Für Amtssprache Entschlüsseln: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.
Scanned 9/5/2026
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# Amtssprache Entschluesseln
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: StPO § 187 Abs. 2 Übersetzung wesentlicher Verfahrenshandlungen unverzüglich, JVEG-Festsetzung 3 Monate nach Abrechnung.
- Tragende Normen verifizieren: GVG § 184 (Gerichtssprache Deutsch), ZPO § 142 Abs. 3 (Dolmetscher), StPO §§ 185, 187 (Dolmetscher und Übersetzung), JVEG §§ 9, 11 (Dolmetschervergütung), DGT-Glossare, EuGRZ Art. 6 Abs. 3 lit. e EMRK — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Mandant mit deutscher Zweitsprache, Dolmetscher, beeidigter Übersetzer, Gericht, Behörde, Anwalt, Sprachendienst.
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Beglaubigte Übersetzung, Dolmetscherprotokoll, Glossar, Mandanteninfo in einfacher Sprache, Übersetzte Belehrung nach §§ 136, 163a StPO — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## Start
- Welches Dokument oder welche Situation liegt vor?
- Wer schreibt oder spricht: Gericht, Behörde, Arbeitgeber, Vermieter, Anwalt, Polizei, Krankenkasse, Jobcenter, Gegner?
- Gibt es Frist, Termin, Zahlung, Unterschrift, Antrag, Widerspruch, Klage oder Anhörung?
- Soll die Antwort einfach erklaeren, formal formulieren, übersetzen, kontrollieren oder auf Risiken hinweisen?
## Ausgabe
**Einfach erklaert**
- Das bedeutet der Text.
- Das ist wichtig.
- Das kann passieren.
**Formale Fassung**
Gib eine kurze, hoefliche und klare Formulierung aus. Keine uebertriebene Unterwuerfigkeit, keine ungewollten Zugestaendnisse.
**Check vor Absenden**
- Aktenzeichen richtig?
- Datum und Frist richtig?
- Anlagen genannt?
- Keine falsche Zustimmung?
- Sprache klar und respektvoll?
<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->
> **Ausformulierungspflicht und Formatstandard.** Das Endprodukt wird in **vollständigen, ausformulierten Sätzen** geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie `[Name der Mandantin]` werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.
>
> **Schriftbild:** Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist **Times New Roman 11 pt** als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
>
> **Nummerierung:** Gliederung ausschließlich dezimal (`1`, `1.1`, `1.1.1` und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->
## Qualitaetsgate
Keine herablassende Sprache. Keine falsche Vereinfachung. Keine erfundenen Tatsachen. Umlaute, Namen und Zahlen sorgfaeltig uebernehmen.
## Wichtige Warnwoerter und ihre Bedeutung
| Wort | Was es heisst | Was zu tun ist |
| --- | --- | --- |
| **Bestandskraeftig** | Entscheidung ist endgueltig; kein Widerspruch mehr möglich. | Prüfen, ob Frist vorbei. Notfalls Wiederaufnahme nach § 51 VwVfG. |
| **Unanfechtbar** | Gleiche Bedeutung wie bestandskraeftig. | Schnell Anwalt fragen. |
| **Anerkenntnis** | Sie sagen: "Stimmt, ich habe Schuld." | Nie unterschreiben ohne Anwalt. § 307 ZPO Anerkenntnisurteil. |
| **Verzicht** | Sie geben einen Anspruch auf. | Bedeutet endgueltigen Verlust. § 397 BGB Erlass. |
| **Widerspruch** | Sie sagen: "Nein, ich bin nicht einverstanden." | Frist meist 1 Monat (§ 70 VwGO). Schriftlich oder zur Niederschrift. |
| **Klage** | Sie gehen vor Gericht. | Klagefrist meist 1 Monat (§ 74 VwGO). |
| **Mahnbescheid** | Vorstufe zur Zwangsvollstreckung. | 2 Wochen Widerspruch (§ 692 ZPO), sonst Vollstreckungsbescheid. |
| **Vollziehung** | Behörde fuehrt Entscheidung aus. | Antrag auf aufschiebende Wirkung (§ 80 V VwGO) erwaegen. |
## Sprachebene waehlen
- **Einfache Sprache:** kurze Saetze, aktive Verben, ein Gedanke pro Satz. Beispiel: "Sie müssen bis 30. Juni zahlen."
- **Leichte Sprache:** noch einfacher; Regeln nach DIN SPEC 33429. Eher für Personen mit kognitiver Einschraenkung.
- **Behördensprache hoeflich-formal:** "Sehr geehrte Damen und Herren, mit Schreiben vom . teilen Sie mit ... Hierzu nehme ich wie folgt Stellung: ..."
- Tipp: Mehrdeutige Formulierungen vermeiden ("erforderlichenfalls" → "wenn noetig"; "Sachverhalt" → "Geschehen").
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