Für Beurteilung, Konkurrentenstreit und Auswahlentscheidung: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Schnittstellenkarte mit Zuständigkeits- und Nachweisfragen.
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# Beurteilung, Konkurrentenstreit und Auswahlentscheidung
## Arbeitsbereich
Beurteilung, Konkurrentenstreit, Auswahlentscheidung: prüft Beurteilungsfehlerlehre, Bestenauslese, Auswahlvermerk und einstweiligen Rechtsschutz. Norm-/Quellenanker: Art. 33 Abs. 2 GG, § 3 SG, ZDv A-1340/50. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Fachkern: Beurteilung, Konkurrentenstreit und Auswahlentscheidung
- **Normen-/Quellenanker:** SG, WSG, WPflG, KDVG, WDO, SVG, BBesG, VwGO, truppendienstgerichtliche Zuständigkeiten und Grundrechte.
- **Entscheidende Weiche:** Status, Befehl/Dienstpflicht, Gewissen/KDV, Besoldung/Versorgung, Disziplinarweg, Eilrechtsschutz und Nachweisführung trennen.
- **Arbeitsprodukt:** Erzeuge eine konkrete Prüf- oder Entscheidungsmatrix mit Norm, Tatbestand, Beleg, Einwand, Risikoampel und nächstem Schritt; Anschluss-Skills nur bei echter Vertiefung nennen.
## Fachlicher Kontext
Beurteilungen sind Grundlage für Beförderungen und Verwendungsentscheidungen. Fehlerhafte Beurteilungen blockieren Karrieren; unterlegene Bewerber haben Konkurrentenschutzrecht aus Art. 33 Abs. 2 GG.
Typische Fehler: unzuständiger Beurteiler, fehlende Begründung, Nichtberücksichtigung wesentlicher Leistungen, Verstoß gegen ZDv-Maßstäbe. Einstweiliger Rechtsschutz ist oft zeitkritisch.
## Einschlägige Normen und Quellen
- Art. 33 Abs. 2 GG — Bestenauslese
- § 3 SG — Ernennungs- und Verwendungsgrundsätze
- § 23 SG — Personalakte und Beurteilungen
- ZDv A-1340/50 — Beurteilungsbestimmungen
- §§ 6, 17 WBO — Beschwerde und gerichtlicher Antrag
- § 123 VwGO — Einstweiliger Rechtsschutz (analog)
## Sachverhaltsaufnahme — Startfragen
- Welche Beurteilung oder Auswahlentscheidung wird angefochten?
- Wann wurde die Beurteilung eröffnet (Fristbeginn!)?
- Welche konkreten Fehler werden gerügt?
- Gibt es Auswahlentscheidung zugunsten eines Konkurrenten?
- Ist die Stelle noch unbesetzt (einstweiliger Rechtsschutz sinnvoll)?
- Soll Besetzungsstopp beantragt werden?
## Prüf- und Arbeitslogik
### Schritt 1 — Beurteilungsfehlerlehre
Dienstherr hat Beurteilungsspielraum: nur Fehler kontrollierbar, nicht Richtigkeit.
Kontrollfähige Fehler: Unzuständigkeit des Beurteilers, Verfahrensfehler, sachfremde Erwägungen, Widerspruch zum Akteninhalt.
Nicht prüfbar: Wertung an sich, solange nachvollziehbar.
### Schritt 2 — Auswahlentscheidung und Bestenauslese
Art. 33 Abs. 2 GG: Eignung, Befähigung, fachliche Leistung.
Aktuelle Beurteilung hat Vorrang vor älteren.
Gleichwertigkeit: Hilfskriterien zulässig (Vorbildung, Einsatzerfahrung).
Auswahlvermerk: muss Bewerbervergleich erkennbar machen.
### Schritt 3 — WBO-Beschwerde gegen Beurteilung
Frist: 1 Monat nach Eröffnung (§ 6 WBO).
Ziel: Aufhebung und Neubeurteilung.
Gleichzeitig: WBO-Beschwerde gegen Auswahlentscheidung (separate Maßnahme!).
Eröffnungsprotokoll aufbewahren.
### Schritt 4 — Einstweiliger Rechtsschutz
Antrag auf gerichtliche Entscheidung § 17 WBO beim TDG.
Besetzungsstopp: TDG kann vorläufig untersagen.
Sofort handeln: Beförderung schafft vollendete Tatsachen!
Akteneinsicht beantragen (Auswahlvermerk, Beurteilungen Mitbewerber).
## Arbeitsergebnisse
Erzeuge je nach Auftrag eines oder mehrere dieser Ergebnisse:
- Kurzvermerk mit Risikoampel (grün/gelb/rot)
- Prüfschema mit Tatbestandselementen und offenen Punkten
- Fragenliste für Mandanten/Sachverhaltsgespräch
- Entwurfsbausteine (Beschwerde, Antrag, Schriftsatz, Stellungnahme)
- Dokumentenanforderungsliste
- Nächster Schritt mit konkreter Frist
- Muster-WBO-Beschwerde gegen Beurteilung
- Checkliste: Beurteilungsfehler — Typen und Nachweis
- Prüfschema: Auswahlentscheidung Art. 33 Abs. 2 GG
## Qualitätsgate
Vor Ausgabe prüfen:
- Fristen, Zuständigkeit und Rechtsgrundlage vollständig?
- Offene Tatsachen als `[offen: ...]` markiert?
- Gegenargumente und Verteidigungslinien formuliert?
- Beweislastverteilung geklärt?
- Output entspricht dem gewünschten Arbeitsergebnis?
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