Für Abstraktionsprinzip Vergleich: entwickelt Ziel, Vergleich und Eskalation; Ergebnis: Verhandlungs- oder Eskalationslinie.
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# Abstraktionsprinzip Vergleich
## Quellenanker
- **Gaius, Institutiones 2.40-2.61** — duplex dominium: quiritisches und bonitarisches Eigentum; usucapio heilt Formmängel
- **D. 41.1.20 pr. (Ulpian)** — traditio überträgt nur, was und wie der Veräußerer berechtigt ist
- **D. 41.1.31 pr. (Paulus)** — nuda traditio genügt nie ohne iusta causa — Kausalität der Übereignung
- **D. 6.1 (rei vindicatio)** — Herausgabeklage des nichtbesitzenden Eigentümers gegen den besitzenden Nichteigentümer
- **Gaius, Institutiones 2.41-44** — usucapio: 1 Jahr Mobilien, 2 Jahre Grundstücke; res furtivae ausgeschlossen (lex Atinia)
## Kernregeln
Eigentumsübertragung kennt drei Akte: mancipatio (Formalakt für res mancipi: Grundstücke, Sklaven, Zugtiere), in iure cessio (Scheinprozess), traditio (formlose Übergabe für res nec mancipi — wirksam nur mit iusta causa: Rom folgt dem Kausalprinzip!). Wer eine res mancipi nur tradiert bekommt, hat bonitarisches Eigentum (in bonis) und wird durch usucapio (1/2 Jahre, bona fides, iusta causa, res habilis) quiritischer Eigentümer; bis dahin schützt ihn die actio Publiciana. Die rei vindicatio verlangt Eigentumsbeweis — gegen die 'probatio diabolica' hilft praktisch die Ersitzungskette.
## Moderne Parallele
Das BGB bricht mit Rom doppelt: Abstraktionsprinzip (§§ 873, 929 BGB — Einigung wirksam unabhängig vom Kausalgeschäft) statt Kausalprinzip; gutgläubiger Sofort-Erwerb §§ 932 ff. BGB statt Ersitzung (die als §§ 937 ff. BGB nur noch Restfunktion hat). § 985 BGB ist die direkte Erbin der rei vindicatio.
## Typische Fehler
Rom kannte KEIN Abstraktionsprinzip — D. 41.1.36 (Julian) zum Konsensmangel ist die berühmte Ausnahme-Diskussion, nicht die Regel. Wer 'abstrakte traditio' ins klassische Recht liest, modernisiert unzulässig (Savigny-Brille).
## Arbeitsweise
1. Quellen zuerst: einschlägige Stellen (Gaius, Digesten, Codex) mit Inskription benennen; Rekonstruktionsgrad und Interpolationsverdacht offenlegen.
2. Epochen trennen: vorklassisch — klassisch — justinianisch — Rezeption; nichts rückprojizieren.
3. Funktional vergleichen: erst die römische Funktion, dann die heutige Norm mit gleicher Aufgabe; Unterschiede ausdrücklich benennen.
4. Für Klausur/Lehre: Institutionensystem (personae — res — actiones) als Gliederungsraster nutzen; lateinische Begriffe beim ersten Auftreten übersetzen.
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