Für Asyl Folgeantrag 71: erstellt Entwurf mit Antrag, Beweis und Anlagen; Ergebnis: Schriftsatz mit Begründungs- und Anlagenlogik.
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name: asyl-folgeantrag-71
description: "Für Asyl Folgeantrag 71: erstellt Entwurf mit Antrag, Beweis und Anlagen; Ergebnis: Schriftsatz mit Begründungs- und Anlagenlogik."
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# Asylantrag wurde abgelehnt und Mandant will neuen Antrag stellen oder hat neue Beweise oder Lage hat sich geaendert
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: AufenthG §§ 4, 5, 7, 8, 9, 16a-16g, 18a-18g, 19c, 25, 27-36, 50, 53-55, 58, 60, 60a-60d, 81, 84, 95; AsylG §§ 13, 24-30, 34-38, 71, 74, 77; FreizügG/EU §§ 2-5; StAG §§ 4, 5, 8-10, 12a, 25, 30; AsylbLG §§ 1, 3, 6; VwGO §§ 74, 80, 123; Dublin-III-VO Art. 3, 17, 21-29; einschlägige EU-Richtlinien/GEAS-Normstand live prüfen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
**Fokus:** Asylantrag wurde abgelehnt und Mandant will neuen Antrag stellen oder hat neue Beweise oder Lage hat sich geaendert. Prüfraster § 71 AsylG Folgeantrag Voraussetzungen Wiederaufgreifensgründe Änderung Sachlage neue Beweismittel. Frist drei Monate ab Kenntnis der neuen Umstaende Folge-Folgeantrag Dublin-III-Überstellungs-Sperre. Output Folgeantrag-Entwurf mit Begründung neuer Umstaende und Sperr-Argument für Dublin-Überstellung. Abgrenzung: asyl-anhoerung-vorbereiten für Erst-Anhörung fachanwalt-migrationsrecht-abschiebungsabwehr bei unmittelbarer Gefahr.
### Asyl-Folgeantrag § 71 AsylG
## 1) Eingangs-Abfrage
1. Erster Asylantrag wann abgelehnt?
2. Aktueller Aufenthaltstitel / Duldung?
3. Neue Sachlage seit Ablehnung (politische Lage Heimatland, persönliche Änderungen)?
4. Neue Beweismittel?
5. Ausreise-Druck (Abschiebung)?
## 2) Voraussetzungen § 71 AsylG iVm § 51 VwVfG
### Wiederaufgreifens-Gründe
- **Änderung Sachlage** (Heimatland, persönlich)
- **Neue Beweismittel**, die zu günstigerer Entscheidung geführt hätten
- **Änderung Rechtslage**
### Frist
- 3 Monate ab Kenntnis des Wiederaufgreifens-Grundes
- Bei Versäumnis: Antrag unzulaessig
### Ergebnis
- BAMF prüft zunächst Zulässigkeit
- Bei Zulässigkeit: Sach-Prüfung wie Erstantrag
## 3) Sachverhalts-Schwerpunkte
### Politische Lage
- Verschlechterung Heimatland (Krieg, Verfolgung)
- Neue Verfolgungs-Gruppen
- Anderer Aspekt (z.B. Sexual-Orientierung outet sich)
### Persönlich
- Konvertierung Religion
- Politische Aktivitäten während Aufenthalt
- Familien-Konstellation
### Beweise
- Neue Dokumente (Drohbriefe, Steckbriefe)
- Zeugenaussagen aus Heimatland
- Medienberichte
## 4) Folge-Folgeantrag
- Auch wiederholt möglich
- Aber: jeder Antrag braucht neue Wiederaufgreifens-Gründe
- Bei missbraeuchlichem Verhalten: Unzulaessigkeit
## 5) Dublin-III VO 604/2013
### Bei Folgeantrag
- Prüfung ob anderer EU-Staat zuständig
- 6-Monats-Überstellungs-Frist
- Bei Versäumnis: DE-Zuständigkeit
### Aufenthalts-Recht
- Bei Folgeantrag: kein automatisches Aufenthaltsrecht
- Antrag auf Aussetzung Vollstreckung § 80 V VwGO bei VG
## 6) Workflow
### Schritt 1 — Mandanten-Beratung
- Wiederaufgreifens-Grund identifizieren
- Realistische Aussichten-Bewertung
- Risiko fehlender Aussicht: Abschiebung
- Alternative: Aufenthaltstitel humanitaerer Gründe § 25 AufenthG
### Schritt 2 — Antrag BAMF
- Schriftlich, mit Wiederaufgreifens-Grund
- Beweismittel beigefügt
- Dolmetscher bei Vorbringen
### Schritt 3 — Bescheid
- BAMF entscheidet binnen Wochen
- Bei Unzulaessigkeit: Aussetzung Anhörung
- Bei Zulässigkeit: persönliche Anhörung
### Schritt 4 — Klage VG bei Ablehnung
- Frist 2 Wochen bei Schnellverfahren
- Frist 1 Monat bei Standard-Bescheid
- Eilantrag § 80 V VwGO bei drohender Abschiebung
## 7) Spezielle Konstellationen
### Konversion
- Christen-Konversion (Iran, Pakistan)
- Pflicht zur Glaubens-Prüfung
- Sachverständiger-Gutachten
### Sexual-Orientierung
- Outet-sich-Argument
- Verfolgung-Risiko Heimatland
### Politische Aktivitäten
- In Deutschland (Exil-Politik)
- Beweis durch Demo-Fotos, Vereins-Mitgliedschaft
## 8) Bundesamt für Migration und Fluechtlinge (BAMF)
### Prozessuale Pflichten
- Anhörung
- Vollständige Aufklärung
- Begründung Bescheid
### Beweisaufnahme
- Auskunft Auswärtiges Amt
- ACCORD-Berichte
- UNHCR-Berichte
## 9) Typische Fehler
1. **3-Monats-Frist verpasst**
2. **Wiederaufgreifens-Grund zu schwach**
3. **Eilantrag versäumt** bei drohender Abschiebung
4. **Folge-Folge-Antrag missbraeuchlich** -> Unzulaessigkeit
## 10) BVerwG-Linien
## Anschluss
- `fachanwalt-migrationsrecht-orientierung` — Triage
- `fachanwalt-migrationsrecht-aufenthaltstitel-antrag` — Alternativ-Titel
- `widerspruch-oder-klage-erstpruefung` — bei VG-Klage
## Vertiefung: Aktuelle Rechtsprechung
- Quellenregel: Literatur nur mit Nutzerquelle oder lizenziertem Live-Zugriff; keine Kommentar-, Handbuch- oder Aufsatzfundstellen aus Modellwissen.
