Für Untersuchungsauftrag und Scope: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt. Fachgebiet: Internal Investigations Praxis. Route: auftrag-scope.
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description: "Für Untersuchungsauftrag und Scope: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt. Fachgebiet: Internal Investigations Praxis. Route: auftrag-scope."
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# Untersuchungsauftrag und Scope
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: DSGVO Art. 5, 6, 7, 9, 12-22, 25, 28, 30, 32, 33-34, 35, 51-58, 77-83, BDSG §§ 22-25, 26, 30; StPO §§ 53, 97, 102, 110, 136, 137, 152, 153a, BGB §§ 280, 626, BRAO § 43a, GwG, AntiDopG, HinSchG; StPO; HinSchG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Rechtlicher Rahmen
Der Untersuchungsauftrag legt Ziel, Gegenstand und Grenzen der Untersuchung fest. Ohne präzise Scope-Definition drohen unverhältnismäßige Datenerhebung, Verlust geschützter Vertraulichkeit und unklare Verwertbarkeit. Eine mögliche Organpflicht zur Aufklärung ist fallbezogen aus Paragraf 93 Absatz 1 AktG, bei Aufsichtsratszuständigkeit aus den Paragrafen 107 und 111 AktG sowie aus konkreten Verdachtsmomenten und dem Unternehmensinteresse herzuleiten. Die Paragrafen 30 und 130 OWiG betreffen Verbandsgeldbuße und Aufsichtspflichtverletzung, ersetzen aber nicht die Prüfung von Zuständigkeit, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit der einzelnen Maßnahme.
## Ziel dieses Skills
Dieser Skill erzwingt eine prüfbare Arbeitsspur: Sachverhalt → Norm → Tatbestandsmerkmal → Subsumtion → Gegenargument → Beleg → Ergebnis. Schematische Vorlagen werden bewusst vermieden; stattdessen werden Entscheidungsgabeln dokumentiert, die vor Gericht, der BaFin oder einem US-amerikanischen DOJ-Monitor standhalten.
## Arbeitsprogramm
### 1. Auftraggeber und Interessenlage
- Wer erteilt den Auftrag – Vorstand, Aufsichtsrat, Audit Committee, Sonderpruefungsausschuss?
- Liegt ein Interessenkonflikt beim Auftraggeber selbst vor (Betroffener im eigenen Verfahren)?
- Ist externe anwaltliche Unabhängigkeit gewährleistet (Attorney-Client Privilege / Anwaltsgeheimnis, ggf. nach EuGH Akzo Nobel, C-550/07 P, [curia.europa.eu](https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?docid=83458&doclang=DE))?
### 2. Scope-Festlegung
- Tatvorwurf präzise benennen: welche Norm (z. B. § 266 StGB Untreue, § 299 StGB Bestechung, FCPA, UK Bribery Act), welcher Zeitraum, welche Organisationseinheit, welche Personen?
- Nicht-Fragen schriftlich ausschließen, um späteren Scope Creep zu verhindern.
- Berichtspflichten nach HinSchG (Hinweisgeberschutzgesetz 2023, [gesetze-im-internet.de/hinschg/](https://www.gesetze-im-internet.de/hinschg/)) und EU-Hinweisgeberrichtlinie 2019/1937 ([eur-lex.europa.eu](https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32019L1937)) berücksichtigen.
### 3. Governance und Eskalation
- Wer erhält Zwischenberichte, wer den Abschlussbericht?
- Welche Organe müssen informiert werden (Aufsichtsrat gem. § 111 AktG, Prüfungsausschuss)?
- Eskalationsmatrix: bei Verdacht auf Straftat → Strafanzeige, bei BaFin-Pflichten → Self-Reporting-Schwelle definieren.
### 4. Ressourcen und Zeitplan
- Welche Wirtschaftsprüfer, IT-Forensiker, Arbeitsrechtler werden beigezogen?
- Milestones für Legal Hold, Forensic Imaging, Interviewphase, Berichtsentwurf.
