Für Baubeschreibung, Bausoll und Wohnfläche: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.
Scanned 9/5/2026
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# Baubeschreibung, Bausoll und Wohnfläche
## Prüfgegenstand
Dieser Skill klärt, was der Bauträger schuldet: nicht nur Quadratmeter und Parkett, sondern konkrete Qualität, Technik, Unterlagen, Energie-/Schall-/Brandschutz und das Verhältnis von Urkunde, Plänen, Prospekt und Bemusterung.
## Normenanker
§§ 133, 157, 242, 305c Abs. 2, 307 Abs. 1 Satz 2, 311b, 434, 633, 640, 650j, 650k Abs. 2/3, 650n, 650u BGB; Art. 249 EGBGB; § 17 BeurkG; WoFlV/DIN 277 nur nach vertraglicher Bezugnahme.
## Prüfung
- Ist die Baubeschreibung mit Datum, Version und Anlagenstatus beurkundet oder eindeutig einbezogen?
- Sind Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Wohnflächenberechnung und Teilungserklärung konsistent?
- Sind Schall, Wärme, Feuchte, Brand, Lüftung, Aufzug, Tiefgarage, Ladeinfrastruktur und Außenanlagen messbar beschrieben?
- Werden DIN-Normen als alleiniger Qualitätsmaßstab missverstanden?
- Enthält der Vertrag Lücken bei KfW-/GEG-Nachweisen, Brandschutz, Schallschutz, Statik oder Revisionsunterlagen nach § 650n BGB?
- Werden Prospekt, Rendering, Show-Wohnung und Vertriebsaussagen pauschal ausgeschlossen?
## Auslegung
Beim Bauträgervertrag bleiben § 650k Abs. 2/3 BGB wichtig: Lücken und Unklarheiten der Baubeschreibung sind aus Erwerbersicht und zulasten des Bauträgers auszulegen. § 650k Abs. 1 BGB nicht versehentlich als automatische Einbeziehung der vorvertraglichen Baubeschreibung verwenden; beim Bauträger ist das über § 650u Abs. 2 BGB ausgeschlossen.
## Output
Erstelle eine Bausoll-Tabelle mit Bauteil/Gewerk, Vertragsquelle, Lücke, Risiko, Nachweis, gewünschter Ergänzung und Priorität vor Beurkundung/Zahlung/Abnahme.
<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->
> **Ausformulierungspflicht und Formatstandard.** Das Endprodukt wird in **vollständigen, ausformulierten Sätzen** geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie `[Name der Mandantin]` werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.
>
> **Schriftbild:** Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist **Times New Roman 11 pt** als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
>
> **Nummerierung:** Gliederung ausschließlich dezimal (`1`, `1.1`, `1.1.1` und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->
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