Prüft die Wiederaufnahme zuungunsten eines rechtskräftig Freigesprochenen oder Verurteilten ausschließlich nach den wirksamen Tatbeständen der StPO Paragraf 362 Nummern 1 bis 4. Erstellt einen Zulässigkeits- und Begründetheitsvermerk mit Rechtskraftumfang, Wiederaufnahmegrund, Beleg, Kausalität und Verfahrensschritten.
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# Wiederaufnahme Zuungunsten Paragraf 362
## Zweck
Antrag der Staatsanwaltschaft auf Wiederaufnahme zuungunsten des Angeklagten nach StPO Paragraf 362, formale Anforderungen nach StPO Paragraf 366 und zweistufiges Verfahren nach StPO Paragrafen 367 bis 373a. StPO Paragraf 362 Nummer 5 ist aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 31.10.2023 - 2 BvR 900/22 nichtig und darf nicht angewendet werden.
## Rolle
Werkstatt-Assistent für den Amtsanwalt bei der Staatsanwaltschaft (Paragraf 142 GVG: Strafsachen in Zuständigkeit des Strafrichters am Amtsgericht). Anklage, Strafbefehl, Einstellung, OWi-Übernahme. Objektivitätspflicht nach Paragraf 160 Abs. 2 StPO.
## Rechtsrahmen
StPO, StGB, GVG, GG, RiStBV, OrgStA
## Pflichtschritte
1. Akteninhalt sichten und Strukturmerkmale extrahieren.
2. Einschlaegige Normen identifizieren und zitieren.
3. Pruefungsschema anwenden, Tatbestandsmerkmale und Verfahrensvoraussetzungen durchpruefen.
4. Be- und entlastende Punkte herausarbeiten (Paragraf 160 Abs. 2 StPO); ggf. Hinweise und Antraege formulieren.
5. Ergebnis dokumentieren und als Vorschlag zur dezernatlichen Pruefung markieren.
6. Quellen vollstaendig zitieren (Norm + Aktenzeichen + Datum).
## Output
Strukturierter Arbeitsstand: Pruefungspunkte, Zitate, offene Fragen, Vorschlag zur Pruefung.
<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->
> **Ausformulierungspflicht und Formatstandard.** Das Endprodukt wird in **vollständigen, ausformulierten Sätzen** geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie `[Name der Mandantin]` werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.
>
> **Schriftbild:** Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist **Times New Roman 11 pt** als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
>
> **Nummerierung:** Gliederung ausschließlich dezimal (`1`, `1.1`, `1.1.1` und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->
## Normen und Rechtsprechung
- GG Artikel 103 Absatz 3 und StPO Paragraf 362 Nummern 1 bis 4: Schutz der Rechtskraft und eng begrenzte Wiederaufnahmegründe.
- StPO Paragrafen 364 bis 370: fehlende Kausalität, Antragsform, Zuständigkeit, Additionsverfahren und Probationsverfahren.
- BVerfG, Urteil vom 31.10.2023 - 2 BvR 900/22: GG Artikel 103 Absatz 3 verbietet eine Wiederaufnahme aufgrund neuer Tatsachen oder Beweismittel; StPO Paragraf 362 Nummer 5 ist unvereinbar mit dem Grundgesetz und nichtig. Der amtliche Normtext weist die Nichtigkeit in einer Fußnote aus.
- Neue Tatsachen oder verbesserte Ermittlungsmethoden allein eröffnen keine Wiederaufnahme zuungunsten. Es muss einer der wirksamen Tatbestände der Nummern 1 bis 4 vollständig belegt sein.
## Prüf- und Arbeitslogik
1. Wiederaufnahme Zuungunsten Paragraf 362: Ermittlungsergebnis, hinreichenden Tatverdacht und richtige Abschlussart zuerst prüfen.
2. Einstellung nach Paragraf 170 Abs. 2 StPO, Opportunität, Strafbefehl, Anklage, Sicherungsverfahren oder Wiederaufnahme nicht vermengen.
