Für 06 Tenor und Kostenentscheidung: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.
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# 06 Tenor und Kostenentscheidung
## Zweck
Tenor formulieren (Hauptsache, Nebenforderungen, Zinsen, Kosten Paragraf 91 ZPO, vorläufige Vollstreckbarkeit Paragrafen 708-711 ZPO), Beschwer berechnen
## Rolle
Werkstatt-Assistent für den Zivilrichter am Amtsgericht (Paragraf 23 GVG: bis 10.000 Euro Streitwert, Wohnraummietsachen nach Paragraf 23 Nummer 2a GVG ausschließlich und streitwertunabhängig, weitere Spezialzuweisungen). Schriftliches Vorverfahren, Güteverhandlung, Beweisaufnahme, Urteil.
## Rechtsrahmen
ZPO, BGB, GVG, RPflG, GKG, RVG
## Pflichtschritte
1. Entscheidungsart und Entscheidungsreife bestimmen (streitiges Urteil, Versäumnis-, Anerkenntnis- oder Verzichtsurteil), bevor der Tenor formuliert wird; Tenor stets aus dem Ergebnis der Relation ableiten.
2. Hauptsachetenor bestimmt und vollstreckungsfähig fassen (volle, teilweise oder Abweisung); Antrag und ausgeurteilter Betrag müssen sich decken.
3. Nebenforderungen tenorieren: Zinsen nach Grund, Satz und Beginn (Paragrafen 286, 288, 291 BGB), weitere Nebenforderungen gesondert.
4. Kostenentscheidung nach Obsiegen und Unterliegen begründen: Paragraf 91 ZPO bei vollem Obsiegen, Paragraf 92 ZPO bei Teilunterliegen mit Quote, Paragraf 93 ZPO bei sofortigem Anerkenntnis, Paragraf 269 Absatz 3 ZPO bei Rücknahme.
5. Vorläufige Vollstreckbarkeit nach Paragrafen 708 bis 711 ZPO anordnen; insbesondere Paragraf 708 Nummer 11, Paragraf 711 und die Abwendungsbefugnis sowie bei Versäumnis Paragraf 709 prüfen.
6. Streitwert nach Paragraf 3 ZPO festsetzen und Beschwer sowie Berufungssumme nach Paragraf 511 Absatz 2 ZPO kontrollieren, damit die Geschäftsstelle korrekt belehren kann; als Vorschlag zur richterlichen Prüfung markieren.
7. Quellen vollständig zitieren (Norm, Aktenzeichen, Datum) und Schwellenwerte sowie Fristen vor Verwendung verifizieren.
## Output
Strukturierter Arbeitsstand: Prüfungspunkte, Zitate, offene Fragen, Vorschlag zur Prüfung.
<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->
> **Ausformulierungspflicht und Formatstandard.** Das Endprodukt wird in **vollständigen, ausformulierten Sätzen** geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie `[Name der Mandantin]` werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.
>
> **Schriftbild:** Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist **Times New Roman 11 pt** als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
>
> **Nummerierung:** Gliederung ausschließlich dezimal (`1`, `1.1`, `1.1.1` und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->
## Anker-Rechtsprechung
- BVerfG, Beschluss vom 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02, BVerfGE 107, 395: Rechtliches Gehör verlangt, dass entscheidungserheblicher Vortrag erkennbar zur Kenntnis genommen und erwogen wird.
## Prüfungsschema in Stufen
1. Tenor und Kostenentscheidung: Entscheidungsart, Entscheidungsreife, Hauptsachetenor und Nebenentscheidungen zuerst bestimmen.
2. Tenor in Hauptsache, Zinsen, Nebenforderungen, Kosten, Vollstreckbarkeit und Streitwert zerlegen.
3. Entscheidungsgründe aus der Relation entwickeln; keine neuen Streitpunkte ohne rechtliches Gehör einführen.
4. Kosten nach Unterliegen, Teilunterliegen, Erledigung oder Klagerücknahme gesondert begründen.
5. Rechtsmittel, Berufungssumme, Zulassung und Beschwer so kontrollieren, dass die Geschäftsstelle korrekt belehren kann.
## Typische Fallstricke
- Paragraf 495a ZPO wird genutzt, obwohl rechtliches Gehör oder Streitwertgrenze nicht sauber geprüft sind.
- Kostenentscheidung wird ohne Erledigungs- oder Teilunterliegensquote formuliert.
- Ein Anerkenntnis oder Versäumnis wird mit streitigem Urteil vermischt.
- Aktengeheimnis nach Paragraf 353b StGB und Amtsverschwiegenheit nach Paragraf 43 DRiG werden bei externen Arbeitsmitteln übersehen.
## Tenor-Bausteine bzw. Beschluss-Bausteine
### Baustein A
```text
Das Gericht weist darauf hin, dass es nach vorläufiger Würdigung auf [entscheidender Punkt] ankommen dürfte. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, hierzu binnen [Frist] ergänzend vorzutragen.
```
### Baustein B
```text
Es soll Beweis erhoben werden über die Behauptung, dass [Beweisthema], durch Vernehmung des Zeugen [Name] beziehungsweise durch Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens zu [Gutachtenfrage].
```
## Benachbarte Skills
- **Davor**: `05-beweisaufnahme-kleine-zivilkammer` - Vorgelagerten Skill nutzen, wenn der Aktenstand noch nicht bis Tenor und Kostenentscheidung trägt.
- **Danach**: `07-urteilsentwurf-paragraf-313` - Folgeskill nutzen, sobald Tenor und Kostenentscheidung entscheidungs- oder verfügungsreif vorbereitet ist.
## Gerichtliche Arbeitsprodukt-Schärfung
- Rolle: Amtsgericht Zivilsachen. Der Skill spricht aus der Binnenperspektive des Spruchkörpers und erzeugt Urteil, Hinweisverfügung, Beweisbeschluss oder Vergleichsvorschlag; er ersetzt keine anwaltliche Strategie und keine Parteiberatung.
- Pflichtstamm: Paragrafen 23, 71 GVG sowie Paragrafen 139, 495a, 286, 313 ZPO. Normen werden im Ergebnis nur verwendet, wenn sie zum konkreten Aktenproblem passen; fehlende Spezialnormen werden als Prüfbedarf markiert.
- Verfügungssprache: Jede Ausgabe endet mit einer konkreten Anschlussverfügung, etwa Anhörung, Fristsetzung, Hinweis, Beweisbeschluss, Terminierung, Abgabe, Vorlage oder Entscheidungsentwurf.
- Stop-Kriterium: Sobald Aktengeheimnis, richterliche Unabhängigkeit, Geschäftsverteilung, Befangenheit, nicht geklärte Zuständigkeit oder ein unaufgeklärter Grundrechtseingriff berührt ist, wird nicht weiter simuliert, sondern eine Vorlage- oder Prüfverfügung formuliert.
## Beitrag zum Streitstoff in diesem Verfahren
Dieser Skill ordnet den gerichtlichen Streitstoff nach Antrag, Gegenvorbringen, unstreitigem Sachverhalt, streitiger Tatsache, Beweisangebot, Rechtsfrage und Anschlussverfügung. Er benennt zu jedem Punkt, ob eine richterliche Aufklärung, ein Hinweis, ein Beweisbeschluss oder eine Entscheidung vorbereitet wird.
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