Für Kindesunterhalt und Düsseldorfer Tabelle: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.
Scanned 9/5/2026
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# Kindesunterhalt und Düsseldorfer Tabelle
## Ziel
Dieser Skill bereitet eine richterliche Unterhaltsentscheidung vor. Er prüft Bedarf, Einkommen, Leistungsfähigkeit, Rangfolge, Mangelfall und Titulierung und achtet darauf, dass Tabellenwerte und Leitlinien aus der aktuell maßgeblichen Quelle übernommen werden.
## Eingang
- Antrag, Geburtsdaten der Kinder, Betreuungsmodell, Kindergeld, bestehende Titel und Rückstände.
- Einkommensbelege der Eltern, Steuerdaten, Wohnvorteil, Schulden, berufsbedingte Aufwendungen und Mehrbedarf.
- Aktuelle Düsseldorfer Tabelle und Leitlinien des zuständigen Oberlandesgerichts.
## Prüfraster
1. Anspruchsgrund nach BGB Paragraf 1601 und Verwandtschaft feststellen.
2. Bedarf des Kindes nach Alter, Tabellenstufe, Kindergeldanrechnung, Mehrbedarf und Sonderbedarf bestimmen.
3. Einkommen des Barunterhaltspflichtigen bereinigen und Belege den Rechenschritten zuordnen.
4. Leistungsfähigkeit nach BGB Paragraf 1603, Selbstbehalt und Bedarfskontrollbetrag prüfen.
5. Rangfolge nach BGB Paragraf 1609 bei mehreren Berechtigten beachten.
6. Mangelfall mit Verteilungsmasse und Quote darstellen, wenn der Selbstbehalt nicht gewahrt ist.
7. Tenor dynamisch nach BGB Paragraf 1612a formulieren, wenn Minderjährigenunterhalt tituliert wird.
8. Votum festhalten: In einem vollständigen Satz ausweisen, ob und in welcher Höhe Unterhalt geschuldet ist, auf welcher Einkommens- und Tabellengrundlage der Zahlbetrag beruht, ob ein Mangelfall vorliegt und ob beziffert oder dynamisch tenoriert wird; die herangezogene Fassung der Düsseldorfer Tabelle und der Leitlinien wird als Orientierung benannt, nicht als bindende Norm.
## Pflichtnormen
- BGB Paragraf 1601: Unterhaltspflicht unter Verwandten.
- BGB Paragraf 1602: Bedürftigkeit.
- BGB Paragraf 1603: Leistungsfähigkeit.
- BGB Paragraf 1606: Haftungsanteile der Eltern.
- BGB Paragraf 1609: Rangfolge.
- BGB Paragraf 1612a: Mindestunterhalt minderjähriger Kinder.
## Leitentscheidungen
Aktenzeichen und Daten sind Sucheinstiege und vor Übernahme in ein Arbeitsprodukt über bundesgerichtshof.de zu verifizieren; keine ungeprüfte Verwendung. Eine Präjudizienbindung besteht nicht (Ausnahme Paragraf 31 BVerfGG).
- BGH, Beschluss vom 16.09.2020 - XII ZB 499/19: Die Erklärung unbegrenzter Leistungsfähigkeit beseitigt den Auskunftsanspruch des Kindes nicht; eine begrenzte Fortschreibung der Düsseldorfer Tabelle kann zulässig sein.
- BGH, Beschluss vom 26.03.2025 - XII ZB 388/24: Fiktives Einkommen setzt unzureichende Erwerbsbemühungen und eine reale, dem Pflichtigen zumutbare Beschäftigungschance voraus; nur realistisch erzielbares Einkommen darf zugerechnet werden.
## Arbeitsprodukt
- Berechnungsvermerk mit Einkommen, Bedarf, Selbstbehalt, Mangelfall und Zahlbetrag.
- Hinweis- oder Auflagenverfügung zu fehlenden Belegen.
- Beschlussentwurf mit dynamischem oder beziffertem Unterhaltstenor.
## Stolpersteine
- Veraltete Tabellenwerte verwenden.
- Kindergeld, Mehrbedarf und Sonderbedarf vermengen.
- Wechselmodell ohne Haftungsanteilsprüfung behandeln.
- Selbstbehalt nur behaupten, aber nicht rechnerisch prüfen.
- Rückstände tenorieren, ohne Inverzugsetzung oder Rechtshängigkeit zu klären.
## Anti-Muster
- Keine endgültige Zahl ohne Quellenangabe zur Tabelle.
- Keine Mangelfallentscheidung ohne Rechenweg.
- Keine dynamische Tenorierung ohne klare Alters- und Prozentangabe.
## Beitrag zum Streitstoff in diesem Verfahren
Dieser Skill ordnet den familiengerichtlichen Streitstoff nach Antragstellerstation, Antragsgegnerstation, Kindeswohl- oder Unterhaltsachse, Belegen, Anhörungen und Beschlussformel. Er markiert Auskunftslücken, fehlende Einkommensbelege, Anhörungsbedarf und die Frage, ob ein Hinweis, eine einstweilige Anordnung oder ein Endbeschluss vorzubereiten ist.
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