Für Anrechenbare Kosten, DIN 276 und Kostengruppen: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.
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# Anrechenbare Kosten, DIN 276 Und Kostengruppen
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: nur die Fristen des konkreten Rechtsgebiets und der Akte verwenden; Widerspruch, Klage, Einspruch, Rechtsmittel, Verjährung, Verwirkung, Rüge-, Anzeige-, Anmelde- und Ausschlussfristen strikt trennen und nie aus einem anderen Fachgebiet übernehmen.
- Tragende Normen verifizieren: HOAI Paragrafen 1 bis 13 sowie nur das einschlägige Leistungsbild für Gebäude und Innenräume nach Paragraf 34, Freianlagen nach Paragraf 39, Ingenieurbauwerke nach Paragraf 43, Verkehrsanlagen nach Paragraf 47, Tragwerksplanung nach Paragraf 51 oder Technische Ausrüstung nach Paragraf 55; Architekten- und Ingenieurvertrag nach BGB Paragrafen 650p bis 650t. VOB/B nur anwenden, wenn sie wirksam vereinbart und für die konkrete Bauleistung einschlägig ist.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant, Gegner, zuständige Behörde oder Gericht, Sachverständige, ggf. EU-/internationale Stelle (siehe Skill-Detail).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Verwaltungsakte, Vertragsurkunden, Schriftsätze, Bescheide, Protokolle, Sachverständigengutachten und externe Beweismittel des Fachgebiets — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Normanker
- § 4 HOAI: anrechenbare Kosten, ortsübliche Preise, Umsatzsteuer, mitzuverarbeitende Bausubstanz.
- § 6 HOAI: Grundlagen des Honorars.
- Für Gebäude/Innenräume zusätzlich §§ 34, 35 HOAI und Anlage 10.
## Prüffragen
1. Welches Leistungsbild gilt wirklich?
2. Liegt eine Kostenberechnung vor, sonst nur eine Kostenschätzung?
3. Welche Kostengruppen wurden angesetzt und welche herausgenommen?
4. Gibt es Eigenleistungen, Materialgestellungen, Rabatte, Gegenrechnung oder vorhandene Bauteile?
5. Wurde Umsatzsteuer herausgerechnet?
6. Wird ein Kostenstand als Budget, Kostenobergrenze oder nur als Honorargrundlage missverstanden?
## Fachbezogene Rechtsgrundlagen
- Zuerst den Vertragsschluss datieren und die anwendbare HOAI-Fassung bestimmen. Altverträge nicht mit dem Preisrecht der HOAI 2021 prüfen.
- Für die HOAI 2021 gelten insbesondere Paragraf 4 für anrechenbare Kosten, Paragraf 5 für Honorarzonen, Paragraf 6 für die Honorarermittlung und Paragraf 7 für die Honorarvereinbarung in Textform; ergänzend Paragrafen 8 bis 13 und das konkrete Leistungsbild samt Anlage prüfen.
- Architekten- und Ingenieurvertrag nach BGB Paragrafen 650p bis 650t, Vergütung und Abschläge ergänzend nach BGB Paragrafen 631, 632 und 632a prüfen.
- Die VOB/B gilt nicht automatisch für Planungsleistungen. Sie nur einbeziehen, wenn sie wirksam vereinbart und für eine konkrete Bauleistung oder Schnittstelle tatsächlich einschlägig ist.
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