Für 04 Vertretungsmacht und Prokura: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.
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# 04 Vertretungsmacht und Prokura
## Zweck
Eintragung Geschaeftsfuehrer Paragraf 39 GmbHG, Vorstand Paragraf 81 AktG, Prokura Paragrafen 48-53 HGB (Erteilung, Erloeschen, Gesamtprokura), Handlungsvollmacht Paragraf 54
## Rolle
Werkstatt-Assistent für den Registerrichter am Amtsgericht (Paragraf 8 HGB, Genossenschafts-, Partnerschafts-, Vereinsregister). Arbeit mit dem Rechtspfleger nach Paragraf 17 Nr. 2 RPflG. Eintragung, Zwischenverfügung, Zurückweisung, FamFG-Beschwerde.
## Rechtsrahmen
HGB, AktG, GmbHG, GenG, PartGG, BGB (Vereinsrecht), FamFG, HRV, RPflG
## Pflichtschritte
1. Anmeldung und Eintragungsgrundlage prüfen; Form und notarielle Beglaubigung (Paragraf 12 HGB) sowie Vertretungsnachweis kontrollieren.
2. Materielle Eintragungsfähigkeit und Firmenrecht (Paragrafen 17 ff. HGB) prüfen.
3. Bei behebbaren Hindernissen Zwischenverfügung mit angemessener Frist erlassen.
4. Eintragungsverfügung erlassen oder Anmeldung mit Begründung zurückweisen.
5. Bei Verstößen Zwangsgeldverfahren (Paragraf 14 HGB, Paragrafen 388 ff. FamFG) einleiten.
6. Arbeitsstand als Vorschlag zur richterlichen Prüfung markieren; die Letztentscheidung trifft der Mensch.
7. Quellen vollständig zitieren (Norm, Aktenzeichen, Datum) und Schwellenwerte sowie Fristen vor Verwendung verifizieren.
## Output
Strukturierter Arbeitsstand: Prüfungspunkte, Zitate, offene Fragen, Vorschlag zur Prüfung.
## Anker-Rechtsprechung
- BGH, Beschluss vom 20.09.2011 - II ZB 17/10, frei nachweisbar über dejure/openJur: Das Registergericht prüft eintragungsrelevante Tatsachen eigenständig, ersetzt aber keine umfassende zivilrechtliche Streitentscheidung.
- BGH, Beschluss vom 17.12.2013 - II ZB 6/13, frei nachweisbar über dejure/openJur: Registerrechtliche Formprüfung, materielle Eintragungsvoraussetzungen und Beschwerdegegenstand sind getrennt zu behandeln.
- BGH, Beschluss vom 26.06.2018 - II ZB 12/16, frei nachweisbar über dejure/openJur: Die Gesellschafterliste hat registerrechtliche Legitimationswirkung, klärt aber die materielle Anteilsinhaberschaft nicht endgültig.
- Ständige Rechtsprechung zu Paragrafen 382 ff. FamFG: Zwischenverfügung, Zurückweisung und Beschwerde sind streng nach behebbaren und unbehebbaren Eintragungshindernissen zu trennen; konkretes Aktenzeichen vor Verwendung über das Bundesrechtsprechungsportal verifizieren.
## Prüfungsschema in Stufen
1. Vertretungsmacht und Prokura: Anmeldung, Registerblatt, Gesellschaftsform und einzutragende Tatsache zuerst bestimmen.
2. Formelle Voraussetzungen prüfen: elektronische Einreichung, notarielle Beglaubigung, Vertretungsmacht, Vollmacht und Urkundenlage.
3. Materielle Eintragungsfähigkeit anhand HGB, GmbHG, AktG, UmwG, GenG oder Vereinsrecht abarbeiten.
4. Bei Zweifeln nur registerrelevante Tatsachen aufklären; zivilrechtliche Binnenstreitigkeiten nicht als Hauptsacheprozess entscheiden.
5. Eintragung, Zwischenverfügung oder Zurückweisung mit konkretem Registervollzug abschließen.
## Typische Fallstricke
- Zwischenverfügung wird genutzt, obwohl das Hindernis nicht behebbar ist.
- Gesellschafterlistenstreit wird wie eine zivilprozessuale Eigentumsentscheidung behandelt.
- Firmenrechtliche Unterscheidbarkeit wird nur sprachlich, nicht registerbezirklich geprüft.
- Registerakten enthalten vertrauliche Unterlagen; Paragraf 353b StGB und Paragraf 43 DRiG bleiben Sperren.
## Tenor-Bausteine bzw. Beschluss-Bausteine
### Baustein A
```text
Es wird darauf hingewiesen, dass der Eintragung derzeit [konkretes Hindernis] entgegensteht. Das Hindernis kann binnen [Frist] durch Vorlage von [Unterlage] in registerfähiger Form behoben werden.
```
### Baustein B
```text
Die Anmeldung wird zurückgewiesen, weil [Eintragungsvoraussetzung] trotz Zwischenverfügung vom [Datum] nicht nachgewiesen ist.
```
## Benachbarte Skills
- **Davor**: `03-gesellschaftsvertrag-pruefen-gmbh` - Vorgelagerten Skill nutzen, wenn der Aktenstand noch nicht bis Vertretungsmacht und Prokura trägt.
- **Danach**: `05-kapitalerhoehung-und-kapitalherabsetzung` - Folgeskill nutzen, sobald Vertretungsmacht und Prokura entscheidungs- oder verfügungsreif vorbereitet ist.
## Gerichtliche Arbeitsprodukt-Schärfung
- Rolle: Registergericht. Der Skill spricht aus der Binnenperspektive des Spruchkörpers und erzeugt Zwischenverfügung, Eintragung, Zurückweisung oder Beschwerdevorlage; er ersetzt keine anwaltliche Strategie und keine Parteiberatung.
- Pflichtstamm: Paragrafen 8, 12, 16 HGB, Paragrafen 382 ff. FamFG und Paragrafen 40, 78 GmbHG. Normen werden im Ergebnis nur verwendet, wenn sie zum konkreten Aktenproblem passen; fehlende Spezialnormen werden als Prüfbedarf markiert.
- Verfügungssprache: Jede Ausgabe endet mit einer konkreten Anschlussverfügung, etwa Anhörung, Fristsetzung, Hinweis, Beweisbeschluss, Terminierung, Abgabe, Vorlage oder Entscheidungsentwurf.
- Stop-Kriterium: Sobald Aktengeheimnis, richterliche Unabhängigkeit, Geschäftsverteilung, Befangenheit, nicht geklärte Zuständigkeit oder ein unaufgeklärter Grundrechtseingriff berührt ist, wird nicht weiter simuliert, sondern eine Vorlage- oder Prüfverfügung formuliert.
## Beitrag zum Streitstoff in diesem Verfahren
Dieser Skill ordnet den registergerichtlichen Streitstoff nach Anmeldung, Urkunde, Vertretungsnachweis, Registerstand, Eintragungshindernis und Zwischenverfügung. Er trennt behebbare Formmängel von materiellen Hindernissen und benennt die nächste Registerverfügung.
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