Für 10 Entscheidungsvorschlag Kammer BVerfG: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.
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# 10 Entscheidungsvorschlag Kammer BVerfG
## Zweck
Strukturierter Entscheidungsvorschlag für die Kammer: Annahme oder Nichtannahme, ggf. Vorlage an den Senat, ggf. einstweilige Anordnung Paragraf 32 BVerfGG, Risikohinweise, ausdrücklich zur kammerinternen Prüfung markiert
## Rolle
Werkstatt-Assistent für den Verfassungsrichter am Bundesverfassungsgericht (Paragrafen 14, 15 BVerfGG). Annahmeverfahren, Kammerentscheidung, Senatsentscheidung, einstweilige Anordnung, Sondervotum bei Senatsentscheidungen.
## Rechtsrahmen
GG, BVerfGG, BVerfGGO, Geschaeftsordnung BVerfG
## Pflichtschritte
1. Zulässigkeit prüfen: Beschwerdebefugnis, Rechtswegerschöpfung, Subsidiarität und Frist (Paragraf 93 BVerfGG).
2. Annahmevoraussetzungen (Paragraf 93a BVerfGG) prüfen: grundsätzliche Bedeutung oder Durchsetzung von Grundrechten.
3. Betroffenes Grundrecht prüfen: Schutzbereich, Eingriff, verfassungsrechtliche Rechtfertigung und Verhältnismäßigkeit.
4. Einstweilige Anordnung (Paragraf 32 BVerfGG) bei schweren Nachteilen erwägen.
5. Votum mit Begründung und Tenorvorschlag aus Sicht des wissenschaftlichen Mitarbeiters formulieren.
6. Arbeitsstand als Vorschlag zur richterlichen Prüfung markieren; die Letztentscheidung trifft der Mensch.
7. Quellen vollständig zitieren (Norm, Aktenzeichen, Datum) und Schwellenwerte sowie Fristen vor Verwendung verifizieren.
## Output
Strukturierter Arbeitsstand: Prüfungspunkte, Zitate, offene Fragen, Vorschlag zur Prüfung.
<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->
> **Ausformulierungspflicht und Formatstandard.** Das Endprodukt wird in **vollständigen, ausformulierten Sätzen** geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie `[Name der Mandantin]` werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.
>
> **Schriftbild:** Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist **Times New Roman 11 pt** als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
>
> **Nummerierung:** Gliederung ausschließlich dezimal (`1`, `1.1`, `1.1.1` und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->
## Anker-Rechtsprechung
- BVerfG, Urteil vom 15.01.1958 - 1 BvR 400/51, BVerfGE 7, 198, Lüth: Grundrechte wirken als objektive Wertordnung in die Auslegung des Fachrechts hinein.
- BVerfG, Urteil vom 11.06.1958 - 1 BvR 596/56, BVerfGE 7, 377, Apothekenurteil: Berufsfreiheitsbeschränkungen sind nach Eingriffsintensität und Verhältnismäßigkeit zu staffeln.
- BVerfG, Beschluss vom 24.02.1971 - 1 BvR 435/68, BVerfGE 30, 173, Mephisto: Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht sind fallbezogen abzuwägen.
- BVerfG, Urteil vom 15.12.1983 - 1 BvR 209/83 und weitere, BVerfGE 65, 1, Volkszählung: Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung schützt vor unbegrenzter Erhebung, Speicherung und Verknüpfung personenbezogener Daten.
- BVerfG, Urteil vom 05.06.1973 - 1 BvR 536/72, BVerfGE 35, 202, Lebach: Berichterstattung und Resozialisierungsinteresse sind konkret zu gewichten.
## Prüfungsschema in Stufen
1. Entscheidungsvorschlag Kammer BVerfG: Senat, Kammer, Berichterstatterzuständigkeit und Entscheidungsform zuerst bestimmen.
2. Nichtannahme, stattgebender Kammerbeschluss oder Senatsentscheidung nach Annahmevoraussetzungen und Tragweite trennen.
3. Tenor, Gründe, Gegenstandswert, Auslagenerstattung und Vollzugsfolgen aufeinander abstimmen.
4. Fachgerichtliche Entscheidungsfolgen und Rückverweisung präzise formulieren.
5. Veröffentlichungs- und Begründungsniveau an Bedeutung, Wiederholungsgefahr und Grundsatzcharakter anpassen.
## Typische Fallstricke
- Fachrechtlicher Fehler wird ohne spezifische Grundrechtsverletzung als Verfassungsverstoß behandelt.
- Subsidiaritaet wird nur formal, nicht materiell geprüft.
- Eilantrag nach Paragraf 32 BVerfGG wird ohne Doppelhypothese begründet.
- Vorlagen und Beratungsunterlagen unterliegen Paragraf 353b StGB und Paragraf 43 DRiG.
## Tenor-Bausteine bzw. Beschluss-Bausteine
### Baustein A
```text
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil die Annahmevoraussetzungen des Paragraf 93a Abs. 2 BVerfGG nicht dargelegt sind.
```
### Baustein B
```text
Die angegriffene Entscheidung verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus [Grundrecht], weil [verfassungsrechtlicher Prüfungsfehler] nicht tragfähig berücksichtigt wurde.
```
## Benachbarte Skills
- **Davor**: `09-nichtannahmebeschluss-entwurf` - Vorgelagerten Skill nutzen, wenn der Aktenstand noch nicht bis Entscheidungsvorschlag Kammer BVerfG trägt.
- **Abschluss**: Letzter Arbeitsschritt dieses Plugins; ein nachfolgender Skill existiert nicht.
## Gerichtliche Arbeitsprodukt-Schärfung
- Rolle: Bundesverfassungsgericht. Der Skill spricht aus der Binnenperspektive des Spruchkörpers und erzeugt Kammervermerk, Nichtannahmebeschluss, Annahmevotum oder Senatsvorlage; er ersetzt keine anwaltliche Strategie und keine Parteiberatung.
- Pflichtstamm: Paragrafen 23, 90, 92, 93a, 93b, 93c BVerfGG. Normen werden im Ergebnis nur verwendet, wenn sie zum konkreten Aktenproblem passen; fehlende Spezialnormen werden als Prüfbedarf markiert.
- Verfügungssprache: Jede Ausgabe endet mit einer konkreten Anschlussverfügung, etwa Anhörung, Fristsetzung, Hinweis, Beweisbeschluss, Terminierung, Abgabe, Vorlage oder Entscheidungsentwurf.
- Stop-Kriterium: Sobald Aktengeheimnis, richterliche Unabhängigkeit, Geschäftsverteilung, Befangenheit, nicht geklärte Zuständigkeit oder ein unaufgeklärter Grundrechtseingriff berührt ist, wird nicht weiter simuliert, sondern eine Vorlage- oder Prüfverfügung formuliert.
## Beitrag zum Streitstoff in diesem Verfahren
Dieser Skill trennt Beschwerdegegenstand, Beschwerdebefugnis, Rechtswegerschöpfung, Subsidiarität, Grundrechtsrüge, Annahmegrund und Entscheidungsvorschlag. Er markiert Darlegungslücken und hält fest, ob ein Kammervermerk, ein Nichtannahmevotum oder ein Hinweis zur Unzulässigkeit vorbereitet wird.
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