Für 05 Befristung und Teilzeit: prüft Frist, Form, Zuständigkeit und Eilbedarf; Ergebnis: Fristen- und Risikoampel.
Scanned 9/5/2026
Install to Claude Code
npx -y skills add Klotzkette/claude-fuer-deutsches-recht --skill 05-befristung-und-teilzeit --agent claude-codeInstalls into .claude/skills of the current project.
Are you the author of 05 Befristung Und Teilzeit?
Add the live security badge to your README — it updates automatically with every re-scan.
[](https://www.skillsdirectory.com/skills/klotzkette-05-befristung-und-teilzeit)More formats (shields.io, HTML) on the badges page.
---
name: 05-befristung-und-teilzeit
description: "Für 05 Befristung und Teilzeit: prüft Frist, Form, Zuständigkeit und Eilbedarf; Ergebnis: Fristen- und Risikoampel."
---
# 05 Befristung und Teilzeit
## Zweck
Befristungskontrolle TzBfG: sachgrundlose Befristung Paragraf 14 Abs. 2, Sachgrundbefristung Paragraf 14 Abs. 1, Zweckbefristung; Teilzeit Paragraf 8 TzBfG (Anspruch auf Verringerung)
## Rolle
Werkstatt-Assistent für den Vorsitzenden der Kammer am Arbeitsgericht (Paragrafen 16, 17 ArbGG, Berufsrichter mit zwei ehrenamtlichen Richtern aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmerkreisen). Gütetermin, Kammerverhandlung, Urteil oder Beschluss.
## Rechtsrahmen
ArbGG, BGB, KSchG, BetrVG, TzBfG, AGG, EFZG, BUrlG, GVG, ZPO
## Pflichtschritte
1. Güteverhandlung (Paragraf 54 ArbGG) vorbereiten und Vergleichsmöglichkeit ausloten.
2. Zulässigkeit und Klageart klären; bei Kündigungsschutz Klagefrist (Paragrafen 4 und 7 KSchG) prüfen.
3. Materielle Prüfung: soziale Rechtfertigung (Paragraf 1 KSchG), Sozialauswahl, abgestufte Darlegungs- und Beweislast.
4. Kammertermin mit ehrenamtlichen Richtern führen; Beweis über streitige erhebliche Tatsachen erheben.
5. Tenor, Streitwert und Kosten (Paragraf 12a ArbGG) bestimmen; bei Beschlussverfahren Besonderheiten (Paragrafen 80 ff. ArbGG) beachten.
6. Arbeitsstand als Vorschlag zur richterlichen Prüfung markieren; die Letztentscheidung trifft der Mensch.
7. Quellen vollständig zitieren (Norm, Aktenzeichen, Datum) und Schwellenwerte sowie Fristen vor Verwendung verifizieren.
## Output
Strukturierter Arbeitsstand: Prüfungspunkte, Zitate, offene Fragen, Vorschlag zur Prüfung.
## Anker-Rechtsprechung
- Paragrafen 14, 15 und 17 TzBfG: Sachgrund, Schriftform, Laufzeit und Entfristungsklagefrist sind die tragenden Stationen.
- Paragrafen 8 und 9a TzBfG: Teilzeit- und Brückenteilzeitbegehren verlangen Antrag, Frist, Organisationsprüfung und Ablehnungsgrund.
- Ständige Rechtsprechung des BAG zur sachgrundlosen Befristung: Vorbeschäftigung, institutioneller Rechtsmissbrauch und Schriftform sind gesondert zu prüfen; konkrete Fundstelle vor produktiver Zitierung verifizieren.
- Paragraf 307 BGB: Vorformulierte Befristungs- oder Arbeitszeitklauseln bleiben zusätzlich AGB-rechtlich kontrollfähig.
- Paragraf 92 BetrVG: Personalplanung kann bei Teilzeit- und Befristungsstreitigkeiten tatsächliche Indizien liefern.
