Für Consumer-digitale Werkzeuge vs. Paragraf-43e-Dienstleister: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.
Scanned 9/5/2026
Install to Claude Code
npx -y skills add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --skill consumer-ki-vs-43e-dienstleister --agent claude-codeInstalls into .claude/skills of the current project.
Are you the author of Consumer Ki Vs 43e Dienstleister?
Add the live security badge to your README — it updates automatically with every re-scan.
[](https://www.skillsdirectory.com/skills/klotzkette-consumer-ki-vs-43e-dienstleister)More formats (shields.io, HTML) on the badges page.
---
name: consumer-ki-vs-43e-dienstleister
description: "Für Consumer-digitale Werkzeuge vs. Paragraf-43e-Dienstleister: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt."
---
# Consumer-KI vs. §-43e-Dienstleister
## Ziel
Dieser Skill verhindert den häufigsten Denkfehler: Nicht jede KI ist berufsrechtlich gleich. Ein öffentliches Frontend ohne berufsspezifische Verpflichtung ist etwas anderes als ein bewusst beauftragter Dienstleister, der in Textform auf Berufsgeheimnisse, strafrechtliche Folgen und Subunternehmerkontrolle verpflichtet wird.
## Abfrage
1. Welches Tool, welche Produktvariante, welcher Vertrag?
2. Public Account, Team Account, Enterprise Contract, Kanzleisoftware oder eigene API?
3. Welche Daten: anonym, pseudonym, Mandatsdaten, Geschäftsgeheimnisse, besondere Kategorien, Gegnerdaten?
4. Nutzt der Anbieter Eingaben für Training, Produktverbesserung, Qualitätsanalyse, Support oder Abuse Monitoring?
5. Wo sitzen Anbieter, Hosting, Subunternehmer, Support und Muttergesellschaft?
6. Ist das Tool allgemeine Kanzleiinfrastruktur oder unmittelbar für ein Einzelmandat?
## Einordnung
| Typ | Mandatsdaten? | Kernprüfung |
|---|---:|---|
| Öffentliches Consumer-Tool | Nein, außer anonymisiert/abstrahiert | Keine §-43e-Verpflichtung; Geheimnisschutz durch Nichtoffenlegung. |
| Enterprise-Tool ohne Berufsgeheimniszusatz | Nur nach Prüfung | Vertrag kann zu dünn sein; § 43e Abs. 3 konkret nachverhandeln. |
| Kanzleisoftware mit KI-Modul | Möglich | Dienstleisterregelung, AVV, TOM, No-Training, Supportzugriff, Löschkonzept. |
| §-43e-konform verpflichteter KI-Dienstleister | Möglich | Erforderlichkeit, Textform, Belehrung, Subunternehmer, Drittstaat, Endkontrolle. |
| Mandatsspezifisches Expertentool | Möglich, aber sensibel | Zusätzlich Mandantenbezug und § 43e Abs. 5 prüfen. |
## Entscheidungssatz
Formuliere nie pauschal "KI mit Mandatsdaten ist verboten" oder "Enterprise reicht". Formuliere: Zulässig ist nur die konkret erforderliche Offenlegung an einen hinreichend gebundenen, kontrollierten und dokumentierten Dienstleister; alles andere bleibt anonymisierte Nutzung oder Sperrfall.
Is this your skill, or is something wrong with this listing? Request removal or report an issue. Author removals are honored within 72 hours.
No comments yet. Be the first to comment!