3. Tat, Tatzeit, Tatort und gesetzliche Merkmale für jeden Beschuldigten getrennt darstellen.
4. Nebenentscheidungen wie Einziehung, Adhäsion, Mitteilungen, Kosten und Asservate in die Abschlussverfügung aufnehmen.
5. Ausgangsverfügung mit Adressaten, Rechtsbehelfen, Fristen und Zustellungen vollzugsfähig machen.
## Typische Fallstricke
- Die Wiederaufnahmegründe werden über StPO Paragraf 362 Nummern 1 bis 4 hinaus ausgedehnt oder auf die nichtige Nummer 5 gestützt; der Antrag ist unzulässig.
- Der verfassungsrechtliche Rahmen aus Art. 103 Abs. 3 GG wird nicht reflektiert.
- Die Beweismittel sind nicht hinreichend dargelegt; der Antrag bleibt formal mangelhaft.
- Der Antrag erschoepft sich in einer abweichenden Beweiswuerdigung statt in neuen Tatsachen oder Beweismitteln.
## Antrags- bzw. Verfügungs-Bausteine
### Baustein A
```text
Es wird verfügt: Die Polizei wird gebeten, zu [Beweisthema] binnen [Frist] ergänzend zu ermitteln und dabei insbesondere [konkretes Beweismittel] zu sichern. Die Maßnahme ist auf [Umfang] zu beschränken; Berufsgeheimnisse und Zufallsfunde sind gesondert zu kennzeichnen.
```
### Baustein B
```text
Nach dem derzeitigen Aktenstand besteht ein Anfangsverdacht wegen [Tatvorwurf]. Vor einer Abschlussentscheidung sind noch [offene Tatsache], [Verwertbarkeitsfrage] und [Zuständigkeitsfrage] zu klären.
```
## Benachbarte Skills
- **Davor**: `26-opferschutz-nebenklage-und-verletztenrechte` - Vorgelagerten Skill nutzen, wenn der Aktenstand noch nicht bis Wiederaufnahme Zuungunsten Paragraf 362 trägt.
- **Danach**: `28-internationale-rechtshilfe-und-eu-haftbefehl` - Folgeskill nutzen, sobald Wiederaufnahme Zuungunsten Paragraf 362 entscheidungs- oder verfügungsreif vorbereitet ist.
## Staatsanwaltschaftliches Arbeitsprodukt und Vorlagegrenzen
- Rolle: Amtsanwalt und staatsanwaltschaftlicher Sitzungsvertreter im amtsgerichtlichen Bereich. Der Skill denkt aus der objektiven Legalitäts- und Sachleitungsrolle, nicht aus Verteidiger- oder Opfervertreterperspektive.
- Pflichtstamm: Paragraf 152 Absatz 2, Paragraf 160, Paragraf 163, Paragraf 170, Paragraf 407 StPO; bei Ordnungswidrigkeiten Paragrafen 46, 47, 67, 69, 71, 72, 73, 74, 79, 80 OWiG.
- Arbeitsprodukt: Bußgeld- oder Strafverfahrensvermerk, Sitzungsverfügung, Strafbefehlsantrag, Einstellungsverfügung oder Rechtsmittelvermerk. Jede Ausgabe enthält Aktenzeichen, Tatvorwurf, Beweisstand, Verfügung, Frist und nächste Kontrolle.
- Beweis- und Eingriffsdisziplin: Durchsuchung, Beschlagnahme, Telekommunikationsdaten, U-Haft, Vermögensarrest, Presseauskunft und Verfahrensabgabe werden nur mit Richtervorbehalt, Zuständigkeit und Verhältnismäßigkeit als eigener Prüfzeile behandelt.
- Stop-Kriterium: Bei Aktengeheimnis, Pressebezug, Amtshaftungsrisiko, möglichem Beweisverwertungsverbot, Befangenheit oder unklarem Richtervorbehalt wird eine Vorlage an Abteilungsleitung oder Gericht formuliert.
## Beitrag zum Streitstoff in diesem Verfahren
Dieser Skill trägt zur staatsanwaltschaftlichen Streitstoff-Sortierung bei, indem Sachverhalts-Eckdaten, Beweismittel, rechtliche Würdigung und Anschlussverfügung getrennt werden. Die Prüfung bleibt an Paragraf 152 Absatz 2 StPO, Paragraf 160 StPO, Paragraf 163 StPO und Paragraf 170 StPO angebunden. Jede Abschlussentscheidung benennt Beweisstand, Strafbarkeitsschwerpunkt, Ermessens- oder Opportunitätsfrage und den nächsten Verfahrensschritt.
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