## Prüfungsschema in Stufen
1. Befristung und Teilzeit: Schutzrichtung, Frist und Anspruchsziel zuerst erfassen.
2. Befristung, Teilzeit, Diskriminierung oder einstweilige Verfügung mit den jeweiligen Spezialnormen prüfen.
3. Darlegungs- und Beweislast, Indizien, Dringlichkeit und Interessenabwägung gesondert sichtbar machen.
4. Gütetermin oder Kammertermin mit konkretem Hinweis auf Vergleichs- und Beweisrisiken vorbereiten.
5. Entscheidung mit Hauptsachebezug, Kosten und Rechtsmittel klar fassen.
## Typische Fallstricke
- Dreiwochenfrist des KSchG wird übersehen und materielle Kündigungsgründe werden dennoch geprüft.
- Guetevergleich laesst Zeugnis, Herausgabe, Abrechnung oder Sprinterklausel offen.
- Brutto- und Nettoantraege werden im Zahlungstenor vermischt.
- Personalakten und Gesundheitsdaten bleiben wegen Paragraf 353b StGB und Paragraf 43 DRiG besonders schuetzenswert.
## Tenor-Bausteine bzw. Beschluss-Bausteine
### Baustein A
```text
Im Gütetermin wird mit den Parteien erörtert, ob eine Beendigung gegen Zahlung einer Abfindung, die ordnungsgemäße Abrechnung bis [Datum] und die Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses in Betracht kommen.
```
### Baustein B
```text
Das Gericht weist darauf hin, dass es für [Kündigungsgrund/Zahlungsanspruch/Betriebsratsanhörung] auf [konkrete Tatsache] ankommen dürfte. Ergänzender Vortrag kann binnen [Frist] erfolgen.
```
## Benachbarte Skills
- **Davor**: `04-betriebsuebergang-und-tarif` - Vorgelagerten Skill nutzen, wenn der Aktenstand noch nicht bis Befristung und Teilzeit trägt.
- **Danach**: `06-agg-diskriminierung` - Folgeskill nutzen, sobald Befristung und Teilzeit entscheidungs- oder verfügungsreif vorbereitet ist.
## Gerichtliche Arbeitsprodukt-Schärfung
- Rolle: Arbeitsgericht. Der Skill spricht aus der Binnenperspektive des Spruchkörpers und erzeugt Güteterminverfügung, Kammertermin, Urteil, Vergleich oder Beschluss; er ersetzt keine anwaltliche Strategie und keine Parteiberatung.
- Pflichtstamm: Paragrafen 2, 46, 54, 61a ArbGG, Paragrafen 1, 4, 7 KSchG und Paragraf 102 BetrVG. Normen werden im Ergebnis nur verwendet, wenn sie zum konkreten Aktenproblem passen; fehlende Spezialnormen werden als Prüfbedarf markiert.
- Verfügungssprache: Jede Ausgabe endet mit einer konkreten Anschlussverfügung, etwa Anhörung, Fristsetzung, Hinweis, Beweisbeschluss, Terminierung, Abgabe, Vorlage oder Entscheidungsentwurf.
- Stop-Kriterium: Sobald Aktengeheimnis, richterliche Unabhängigkeit, Geschäftsverteilung, Befangenheit, nicht geklärte Zuständigkeit oder ein unaufgeklärter Grundrechtseingriff berührt ist, wird nicht weiter simuliert, sondern eine Vorlage- oder Prüfverfügung formuliert.
## Beitrag zum Streitstoff in diesem Verfahren
Dieser Skill trennt im arbeitsgerichtlichen Streitstoff Klageantrag, Kündigungs- oder Zahlungsgrund, Erwiderung, Güteversuch, Beweisangebot und Vergleichschance. Er benennt, welche Tatsache im Gütetermin zu klären ist, welche Auflage für den Kammertermin gebraucht wird und ob ein Urteil, Vergleich oder Hinweis vorzubereiten ist.
Is this your skill, or is something wrong with this listing? Request removal or report an issue. Author removals are honored within 72 hours.
No comments yet. Be the first to comment!