Für CISG Vertragsschluss (Art. 14-24): ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.
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# CISG Vertragsschluss (Art. 14-24)
## Arbeitsbereich
Internationales Handelsrecht: Vertragsschluss nach CISG Art. 14-24. Angebot (Bestimmtheit nach Art. 14), Annahme (Art. 18-22), Widerruflichkeit (Art. 16), Verspätung (Art. 21) und Mirror-Image-Rule vs. modifizierte Annahme (Art. 19). Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: HGB §§ 1-7, 17-37 (Firma/Register), 48-58 (Prokura), 84-92c (Handelsvertreter), 343 ff. (Handelsgeschäfte), 373 ff. (Handelskauf); CISG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Worum es geht
Das CISG regelt Angebot und Annahme in Art. 14-24 autonom. Ein Angebot ist ausreichend bestimmt (Art. 14 Abs. 1), wenn es Ware, Menge und Preis (oder Preisbestimmungsmethode) nennt. Die modifizierte Annahme (Art. 19) weicht vom Common-Law Mirror-Image-Prinzip ab: wesentliche Abweichungen wirken als Gegenangebot; unwesentliche werden Vertragsinhalt, sofern Anbieter nicht widerspricht.
## Kernnormen / Kernquellen
- **Art. 14 CISG**: Angebot — Bestimmtheit (Ware, Menge, Preis)
- **Art. 15-17 CISG**: Wirksamwerden, Widerruf, Erlöschen
- **Art. 16 CISG**: Widerruflichkeit vs. Bindung (Ausnahmen: Frist gesetzt, Vertrauen)
- **Art. 18 CISG**: Annahme — Erklärung oder schlüssiges Verhalten
- **Art. 19 CISG**: Modifizierte Annahme — wesentliche (Abs. 3) vs. unwesentliche Abweichung
- **Art. 21 CISG**: Verspätete Annahme (Wirksamkeit wenn Anbieter unverzüglich bestätigt)
- **Art. 23-24 CISG**: Zugang als Wirksamkeitsvoraussetzung
## Schlüsselbegriffe
- Bestimmtheit des Angebots (CISG autonom — kein BGB §145-Vergleich)
- Battle of forms unter CISG: Knock-out-Regel vs. Last-Shot (Streit)
- Wesentliche Abweichung nach Art. 19 Abs. 3 (Preis, Zahlung, Qualität, Menge, Ort, Haftung, Streitbeilegung)
- Zugang-Prinzip (Art. 24): Zugang bei mündlicher Erklärung sofort
- Schweigen als Annahme? (Grundsätzlich nein, Ausnahme: Handelsbrauch Art. 9)
## Typische Streitfragen / Anwendungsfälle
1. Ist eine Preisliste ein Angebot i.S.d. Art. 14? (Grundsatz: Einladung zur Abgabe)
2. Battle of Forms: Welche AGB gelten, wenn beide Parteien widersprechende AGB einbeziehen?
3. Wann ist eine Abweichung in der Annahmeerklärung "wesentlich" nach Art. 19 Abs. 3?
4. Kann ein Kaufvertrag durch E-Mail-Korrespondenz (ohne Unterschrift) nach CISG wirksam geschlossen werden?
5. Verspätete Annahme: Wann muss der Anbieter unverzüglich nach Art. 21 Abs. 1 reagieren?
## Methodik
- Art. 14 Bestimmtheit: Preis-Fehlen nicht automatisch fatal (Art. 55 als Lückenfüller — umstritten)
- Battle of Forms: Knock-out-Regel herrschende Meinung in Schiedsgerichtsbarkeit
- Zugang bei E-Mail: Server-Eingang als Zugang (analog Art. 24); elektronische Signatur kein CISG-Thema
- Immer prüfen ob Art. 9 Handelsbrauch eine abweichende Praxis begründet
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