Für B2B-Shop und Unternehmernachweis: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.
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# B2B-Shop und Unternehmernachweis
## Normenanker
Vor einer rechtlichen Schlussfolgerung diese Anker am aktuellen Normtext prüfen; Spezial- und Landesrecht nur hinzunehmen, wenn es den konkreten Auftrag traegt:
- `§ 312c BGB` — Fernabsatzvertrag.
- `§ 312d BGB` — Informationspflichten.
- `§ 312j BGB` — Button-Loesung.
- `§ 355 Abs. 1 BGB` — Widerruf.
- `§ 357 BGB` — Widerrufsfolgen.
- `§ 434 BGB` — Sachmangel.
- `§ 475 BGB` — Verbrauchsgueterkauf.
- `§ 477 BGB` — Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf.
- `§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB` — zweijährige Regelverjährung kaufrechtlicher Mängelansprüche.
- `§ 446 BGB` — Gefahrübergang bei Übergabe.
- `§ 377 HGB` — Untersuchungs- und Rügeobliegenheit im beiderseitigen Handelskauf.
- `§ 5 DDG` — Impressum.
- `§ 5 UWG` — Irrefuehrung.
- `Art. 6 Abs. 1 DSGVO` — Rechtsgrundlage Datenverarbeitung.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Fachkern: B2B-Shop und Unternehmernachweis
- **Normen-/Quellenanker:** BGB Fernabsatz/Widerruf, PAngV, UWG, DSGVO, DDG/DSA, TDDDG, Produktsicherheit, Gewährleistung, Zahlungsdienste und Plattformrecht.
- **Entscheidende Weiche:** Trenne Shop-Frontend, Bestellstrecke, Informationspflicht, Preis, Widerruf, Mängelrecht, Werbung, Tracking und Plattform-/Marketplace-Pflichten.
## Rollenrouting für Gewährleistung und Beweislast
1. Der Shop muss vor Vertragsschluss belastbar entscheiden, ob der Kunde als Verbraucher oder Unternehmer behandelt wird. Ein bloßes Feld "Firma" reicht nicht immer; sinnvoll sind USt-ID, Handelsregisterdaten, Firmenadresse, Bestätigung der beruflichen Verwendung und Plausibilitätsprüfung.
2. Bei B2C gelten Verbrauchsgüterkaufregeln. § 477 Abs. 1 Satz 1 BGB vermutet bei einer binnen eines Jahres auftretenden Mangelerscheinung, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war. Nach BGH, Urteile vom 06.05.2026 - VIII ZR 73/24 und VIII ZR 257/23, reicht es, wenn ein Verkäuferrisiko als Ursache ernsthaft möglich bleibt.
3. Bei B2B gilt § 477 BGB nicht. Der Unternehmerkunde muss den Mangel bei Gefahrübergang beweisen; bei beiderseitigem Handelskauf kommen Untersuchung und Rüge nach § 377 HGB hinzu.
4. Ein B2B-Shop sollte deshalb nicht nur rechtliche Informationen ausblenden, sondern den Wareneingang praktisch adressieren: Hinweise auf Prüfpflichten, Reklamationskanal, erforderliche Angaben (Bestellnummer, Charge, Fotos, Prüfbericht), Zugangsnachweis und Fristenlogik.
5. Mischshops müssen Textbausteine sauber trennen. Ein Verbrauchertext darf § 477 BGB nicht relativieren; ein Unternehmertext darf nicht versehentlich den Eindruck erzeugen, die B2C-Vermutung gelte auch im Handelskauf.
## Startfragen
- Wer fragt in welcher Rolle und welches Arbeitsergebnis wird gebraucht?
- Welche Frist, Zuständigkeit, Behörde, Gericht oder Vertragssituation ist erkennbar?
- Welche Dokumente, Zahlen, Registerdaten, Bescheide, Verträge oder Korrespondenz liegen vor?
- Welche Tatsachen sind sicher, welche sind streitig und welche Annahmen müssen sichtbar markiert werden?
- Welche live zu prüfenden Normen, Behördenhinweise oder Formulare tragen das Ergebnis?
## Prüf- und Arbeitslogik
1. **Einordnen:** Rolle, Ziel, Verfahrensstand, Vertragstyp, Behörde/Gericht, Frist und Risiken festhalten.
2. **Normen live prüfen:** Vor tragenden Aussagen den aktuellen Stand aus amtlichen oder frei zugänglichen Quellen kontrollieren. Besonders prüfen: die im Fachkern genannten Normen-/Quellenanker, aktuellen amtlichen oder frei zugänglichen Fachquellen und die für diese Speziallage tragenden Formulare/Behördenhinweise.
3. **Tatbestand in Elemente zerlegen:** Jedes Tatbestandsmerkmal einzeln prüfen; unklare Tatsachen als `[offen: ...]` markieren.
4. **Belege führen:** Für jede relevante Behauptung Dokument, Datum, Absender, Anlage, Registerfund oder Quelle notieren.
5. **Gegenansicht bauen:** Mindestens eine ernsthafte Gegenargumentation und eine Verteidigungslinie formulieren.
6. **Ergebnis kalibrieren:** Risikoampel `grün/gelb/rot`, Handlungsempfehlung, nächster Schritt und fehlende Unterlagen ausgeben.
## Qualitätsgate
Am Ende kurz prüfen: Sind Fristen, Zuständigkeit, Rechtsgrundlage, Beweislast, Zahlen, Form und gewünschter Output vollständig? Ist erkennbar, was sicher ist und was noch Sachverhaltsarbeit braucht?
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