Für Leiharbeitnehmer bei der Betriebsratswahl prüfen: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.
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# Leiharbeitnehmer bei der Betriebsratswahl prüfen
## Einsatzlage
Der Wahlvorstand muss Leiharbeitnehmer in die Wählerliste einordnen oder eine abgeschlossene Wahl wird wegen ihrer Einbeziehung oder Auslassung angefochten. Die Drei-Monats-Regel des Wahlrechts darf nicht mit anderen Sechs-Monats-Schwellen des Arbeitnehmerüberlassungsrechts vermischt werden.
## Normenanker
- Paragraf 7 Satz 2 BetrVG: Wahlrecht überlassener Arbeitnehmer bei einem geplanten Einsatz von länger als drei Monaten im Entleiherbetrieb.
- Paragraf 8 BetrVG und Paragraf 14 Absatz 2 AÜG: Wählbarkeit und deren Ausschluss für Leiharbeitnehmer im Entleiherbetrieb.
- Paragraf 9 BetrVG: Größe des Betriebsrats nach der Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer.
- Paragrafen 18 und 19 BetrVG sowie Wahlordnung: Wählerliste, Berichtigung, Wahldurchführung und Anfechtung.
## Rechtsprechungsanker
- BAG, Beschluss vom 13. März 2013 - 7 ABR 69/11: Regelmäßig eingesetzte Leiharbeitnehmer sind bei der für die Betriebsratsgröße maßgeblichen Belegschaftsstärke des Entleiherbetriebs zu berücksichtigen.
- BAG, Beschluss vom 18. Januar 2017 - 7 ABR 60/15: Regelmäßig eingesetzte Leiharbeitnehmer zählen auch für die Schwelle freizustellender Betriebsratsmitglieder; maßgeblich ist der durch ihren Einsatz verursachte Tätigkeitsaufwand.
## Prüfprogramm
1. Für jeden Leiharbeitnehmer Verleiher, Einsatzbeginn, geplantes Einsatzende, Unterbrechungen und tatsächliche Eingliederung dokumentieren.
2. Wahlrecht am Wahltag nach Paragraf 7 Satz 2 BetrVG prüfen. Maßgeblich ist, ob der Einsatz länger als drei Monate vorgesehen ist; eine bereits vollständig abgelaufene Drei-Monats-Zeit ist nicht stets erforderlich.
3. Wählbarkeit gesondert prüfen. Das aktive Wahlrecht im Entleiherbetrieb macht einen Leiharbeitnehmer dort nicht zum wählbaren Bewerber.
4. Regelmäßigen Personalbestand für Paragraf 9 BetrVG anhand Vergangenheit und absehbarer Personalplanung bestimmen; nicht nur eine Stichtagsliste verwenden.
5. Wählerliste, Wahlausschreiben, Einsprüche und Berichtigungen kontrollieren. Bei einer späteren Anfechtung die Ausschlüsse des Paragrafen 19 Absatz 3 BetrVG beachten.
6. Anfechtungsberechtigung und Zweiwochenfrist ab Bekanntgabe des Wahlergebnisses sichern.
7. Wesentlichen Wahlverstoß und mögliche Auswirkung auf Sitzverteilung, Minderheitengeschlecht, Stützunterschriften oder Ergebnis konkret berechnen; bloße Regelverletzung genügt nicht, wenn jede Ergebnisbeeinflussung ausgeschlossen ist.
## Arbeitsergebnis
Liefere eine Personenmatrix mit Wahlrecht, Wählbarkeit und Zählwirkung, eine Fristenkarte sowie eine Ergebnisrelevanzberechnung. Formuliere anschließend einen Berichtigungsantrag an den Wahlvorstand oder einen bestimmten Wahlanfechtungsantrag mit Beweismitteln.
## Belege und Aktenlücken
- Überlassungsverträge und Einsatzplanung
- Wählerliste, Wahlausschreiben und Änderungsfassungen
- Einsprüche gegen die Wählerliste und Entscheidungen des Wahlvorstands
- Vorschlagslisten, Wahlniederschrift und Bekanntgabe des Ergebnisses
- Personalstatistik zur regelmäßigen Belegschaftsstärke
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