## Normen-Kette Folgeantrag
- **§ 71 Abs. 1 AsylG** iVm **§ 51 Abs. 1-3 VwVfG** — Wiederaufgreifensvoraussetzungen, Frist 3 Monate
- **§ 71 Abs. 5 AsylG** — Abschiebungsandrohung bei Unzulaessigkeit des Folgeantrags
- **§ 51 Abs. 2 VwVfG** — Frist ab Kenntnis des Wiederaufgreifensgrundes
- **§ 36 AsylG** — Klagefrist eine Woche wenn Folgeantrag als unzulaessig beschieden
- **§ 74 Abs. 1 AsylG** — Klagefrist zwei Wochen bei Sachabweisung des Folgeantrags
- **Art. 40 Verfahrens-RL 2013/32** — Folgeantraege; Mitgliedstaat kann Folgeantrag nur ablehnen wenn keine neuen Elemente
## Output-Template: Folgeantrag BAMF
**Adressat:** BAMF, Abteilung Wiederaufnahme / Folgeantrag
**Tonfall:** Sachlich-juristisch; Substantiierung der neuen Wiederaufgreifensgruende
```
[KANZLEI]
[ADRESSE]
Bundesamt für Migration und Fluechtlinge
[AUSSENSTELLE]
[ADRESSE]
Re: Asyl-Folgeantrag gemaess § 71 AsylG
Antragsteller: [NAME, geb. DATUM, Staatsang.]
BAMF-Aktenzeichen (Erstantrag): [AZ]
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Vertretung des o.g. Antragstellers stellen wir hiermit Folgeantrag
gemaess § 71 AsylG und § 51 VwVfG.
I. BISHERIGER VERFAHRENSSTAND
Erstantrag abgelehnt am [DATUM], Bescheid Az. [AZ].
Klage [wurde erhoben / nicht erhoben].
II. WIEDERAUFGREIFENSGRUENDE (§ 51 Abs. 1 Nr. [X] VwVfG)
[Variante A — Aenderung Sachlage:]
Seit der Ablehnung des Erstantrags hat sich die Lage im Herkunftsland
[LAND] wesentlich veraendert: [KONKRETE SCHILDERUNG MIT DATUM].
Belege: UNHCR-Länderbericht [DATUM] Anlage 1, AA-Bericht [DATUM] Anlage 2.
[Variante B — Neue Beweismittel:]
Es liegen neue Beweismittel vor, die bei der Erstentscheidung nicht
verfuegbar waren: [ATTEST / DOKUMENT / ZEUGNIS]. Anlage 3.
[Variante C — Konversion / LGBTQ / persönliche Aenderung:]
Der Antragsteller ist am [DATUM] zum [Christentum / Islam / ...] konvertiert.
Bescheinigung beigefuegt Anlage 4. Die innere Uberzeugung ist echt und stabil
III. FRIST § 51 ABS. 2 VWVFG
Der Antragsteller hat von dem o.g. Wiederaufgreifensgrund am [DATUM]
Kenntnis erlangt. Die 3-Monats-Frist laeuft bis [DATUM]; dieser Antrag
wird fristgerecht gestellt.
IV. SICHERUNGSMASSNAHMEN
Bei drohender Abschiebung bitten wir um unverzuegliche Bestaetigung
des Folgeantragseingangs (§ 71 Abs. 4 AsylG).
Anlagen: K1 bis K[X]
[KANZLEI], [ORT], [DATUM]
[RA-NAME]
```
<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->
> **Ausformulierungspflicht und Formatstandard.** Das Endprodukt wird in **vollständigen, ausformulierten Sätzen** geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie `[Name der Mandantin]` werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.
>
> **Schriftbild:** Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist **Times New Roman 11 pt** als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
>
> **Nummerierung:** Gliederung ausschließlich dezimal (`1`, `1.1`, `1.1.1` und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->
> Quellenregel: Entscheidungen nur nach Prüfung einer amtlichen oder frei zugänglichen Quelle mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und tragender Aussage ausgeben.
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