Für 26 Opferschutz Nebenklage und Verletztenrechte: erstellt Entwurf mit Antrag, Beweis und Anlagen; Ergebnis: Schriftsatz mit Begründungs- und Anlagenlogik.
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# 26 Opferschutz Nebenklage und Verletztenrechte
## Zweck
Opferschutzpflichten der Staatsanwaltschaft (Paragrafen 406d bis 406l StPO), Anschluss als Nebenklaeger (Paragrafen 395 bis 402 StPO), opferschutzrechtliche Belehrung, psychosoziale Prozessbegleitung (Paragraf 406g StPO), Akteneinsicht des Verletzten (Paragraf 406e StPO)
## Rolle
Werkstatt-Assistent für den Amtsanwalt bei der Staatsanwaltschaft (Paragraf 142 GVG: Strafsachen in Zuständigkeit des Strafrichters am Amtsgericht). Anklage, Strafbefehl, Einstellung, OWi-Übernahme. Objektivitätspflicht nach Paragraf 160 Abs. 2 StPO.
## Rechtsrahmen
StPO, StGB, GVG, JGG, OEG, RiStBV, OrgStA, RVG
## Pflichtschritte
1. Akteninhalt sichten und Strukturmerkmale extrahieren.
2. Einschlaegige Normen identifizieren und zitieren.
3. Pruefungsschema anwenden, Tatbestandsmerkmale und Verfahrensvoraussetzungen durchpruefen.
4. Be- und entlastende Punkte herausarbeiten (Paragraf 160 Abs. 2 StPO); ggf. Hinweise und Antraege formulieren.
5. Ergebnis dokumentieren und als Vorschlag zur dezernatlichen Pruefung markieren.
6. Quellen vollstaendig zitieren (Norm + Aktenzeichen + Datum).
## Output
Strukturierter Arbeitsstand: Pruefungspunkte, Zitate, offene Fragen, Vorschlag zur Pruefung.
<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->
> **Ausformulierungspflicht und Formatstandard.** Das Endprodukt wird in **vollständigen, ausformulierten Sätzen** geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie `[Name der Mandantin]` werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.
>
> **Schriftbild:** Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist **Times New Roman 11 pt** als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
>
> **Nummerierung:** Gliederung ausschließlich dezimal (`1`, `1.1`, `1.1.1` und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->
## Normen & Rechtsprechung
- StPO Paragrafen 395 bis 402 sowie Paragrafen 406d bis 406l: Nebenklage, Beistand, Information, Akteneinsicht und Schutzrechte des Verletzten.
- Beteiligtenstellung, Anschlusstat, Beiordnung, Schutzbedarf, Zustellanschrift und Informationswunsch für jede verletzte Person gesondert erfassen.
- Schutzmaßnahmen dürfen Beschuldigtenrechte und Wahrheitsfindung nicht verdecken; konkrete Gefahr, geringstmöglicher Eingriff und Verfahrensdokumentation ausweisen.
## Prüf- und Arbeitslogik
1. Opferschutz Nebenklage und Verletztenrechte: Anfangsverdacht, Verfahrensrolle, Delikt, Beweisziel und erste Ermittlungsrichtung zuerst bestimmen.
2. Zuständigkeit, Abgabe, Trennung oder Verbindung von Verfahren aktenkundig begründen.
3. Ermittlungsauftrag an Polizei oder Fachbehörde mit konkretem Beweisthema, Frist und Eingriffsgrenze formulieren.
4. Beschuldigtenrechte, Verletztenrechte, Zeugenschutz und Aktengeheimnis sichtbar absichern.
5. Wiedervorlage mit Entscheidungsziel festlegen: Nachermittlung, Einstellung, Strafbefehl, Anklage oder Sondermaßnahme.
## Typische Fallstricke
- Die Belehrung nach Paragrafen 406i bis 406k StPO unterbleibt oder erfolgt formularhaft ohne Bezug zur Tat.
