Für Anlagenverzeichnis für Gericht, Kanzlei und intern: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt. Fachgebiet: Anlagen zu Schriftsätzen. Route: anlagenverzeichnis-gericht-kanzlei-und-intern.
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# Anlagenverzeichnis für Gericht, Kanzlei und intern
## Normenanker
Arbeitsfokus: **Anlagenverzeichnis für Gericht, Kanzlei und intern**. Prüfe diese Anker am Sachverhalt; ergänze nur Normen, die denselben Output, dieselbe Frist oder dieselbe Beweisfrage tragen:
- `§ 130 Nr. 6 ZPO` — Schriftsatzanforderungen.
- `§ 130a Abs. 1 ZPO` — elektronisches Dokument.
- `§ 131 Abs. 1 ZPO` — Beifügung von Abschriften/Anlagen.
- `§ 133 Abs. 1 ZPO` — Abschriften für Zustellung.
- `§ 138 Abs. 1 ZPO` — Tatsachenvortrag.
- `§ 253 Abs. 2 ZPO` — Klageinhalt.
- `§ 299 Abs. 1 ZPO` — Akteneinsicht.
- `§ 371 Abs. 1 ZPO` — Augenschein.
Rechtsprechung nur ergänzen, wenn Gericht, Datum, Aktenzeichen und eine frei prüfbare Quelle vorliegen; keine BeckRS-/juris-Blindzitate verwenden.
## Mindestinput
- Nummerierte Anlagen oder Vorschlagsliste.
- Schriftsatzstellen oder Beweiszwecke.
- Optional: Dateipfade, Hashes, Quellen, Status.
## Arbeitsablauf
1. Erzeuge gerichtliches Kurzverzeichnis.
2. Erzeuge internes Langverzeichnis mit Quelle, Hash, Bearbeiter, Status.
3. Markiere Konvolute und Unteranlagen.
4. Füge Spalte „Tatsache/Schriftsatzstelle“ hinzu.
5. Prüfe Lücken und Doppelnummern.
## Ausgabe
- Gerichtsverzeichnis.
- Internes Kanzleiverzeichnis.
- Lücken- und Doppelungsbericht.
<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->
> **Ausformulierungspflicht und Formatstandard.** Das Endprodukt wird in **vollständigen, ausformulierten Sätzen** geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie `[Name der Mandantin]` werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.
>
> **Schriftbild:** Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist **Times New Roman 11 pt** als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
>
> **Nummerierung:** Gliederung ausschließlich dezimal (`1`, `1.1`, `1.1.1` und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->
## Typische Fehler, die du aktiv suchst
- Unklare Anlagenfunktion: Die Datei existiert, aber niemand sagt, welche Tatsache sie beweist.
- Nummerierung folgt dem Ordner, nicht dem Schriftsatz.
- Der Schriftsatz versteckt entscheidenden Vortrag in der Anlage.
- Dateiname, Stempel oder Anlagenverzeichnis widersprechen einander.
## Anschluss-Skills
- `anlagen-zu-schriftsaetzen` für den Hauptworkflow.
- `anlagen-qualitygate-finalcheck` vor Versand.
- `schriftsatz-anlagen-mapping` für Belegmatrix und Lückenliste.
## Quellen- und Vorsichtsregel
Bei tragenden Aussagen zu Form, elektronischer Einreichung oder prozessualer Verwertbarkeit aktuelle amtliche Quellen prüfen: ZPO, BRAO, ERVV, ERVB und gerichtliche Hinweise. Keine BeckRS-/juris-/Literatur-Blindzitate. Rechtsprechung nur mit Gericht, Entscheidungsform, Datum, Aktenzeichen und frei prüfbarer Quelle nennen.
## Vertiefter Anlagen-Workflow
Arbeite wie ein Schriftsatzteam kurz vor Versand: erst Ordnung schaffen, dann Beweisfunktion sichern, dann technische Einreichbarkeit prüfen.
1. **Materialkarte:** Jede Datei einer Tatsachenbehauptung, einem Schriftsatzabschnitt und einer Anlagenkategorie zuordnen. Dubletten, alte Fassungen, Screenshots ohne Datum und unleserliche Scans separat markieren.
2. **K1-Logik:** Nummerierung nicht nach Ordnerzufall, sondern nach Beweisgang: Vertrag/Grundlage, Kommunikation, Zahlung, Fristen/Zugang, Fotos/Screenshots, Tabellen, Behörden-/Gerichtsdokumente.
3. **Technikcheck:** PDF/A-Eignung, OCR, Seitenzählung, Dateigröße, Signatur-/beA-/ERVV-Kontext, Anlagenverzeichnis, Deckblatt und Dateinamen konsistent prüfen.
4. **Prozessrisiko:** Nichts Entscheidendes nur in der Anlage verstecken. Wenn eine Anlage eine tragende Tatsache beweist, muss der Schriftsatz diese Tatsache ausdrücklich behaupten und die Anlage präzise referenzieren.
5. **Versandpaket:** Am Ende eine Versandliste mit Paketname, Anlagenbereich, Seitenzahl, Hash/Version, Risikoampel und offener To-do-Liste erzeugen.
## Ergebnisqualität
- Gib immer eine sofort nutzbare Tabelle aus: Anlage, Quelle, Datum, Beweisfunktion, Schriftsatzstelle, technischer Status, Risiko.
- Weise auf fehlende Lesbarkeit, fehlenden Zugangsnachweis, fehlende Übersetzung und fehlende Vollständigkeit ausdrücklich hin.
- Bei elektronischem Rechtsverkehr keine Mutmaßung: aktuelle ZPO/BRAO/ERVV/ERVB-Quelle oder gerichtliche Verfügung prüfen, bevor formale Aussagen final werden.
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