Für WEG-Erstverwalter-Bestellung beim Bauträgervertrag: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.
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# WEG-Erstverwalter-Bestellung beim Bautraegervertrag
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: HOAI Paragrafen 1 bis 13 sowie nur das einschlägige Leistungsbild für Gebäude und Innenräume nach Paragraf 34, Freianlagen nach Paragraf 39, Ingenieurbauwerke nach Paragraf 43, Verkehrsanlagen nach Paragraf 47, Tragwerksplanung nach Paragraf 51 oder Technische Ausrüstung nach Paragraf 55; Architekten- und Ingenieurvertrag nach BGB Paragrafen 650p bis 650t. VOB/B nur anwenden, wenn sie wirksam vereinbart und für die konkrete Bauleistung einschlägig ist.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
**Fokus:** WEG-Erstverwalter-Bestellung beim Bautraegervertrag. Skill klaert die haeufig umstrittene Erstverwalter-Klausel die Bautraeger oft mit verbundenen Unternehmen verknuepfen sowie das WEG-Reform-2020-Update. Liefert Prüfraster.
### Bautraeger Weg Erstverwalter Bestellung
## Norm
§§ 26-27 WEG: Verwalterbestellung.
## Erstverwalter
- Bautraeger bestellt den ersten Verwalter — typischerweise im Teilungserklaerung.
- Oft ist Erstverwalter mit dem Bautraeger verbunden (Tochtergesellschaft).
## Bestellungsdauer
- Hoechstens 3 Jahre für Erstverwalter (§ 26 Abs. 1 WEG).
- Verlaengerung erfordert Beschluss der Eigentuemerversammlung.
## WEG-Reform 2020
- Das WEG enthält keine starre Frist von sechs Monaten ab Bezugsfertigkeit für die erste Eigentümerversammlung. Paragraf 24 Absatz 1 WEG verlangt mindestens eine Versammlung im Jahr; bei erstmaliger Organisation sind Entstehung der Gemeinschaft, Übergabe, Bestellungszeitraum und Einberufungsbefugnis konkret zu prüfen.
- Eigentümer können den Verwalter nach Paragraf 26 Absatz 3 WEG grundsätzlich jederzeit abberufen; die Beendigung des Verwaltervertrags und mögliche Vergütungsfolgen getrennt prüfen.
## Problemklauseln
- Vorgaben zur Verlaengerungsabsicht.
- Festlegung der Verwaltervergueltung im voraus.
## Prüfraster
1. Erstverwalter bestellt?
2. Dauer max. 3 Jahre?
3. Abberufungsrecht der Eigentümer?
4. Verbundenheit Bautraeger-Verwalter?
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