Für Altersteilzeit Paragraf 93 BBG — Blockmodell und Teilzeitmodell: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.
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# Altersteilzeit § 93 BBG — Blockmodell und Teilzeitmodell
## Arbeitsbereich
Skill zur Altersteilzeit der Beamten nach § 93 BBG bzw. § 9 BeamtStG i.V.m. den Landesregelungen. Klaert die zwei Modelle Teilzeitmodell und Blockmodell die Bezuegehoehe waehrend Aktiv- und Freistellungsphase die Auswirkungen auf das Ruhegehalt und auf den Versorgungsabschlag nach § 14 BeamtVG. Behandelt die Konstellation Hinausschiebung der Altersgrenze parallele Schwerbehinderung und teilweise Dienstunfaehigkeit waehrend der Altersteilzeit. Liefert Berechnungstabelle und Beratungsraster. Arbeite entlang dieser konkreten Prüfungslinie und trenne Rolle, Frist, Zuständigkeit, Beweislast und gewünschten Output.
## Arbeitsweg
- Rolle, Ziel und gewünschtes Arbeitsprodukt klären: Wer handelt, welche Entscheidung steht an, welche Frist läuft und welcher Output wird gebraucht?
- Fristen und Eilrisiken zuerst markieren: Widerspruch 1 Monat (VwGO § 70), Disziplinarverfahren nach BDG, Beihilfeantrag i.d.R. 1 Jahr, Beförderung-Auswahlentscheidung Bewährungsfristen.
- Tragende Normen verifizieren: BeamtStG §§ 3, 4, 21-25, 30, 33-41, BBG, BBesG, BeamtVG, LBG der Länder, GG Art. 33 Abs. 4 und 5, BDG, LDG, VwGO §§ 126 ff., LPVG/BPersVG — Fundstellen über gesetze-im-internet.de, dejure.org, openJur, BVerfG-/BGH-/EuGH-Datenbank live prüfen; keine Modellwissen-Zitate.
- Zuständige Stelle bestimmen und Adressaten richtig wählen: Dienstherr (Bund/Land/Kommune), Beamter, Dienstvorgesetzter, Personalrat, Personalvertretung, Disziplinarvorgesetzter, VG, OVG, BVerwG (2. Senat).
- Dokumente und Beweismittel sammeln und auf Lücken prüfen: Ernennungsurkunde, dienstliche Beurteilung, Konkurrentenklage, Disziplinarverfügung, Versorgungsbescheid, Beihilfeantrag, Personalratsentscheidung — fehlende Belege durch Akteneinsicht oder Rückfrage beim Mandanten beschaffen, Live-Check für tagesaktuelle Normänderungen und Verwaltungspraxis.
## 1. Zweck und Anwendungsfall
Skill für Beamte ab dem 55. Lebensjahr, die über Altersteilzeit den gleitenden Uebergang in den Ruhestand wuenschen.
## 2. Eingaben
- Geburtsdatum
- Statusamt und Besoldungsgruppe
- Vorgesehene Modellwahl
- Restdienstzeit bis Regelaltersgrenze
- Schwerbehindertenstatus
## 3. Ablauf / Checkliste
### a) Voraussetzungen
- § 93 BBG (Bund); für Länder entsprechende Vorschriften.
- Mindestalter und Mindestbeschaeftigungsdauer, dienstliche Belange nicht entgegenstehend.
### b) Modelle
- Teilzeitmodell: gleichmäßige Reduzierung der Arbeitszeit über die gesamte Altersteilzeit.
- Blockmodell: Arbeitsphase mit voller Arbeitszeit und anschliessende Freistellungsphase.
### c) Bezuege
- Bezuege betragen in der Regel 80 v. H. der Bezuege der entsprechenden Vollzeitbeschaeftigung (Altersteilzeitzuschlag).
- Auswirkungen auf Beihilfe und Heilfürsorge prüfen.
### d) Ruhegehaltfaehigkeit
- Altersteilzeit ist anteilig ruhegehaltfaehig.
### e) Versorgungsabschlag
- Beim Eintritt in den Ruhestand nach Altersteilzeit kein Versorgungsabschlag, soweit die Altersteilzeit bis zur Regelaltersgrenze laeuft. Bei vorzeitigem Antragsruhestand greift Skill `versorgungsabschlag-14-beamtvg`.
### f) Änderungen waehrend der Altersteilzeit
- Bei eintretender Dienstunfaehigkeit gelten Sondervorschriften zur Beendigung der Altersteilzeit; Restbezuege und Versorgung sind zu bemessen.
## 4. Quellenpflicht
- Normen: § 93 BBG; § 9 BeamtStG i.V.m. Landesrecht; § 6 BeamtVG; § 14 BeamtVG.
- Rspr.: BVerwG zu Altersteilzeit — nur nach Live-Check mit Gericht, Datum, Aktenzeichen und freier Quelle.
- Zitierregeln: `beamtenrecht/references/QUELLEN.md`; keine BeckRS-, juris-, Kommentar- oder Aufsatz-Blindzitate.
## 5. Ausgabeformat
- Berechnungstabelle Bezuege und Versorgung mit und ohne Altersteilzeit.
- Antrag auf Altersteilzeit.
## 6. Verifizierte Quellenanker
- § 93 BBG (Altersteilzeit Bund) i.V.m. § 9 ArbZV (Arbeitszeitverordnung); landesrechtliche Altersteilzeitvorschriften (BeamtStG enthaelt keine Altersteilzeitnorm; die Länder regeln Altersteilzeit eigenstaendig in ihren Landesbeamtengesetzen).
- § 6 BeamtVG (ruhegehaltfaehige Dienstzeit Altersteilzeit); § 14 BeamtVG (Versorgungsabschlag).
- Altersteilzeitzuschlagsverordnung Bund und landesrechtliche Äquivalente.
- BVerwG zur Altersteilzeit der Beamten — Datum und Az vor Zitat live verifizieren.
## 7. Beispiel (Kurzfassung)
Mandant 57 Jahre, will sechs Jahre Altersteilzeit im Blockmodell (drei Jahre Aktiv, drei Jahre Freistellung). Skill liefert Berechnung Bezuege und Versorgung.
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