Für BFSG: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage: ordnet Akte, Belege und Lücken; Ergebnis: Beweislast- und Substantiierungsmatrix.
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# BFSG: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: BFSG; WCAG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Spezialwissen: BFSG: Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen und Beleglage
- **Normen-/Quellenanker:** BFSG, BFSGV, BITV, EN, WCAG.
## Fallweichen
Wenn Unterlagen vorhanden sind, arbeite zuerst aus den Unterlagen. Stelle nur Rückfragen, die die nächste Weiche verändern:
1. Welche Rolle hat die fragende Person und wer ist Gegenüber?
2. Welches konkrete Ziel soll erreicht oder verhindert werden?
3. Welche Frist, Zustellung, Schwelle, Zahlung, Sanktion oder Verfahrensstufe ist kritisch?
4. Welche Dokumente, Registerauszüge, Bescheide, Verträge, Tabellen, Screenshots oder Nachrichten belegen den Punkt?
5. Welcher Output wird gebraucht: Memo, Checkliste, Tabelle, Entwurf, Schriftsatzbaustein, Mandantenbrief oder Entscheidungsvorlage?
## Arbeitsworkflow
1. **Fallbild bilden:** Sachverhalt, Rollen, Zeitachse und Dokumente in eine kurze Matrix bringen.
2. **Rechtsrahmen setzen:** Normen, Zuständigkeiten, Fristen, Formfragen und Verfahrensstand zum Themenfeld **BFSG** prüfen.
3. **Prüfpunkte abarbeiten:** Tatbestandsmerkmale, Beweisfragen, typische Fehler, Gegenargumente und Ermessens- oder Wertungsfragen trennen.
4. **Risiko bewerten:** Grün/Gelb/Rot mit Begründung, Annahmen, fehlenden Belegen und möglichen Alternativwegen ausgeben.
5. **Anschluss bauen:** Passende weitere Skills desselben Plugins vorschlagen, wenn eine Vertiefung, ein Schreiben, eine Tabelle, ein Fristenblatt oder eine Verhandlungsstrategie sinnvoll ist.
## Tatbestandsstruktur BFSG-Verstoß
Wirtschaftsakteur-Pflicht ist verletzt, wenn:
- **Produkt / Dienstleistung im Anwendungsbereich** (§ 1 Abs. 2/3 BFSG)
- **Inverkehrbringen / Erbringen nach 28.06.2025** (§ 38 BFSG; Übergangsregelungen beachten)
- **Anforderungen Anhang 1 BFSGV nicht erfüllt** und keine Ausnahme nach § 16 (grundlegende Veränderung), § 17 (unverhältnismäßige Belastung) oder § 3 Nr. 17 (Kleinstunternehmen für Dienstleistung) greift
- **Konformitätsvermutung nach harmonisierter Norm EN 301 549** nicht in Anspruch genommen
## Beweisthemen
- **Konformitätsvermutung**: Wer die Vermutung in Anspruch nimmt, muss die Anwendung der harmonisierten Norm und das Ergebnis dokumentieren (technische Dokumentation § 6 BFSG, Anhang 2 BFSGV).
- **Unverhältnismäßige Belastung (§ 17)**: Bewertung in Anlehnung an Anhang 4 BFSGV — Verhältnis Kosten/Nutzen, Größe des Unternehmens, geschätzte Inanspruchnahme durch Menschen mit Behinderung. Dokumentationspflicht **vor** dem Inverkehrbringen.
- **Wesentliche Veränderung (§ 16)**: dokumentieren, welches Wesensmerkmal betroffen wäre.
## Beleglage in Audit-Berichten
- Screenshot mit URL, Datum und Uhrzeit
- DOM-Auszug der betroffenen Stelle
- WCAG-Erfolgskriterium und EN-301-549-Klausel
- Reproduktionsschritt (Browser, Hilfstechnologie, Version)
- Erwartetes Verhalten und Soll-Zustand
## Trade-off
"Unverhältnismäßige Belastung" wird von Marktüberwachungsbehörden eng ausgelegt; pauschale Berufung ohne dokumentierte Bewertung ist im Klage- und Bußgeldverfahren nicht tragfähig. Die Bewertung ist alle 5 Jahre, bei wesentlichen Änderungen oder auf Verlangen der Marktüberwachung zu überprüfen.
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