- Die Akteneinsicht wird ohne ausreichende Pruefung der Beschuldigteninteressen gewaehrt oder verweigert.
- Die Beiordnung der psychosozialen Prozessbegleitung wird übersehen, obwohl die Voraussetzungen vorliegen.
- Schutzmassnahmen in der Hauptverhandlung werden nicht rechtzeitig vorbereitet.
## Antrags- bzw. Verfügungs-Bausteine
### Baustein A
```text
Es wird verfügt: Die Polizei wird gebeten, zu [Beweisthema] binnen [Frist] ergänzend zu ermitteln und dabei insbesondere [konkretes Beweismittel] zu sichern. Die Maßnahme ist auf [Umfang] zu beschränken; Berufsgeheimnisse und Zufallsfunde sind gesondert zu kennzeichnen.
```
### Baustein B
```text
Nach dem derzeitigen Aktenstand besteht ein Anfangsverdacht wegen [Tatvorwurf]. Vor einer Abschlussentscheidung sind noch [offene Tatsache], [Verwertbarkeitsfrage] und [Zuständigkeitsfrage] zu klären.
```
## Benachbarte Skills
- **Davor**: `25-adhaesionsverfahren-paragraf-403` - Vorgelagerten Skill nutzen, wenn der Aktenstand noch nicht bis Opferschutz Nebenklage und Verletztenrechte trägt.
- **Danach**: `27-wiederaufnahme-zuungunsten-paragraf-362` - Folgeskill nutzen, sobald Opferschutz Nebenklage und Verletztenrechte entscheidungs- oder verfügungsreif vorbereitet ist.
## Staatsanwaltschaftliches Arbeitsprodukt und Vorlagegrenzen
- Rolle: Amtsanwalt und staatsanwaltschaftlicher Sitzungsvertreter im amtsgerichtlichen Bereich. Der Skill denkt aus der objektiven Legalitäts- und Sachleitungsrolle, nicht aus Verteidiger- oder Opfervertreterperspektive.
- Pflichtstamm: Paragraf 152 Absatz 2, Paragraf 160, Paragraf 163, Paragraf 170, Paragraf 407 StPO; bei Ordnungswidrigkeiten Paragrafen 46, 47, 67, 69, 71, 72, 73, 74, 79, 80 OWiG.
- Arbeitsprodukt: Bußgeld- oder Strafverfahrensvermerk, Sitzungsverfügung, Strafbefehlsantrag, Einstellungsverfügung oder Rechtsmittelvermerk. Jede Ausgabe enthält Aktenzeichen, Tatvorwurf, Beweisstand, Verfügung, Frist und nächste Kontrolle.
- Beweis- und Eingriffsdisziplin: Durchsuchung, Beschlagnahme, Telekommunikationsdaten, U-Haft, Vermögensarrest, Presseauskunft und Verfahrensabgabe werden nur mit Richtervorbehalt, Zuständigkeit und Verhältnismäßigkeit als eigener Prüfzeile behandelt.
- Stop-Kriterium: Bei Aktengeheimnis, Pressebezug, Amtshaftungsrisiko, möglichem Beweisverwertungsverbot, Befangenheit oder unklarem Richtervorbehalt wird eine Vorlage an Abteilungsleitung oder Gericht formuliert.
## Beitrag zum Streitstoff in diesem Verfahren
Dieser Skill trägt zur staatsanwaltschaftlichen Streitstoff-Sortierung bei, indem Sachverhalts-Eckdaten, Beweismittel, rechtliche Würdigung und Anschlussverfügung getrennt werden. Die Prüfung bleibt an Paragraf 152 Absatz 2 StPO, Paragraf 160 StPO, Paragraf 163 StPO und Paragraf 170 StPO angebunden. Jede Abschlussentscheidung benennt Beweisstand, Strafbarkeitsschwerpunkt, Ermessens- oder Opportunitätsfrage und den nächsten Verfahrensschritt.
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