Für Bauträger-Finanzierungsgrundschuld und Belastungsfolge: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.
Scanned 9/5/2026
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# Bautraeger-Finanzierungsgrundschuld und Belastungsfolge
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: HOAI Paragrafen 1 bis 13 sowie nur das einschlägige Leistungsbild für Gebäude und Innenräume nach Paragraf 34, Freianlagen nach Paragraf 39, Ingenieurbauwerke nach Paragraf 43, Verkehrsanlagen nach Paragraf 47, Tragwerksplanung nach Paragraf 51 oder Technische Ausrüstung nach Paragraf 55; Architekten- und Ingenieurvertrag nach BGB Paragrafen 650p bis 650t. VOB/B nur anwenden, wenn sie wirksam vereinbart und für die konkrete Bauleistung einschlägig ist.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
**Fokus:** Bautraeger-Finanzierungsgrundschuld und Belastungsfolge. Skill klaert wie die Bautraegerfinanzierung mit der Erwerberzahlung verzahnt ist und welche Rolle die Globalgrundschuld spielt. Liefert Prüfraster.
### Bautraeger Finanzierungsgrundschuld Belastungsfolge
## Globalgrundschuld
- Bautraeger schliesst Kredit mit Bank ab.
- Bank erhaelt Globalgrundschuld auf das gesamte Grundstueck.
## Pfandentnahmen (Pfandfreigaben)
- Mit jedem Erwerber-Ratenzahlung gibt der Bautraeger einen Teil seiner Schuld bei der Bank an die Bank ab.
- Bank gibt schrittweise Pfandfreigaben für einzelne Wohnungen.
## Pflicht der Bank
- Bank muss bei Vorliegen der Voraussetzungen die Pfandfreigabe erklaeren.
- Bei Streit: BGB-Vertrag zwischen Bank und Bautraeger relevant; Erwerber hat oft Drittwirkung.
## Prüfraster
1. Bestehende Globalgrundschuld?
2. Pfandfreigabevereinbarung mit Bank?
3. Pfandentnahmen bei Ratenzahlungen?

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