## Arbeitsergebnis
Liefere Transaktions- und Haupttatenmatrix, Rollenkarte, Vorsatzchronologie, Konkurrenzprüfung und Einziehungsrechnung. Jede Feststellung erhält Aktenfundstelle; offene Zuordnung wird als Beweislücke markiert und nicht durch eine Branchenvermutung geschlossen.
## Belege und Aktenlücken
- Trade- und Settlement-Daten einschließlich Stückekette
- Steuerbescheinigungen, Anträge, Bescheide und Zahlungsnachweise
- E-Mails, Chats, Gesprächsnotizen und Freigaben
- Struktur-, Rechts- und Steuergutachten mit Verteiler und Datum
- Vergütungsflüsse, Fonds- und Bankbuchungen sowie Einziehungsunterlagen
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