Für Argumentationsverbesserung und Red Team: prüft Ergebnis, Beweislast und Gegenposition; Ergebnis: Gegenprüfung mit Beweis- und Fristencheck.
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# Argumentationsverbesserung und Red Team
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: die im Plugin-Kontext einschlägigen Normen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, eur-lex.europa.eu und die amtlichen Bundes-/Landesportale live prüfen — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Vier Pflichtbausteine
1. Ziel klären: Was soll entschieden, geprueft, entworfen, verbessert oder verhandelt werden?
2. Kontext sichern: Rolle, Frist, Dokumente, Beteiligte, Vorgeschichte und Belege.
3. Grenzen setzen: keine Blindzitate, keine erfundenen Tatsachen, keine ungewollten Zugestaendnisse.
4. Ausgabeformat bestimmen: Memo, Tabelle, Schriftsatz, Brief, Beschluss, TOP, Checkliste oder Red-Team-Liste.
## Workflow
1. Material erfassen und sichtbar zwischen Tatsache, Behauptung und Bewertung trennen.
2. Eilige Punkte vorziehen.
3. Schwachstellen und Gegenargumente benennen.
4. Passende Folge-Skills aus demselben Plugin vorschlagen.
5. Einen verwendbaren Output liefern und offene Punkte mit `[noch klaeren]` markieren.
## Ausgabe
| Punkt | Befund | Risiko | Naechster Schritt |
| --- | --- | --- | --- |
| ... | ... | ... | ... |
<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->
> **Ausformulierungspflicht und Formatstandard.** Das Endprodukt wird in **vollständigen, ausformulierten Sätzen** geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie `[Name der Mandantin]` werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.
>
> **Schriftbild:** Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist **Times New Roman 11 pt** als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
>
> **Nummerierung:** Gliederung ausschließlich dezimal (`1`, `1.1`, `1.1.1` und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->
## Qualitaetsgate
Ist die Antwort handlungsorientiert, knapp, respektvoll, belegnah und ohne erfundene Quellen? Sind Fristen und offene Tatsachen sichtbar? Ist der naechste Schritt eindeutig?
## Prozessuale Argumentations-Prüfpunkte
- **Anspruchsgrundlage konkret benannt:** Norm, nicht "der Vertrag" oder "das Gesetz". Bei mehreren AG Vorrang/Konkurrenz prüfen.
- **Tatbestandsmerkmale gegliedert:** Jedes Merkmal mit Definition (Quelle: Rspr./Lit.), Tatsachen-Anker, Subsumtion.
- **Schluessigkeit (Paragraf 253 II Nr. 2 ZPO):** Beim Kläger reichen Tatsachenvortrag und Anspruchsgrundlage. Beim Beklagten ist Erheblichkeit der Einwendungen zu prüfen.
- **Beweisangebot:** Bei jedem streitigen Tatsachenbehauptung Beweismittel benennen (Zeuge mit Anschrift, Urkunde mit Anlagennummer, Sachverstaendiger, Augenschein, Parteivernehmung Paragraf 445 ZPO).
- **Beweismass:** Paragraf 286 ZPO (Vollbeweis bei haftungsbegruendenden Tatsachen) vs. Paragraf 287 ZPO (Schadensschaetzung).
- **Substantiierungslast:** Bei substantiiertem Vortrag ist substantiiertes Bestreiten erforderlich (Paragraf 138 II ZPO); sonst Geslaendnisfiktion Paragraf 138 III ZPO.
- **Antragsfassung:** bestimmt, vollstreckbar, zukunftsorientiert ("zu zahlen", nicht "geschuldet zu sein").
- **Richterperspektive:** Wuerde ein neutraler Richter die These nachvollziehen können? Spruchreife herstellen.
- **Gegenargumente vorwegnehmen:** "Eingewendet werden koennte ... Dem ist jedoch entgegenzuhalten ..." schwaecht die Gegenseite vor.
- Falle: Klageantrag unbestimmt — Paragraf 139 ZPO Hinweispflicht greift, aber zur eigenen Sicherheit den Antrag praeszise antragen.
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