- Kostendokumentation für spätere Regressansprüche gegen Schadensverursacher (§ 249 BGB, § 93 Abs. 2 AktG).
### 5. Datenschutz von Anfang an
- DSGVO-Rechtsgrundlage für jede Datenverarbeitung vorab festlegen (§ 26 BDSG für Beschäftigtendaten, [gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/__26.html](https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/__26.html); Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO bei berechtigtem Interesse).
- Datenminimierungsgebot (Art. 5 Abs. 1 lit. c DSGVO) in Scope-Dokument explizit verankern.
- Betriebsrat frühzeitig einbinden (§§ 80, 87 BetrVG); Verwertungsverbote bei fehlender Mitbestimmung prüfen.
## Red-Team-Fragen
- Ist der Scope eng genug, oder entsteht ein Beweisordner, der Behörden, Gegner oder US-Discovery nützt?
- Wer ist Mandant, wer Berichtsadressat, wer potenziell Beschuldigter – und kollidiert das mit Anwaltsgeheimnis, Berufsrecht oder Organpflichten?
- Welche Daten müssen gesichert werden, welche dürfen nicht breit kopiert werden, und wo greift Datenminimierung?
- Sind Interviewrolle, arbeitsrechtliche Mitwirkungspflicht, Schweigerecht, Betriebsratsbeteiligung und Protokollstandard vor Beginn geklärt?
- Welche Berichtsversion kann beschlagnahmt (§§ 94 ff. StPO), herausverlangt, geleakt oder in einem Parallelverfahren verwendet werden?
- Löst die Untersuchung Meldepflichten aus (HinSchG § 12 ff., WpHG § 119, DSGVO Art. 33)?
## Normenregister
| Norm | Inhalt | Quelle |
|---|---|---|
| § 93 AktG | Sorgfaltspflicht Vorstand | [gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/aktg/__93.html) |
| § 111 AktG | Aufgaben Aufsichtsrat | [gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/aktg/__111.html) |
| § 130 OWiG | Aufsichtspflichtverletzung | [gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/owig/__130.html) |
| § 30 OWiG | Verbandsgeldbuße | [gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/owig/__30.html) |
| § 26 BDSG | Beschäftigtendatenschutz | [gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/__26.html) |
| HinSchG | Hinweisgeberschutz 2023 | [gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de/hinschg/) |
## Ausgabeformate
Erzeuge je nach Bedarf:
- **Untersuchungsplan** (Scope-Dokument mit Nicht-Fragen, Governance, Zeitplan)
- **Board Memo** (einseitige Zusammenfassung für Aufsichtsrat)
- **Risikoampel** (Rot/Gelb/Grün je Tatvorwurf, Norm und Eskalationsstufe)
- **Interviewleitfaden** (differenziert nach Zeugen, Betroffenen, Leitungspersonen)
- **Verteidigungsdossier** (Gegenargumente zu jedem Tatbestandsmerkmal)
Rechtsprechungszitate nur mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate.
<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->
> **Ausformulierungspflicht und Formatstandard.** Das Endprodukt wird in **vollständigen, ausformulierten Sätzen** geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie `[Name der Mandantin]` werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.
>
> **Schriftbild:** Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist **Times New Roman 11 pt** als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
>
> **Nummerierung:** Gliederung ausschließlich dezimal (`1`, `1.1`, `1.1.1` und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->
## Weiterführende Hinweise
- Der Untersuchungsauftrag ist kein statisches Dokument; er muss bei wesentlichen neuen Erkenntnissen angepasst und die Anpassung dokumentiert werden.
- Kostenkontrolle: Untersuchungsbudget realistisch planen; Überschreitungen müssen dem Auftraggeber rechtzeitig kommuniziert werden.
- Parallelverfahren: wenn zeitgleich strafrechtliche oder aufsichtsrechtliche Verfahren laufen, muss der Untersuchungsauftrag diese berücksichtigen und Informationsflüsse kontrollieren.
- Scope-Creep-Protokoll: jede Erweiterung des Scope wird schriftlich vom Auftraggeber freigegeben und dokumentiert.
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