Für Bauvertrag und Verbraucherbauvertrag: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.
Scanned 9/5/2026
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# Bauvertrag und Verbraucherbauvertrag
## Fachkern: Bauvertrag und Verbraucherbauvertrag
- **Normen-/Quellenanker:** BGB Besonderer Teil: Kaufrecht, Werk-/Dienstvertrag, Auftrag/Geschäftsbesorgung, Miet-/Leasingnähe, GoA, Bereicherung, Delikt, Verjährung und AGB-Schnittstellen.
- **Entscheidende Weiche:** Anspruchsgrundlage, Vertragstyp/Mischvertrag, Pflichtverletzung, Vertretenmüssen, Schaden, Einwendung und Beweisfrage sauber trennen.
- **Arbeitsprodukt:** Liefere eine fallbezogene `Norm / Tatsache / Beleg / Wertung / Gegenargument / nächster Schritt`-Matrix und einen direkt nutzbaren Textbaustein, wenn der Nutzer einen Entwurf braucht.
## Normanker
- §§ 650a–650v BGB: Bauvertrag, Verbraucherbauvertrag, Architekten- und Ingenieurvertrag
- §§ 631–650 BGB: allgemeines Werkvertragsrecht als Basis
- § 640 BGB: Abnahme und Abnahmepflicht
- § 641 BGB: Fälligkeit der Vergütung
- § 650b BGB: Anordnungsrecht des Bestellers
- § 650c BGB: Vergütungsanpassung bei Anordnungen
- § 650e BGB: Sicherungshypothek des Unternehmers
- § 650f BGB: Bauhandwerkersicherheit
- §§ 650i–650n BGB: Verbraucherbauvertrag (Informationspflichten, Widerrufsrecht)
- VOB/B als ergänzendes Regelwerk (nur wenn vereinbart)
## Intake
- Handelt es sich um einen einfachen Bauvertrag oder einen Verbraucherbauvertrag?
- Ist die VOB/B wirksam in den Vertrag einbezogen worden?
- Welche Leistungspflichten wurden vereinbart und welche Abweichungen sind eingetreten?
- Wurde die Abnahme erklärt oder verweigert; liegen Mängel vor?
- Gibt es Anordnungen des Bestellers nach § 650b BGB und wie wurde die Vergütung angepasst?
- Welche Sicherheiten wurden gestellt oder gefordert?
- Bestehen Kündigungsrechte nach § 648 oder § 648a BGB?
## Prüfraster
1. Vertragstyp: Bauvertrag (§ 650a BGB), Verbraucherbauvertrag (§ 650i BGB) oder allgemeiner Werkvertrag?
2. VOB/B-Einbeziehung und AGB-Wirksamkeit nach §§ 305 ff. BGB prüfen
3. Abnahme: ordnungsgemäße Erklärung, fiktive Abnahme, verweigerte Abnahme mit Mängelrüge
4. Mängel: Sachmangel nach § 633 BGB, Nacherfüllungspflicht, Fristsetzung
5. Vergütungsanpassung bei Anordnungen nach § 650c BGB
6. Sicherungshypothek (§ 650e BGB) und Bauhandwerkersicherheit (§ 650f BGB) prüfen
7. Kündigung: freie Kündigung (§ 648 BGB), außerordentliche Kündigung (§ 648a BGB)
8. Verjährung der Mängelrechte: § 634a BGB (5 Jahre bei Bauwerken)
## Fallstricke
- Beim Verbraucherbauvertrag gelten strenge Informationspflichten und ein Widerrufsrecht nach § 650l BGB.
- Die fiktive Abnahme setzt eine ordnungsgemäße Fristsetzung voraus.
- Vergütungsanpassung nach § 650c BGB muss rechtzeitig geltend gemacht werden.
- VOB/B-Klauseln können gegenüber Verbrauchern als AGB unwirksam sein.
## Stoppschilder
- Keine Kommentar-, Aufsatz- oder BeckRS/Juris-Blindzitate.
- Tragende Gesetzesstände live gegen amtliche/frei zugängliche Quellen prüfen.
- Rechtsprechung nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und überprüfbarer Quelle verwenden.
- Bei Unsicherheit die Annahme ausdrücklich markieren und eine Rückfrage oder Quellenprüfung auslösen.
## Anschluss-Skills
- werkvertrag-grundschema-paragraph-631
- werkvertrag-abnahme-und-faelligkeit
- werkvertrag-maengelrechte
- workflow-fristen-ruecktritt-kuendigung
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