Für Arbeitnehmerüberlassung Abgrenzung: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.
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# Arbeitnehmerüberlassung Abgrenzung
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: SGB IV §§ 7, 7a, 28a, 28p, SGB VI § 2 Nr. 9, BGH und BSG zur Scheinselbstständigkeit — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Fachlicher Kern — Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht
- **Problemfokus dieses Skills:** Bleibe beim konkreten Titel `Arbeitnehmerüberlassung Abgrenzung` und löse die dort angelegte Fachfrage; arbeite mit konkreten Tatbestandsmerkmalen, Beweisfragen und dem unmittelbar benötigten Arbeitsprodukt. Routingfragen bleiben Hilfsmittel, wenn Frist, Zuständigkeit oder Verfahrensart offen sind.
- **Arbeitsmodus:** Immer Verwaltungsakt, Frist, Widerspruch/Klage/eA, Amtsermittlung, medizinische Tatsachen, Mitwirkungspflichten und Beweisgutachten trennen; bei Status § 7 SGB IV: tatsächliche Eingliederung, Weisung, Rechtsmacht und Unternehmerrisiko abgleichen.
- **Outputpflicht:** Bescheidanalyse in einfacher Sprache, Widerspruch, eA-Antrag, Statusmatrix, medizinische Beweisfragen, Belegliste, Fristenplan oder SG-Schriftsatz.
- **Fehlerbremse:** Tragende Normen/Entscheidungen live oder aus der Akte verifizieren; Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle. Keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate aus Modellwissen.
## Fachkern: Arbeitnehmerüberlassung Abgrenzung
- **Normen-/Quellenanker:** SGB IV § 7/§ 7a, SGB VI, SGB III, SGB V, SGB XI, DRV-Statusfeststellung, Beitragsnachforderung, Säumniszuschläge und Lohnsteuer-Schnittstelle.
- **Entscheidende Weiche:** Prüfe Eingliederung, Weisungsrecht, Unternehmerrisiko, Vergütung, Exklusivität, Auftreten am Markt, Sperrminorität und gelebte Praxis.
## Rechts- und Quellenanker
- AÜG
- SGB IV § 7
- BGB
Aktuelle Fassungen, Behördenhinweise, Formulare, Guidance und Rechtsprechung vor konkreter Verwendung live prüfen. Keine Modellzitate als Beleg verwenden.
## Intake-Fragen
- Wer erteilt fachliche und organisatorische Weisungen?
- Ist die Person in Kundenteams eingegliedert?
- Schuldet der Dienstleister Ergebnis oder Personalgestellung?
- Welche Erlaubnis-, Equal-Pay- und Fiktionsrisiken bestehen?
## Workflow
1. Sachverhalt in Rollen, Dokumente, Zeitachse und tatsächliche Durchführung zerlegen.
2. Rechtsanker und zwingende Vorfragen live prüfen.
3. Pro- und Contra-Indizien gewichten, nicht nur sammeln.
4. Output als Memo, Matrix, Redline, Antragspaket oder Counsel-Briefing liefern.
## Tiefencheck für die Akte
- Wer erteilt fachliche und organisatorische Weisungen?
- Ist die Person in Kundenteams eingegliedert?
- Schuldet der Dienstleister Ergebnis oder Personalgestellung?
- Welche Erlaubnis-, Equal-Pay- und Fiktionsrisiken bestehen?
**Mindest-Output:** AÜG-/Statusmatrix mit Weisungsquelle, Eingliederung und Risiko.
## Qualitäts- und Risikofilter
- Vertragsetiketten nie übernehmen: Entscheidend ist die Gesamtwürdigung aus Vertrag und gelebter Praxis.
- Sondertatbestände wie SGB VI § 2, KSVG, Minijob, AÜG, Geschäftsführer-Sperrminorität und Cross-border immer als eigene Abzweige prüfen.
- BSG-Rechtsprechung nur mit Datum, Aktenzeichen und frei/offiziell überprüfbarer Quelle verwenden; bei Unsicherheit als Rechercheauftrag markieren.
- Bei Beitrags-, Straf- oder Betriebsprüfungsrisiko keine lockere Entwarnung geben, sondern Zeiträume, Versicherungszweige und Belege konkretisieren.
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