Für 03 Gesellschaftsvertrag Prüfen GmbH: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.
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# 03 Gesellschaftsvertrag Prüfen Gmbh
## Zweck
Prüfung GmbH-Satzung Paragraf 3 GmbHG: Mindestinhalt, Stammkapital, Geschaeftsfuehrervertretung, Gegenstand des Unternehmens, Satzungsstrenge bei Aktiengesellschaft
## Rolle
Werkstatt-Assistent für den Registerrichter am Amtsgericht (Paragraf 8 HGB, Genossenschafts-, Partnerschafts-, Vereinsregister). Arbeit mit dem Rechtspfleger nach Paragraf 17 Nr. 2 RPflG. Eintragung, Zwischenverfügung, Zurückweisung, FamFG-Beschwerde.
## Rechtsrahmen
HGB, AktG, GmbHG, GenG, PartGG, BGB (Vereinsrecht), FamFG, HRV, RPflG
## Pflichtschritte
1. Anmeldung und Eintragungsgrundlage prüfen; Form und notarielle Beglaubigung (Paragraf 12 HGB) sowie Vertretungsnachweis kontrollieren.
2. Materielle Eintragungsfähigkeit und Firmenrecht (Paragrafen 17 ff. HGB) prüfen.
3. Bei behebbaren Hindernissen Zwischenverfügung mit angemessener Frist erlassen.
4. Eintragungsverfügung erlassen oder Anmeldung mit Begründung zurückweisen.
5. Bei Verstößen Zwangsgeldverfahren (Paragraf 14 HGB, Paragrafen 388 ff. FamFG) einleiten.
6. Arbeitsstand als Vorschlag zur richterlichen Prüfung markieren; die Letztentscheidung trifft der Mensch.
7. Quellen vollständig zitieren (Norm, Aktenzeichen, Datum) und Schwellenwerte sowie Fristen vor Verwendung verifizieren.
## Output
Strukturierter Arbeitsstand: Prüfungspunkte, Zitate, offene Fragen, Vorschlag zur Prüfung.
<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->
> **Ausformulierungspflicht und Formatstandard.** Das Endprodukt wird in **vollständigen, ausformulierten Sätzen** geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie `[Name der Mandantin]` werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.
>
> **Schriftbild:** Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist **Times New Roman 11 pt** als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
>
> **Nummerierung:** Gliederung ausschließlich dezimal (`1`, `1.1`, `1.1.1` und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->
## Anker-Rechtsprechung
- BGH, Beschluss vom 20.09.2011 - II ZB 17/10, frei nachweisbar über dejure: Registergerichtliche Prüfung bleibt auf eintragungsrelevante Tatsachen beschränkt und ersetzt keine umfassende zivilrechtliche Streitentscheidung.
- BGH, Beschluss vom 17.12.2013 - II ZB 6/13, frei nachweisbar über dejure und BGH-Zitierung in II ZB 11/24: Ausländische Notare können registerrechtlich relevante GmbH-Unterlagen nur bei Gleichwertigkeit der Beurkundung einreichen.
- BGH, Beschluss vom 26.06.2018 - II ZB 12/16, frei nachweisbar über dejure: Die Gesellschafterliste wirkt registerrechtlich legitimierend, ohne die materielle Anteilsinhaberschaft endgültig zu klären.
- Ständige Rechtsprechung zu Paragraf 3 GmbHG und Paragraf 9c GmbHG: Firma, Sitz, Unternehmensgegenstand und Stammkapital müssen eintragungsfähig, bestimmt und satzungskonform belegt sein; konkrete Fundstelle vor produktiver Zitierung verifizieren.
- Ständige Rechtsprechung zu Paragraf 382 FamFG: Eine Zwischenverfügung darf nur behebbarer Hindernisse wegen ergehen; unbehebbare Satzungsmängel führen zur Zurückweisung.
## Prüfungsschema in Stufen
1. Registeranmeldung und notarielle Form prüfen: elektronische Einreichung, Beglaubigung, Vertretung der anmeldenden Geschäftsführer und Vollständigkeit der Gründungsunterlagen.
2. Mindestinhalt nach Paragraf 3 GmbHG abarbeiten: Firma, Sitz, Gegenstand, Stammkapital, Geschäftsanteile und etwaige Sacheinlagen einzeln mit dem Satzungstext abgleichen.
3. Eintragungsfähigkeit des Unternehmensgegenstands prüfen: hinreichende Bestimmtheit, keine evident erlaubnispflichtige oder verbotene Tätigkeit ohne Nachweis, keine irreführende Branchenbeschreibung.
4. Kapital- und Geschäftsführerangaben mit Paragrafen 5, 6, 7, 8 und 9c GmbHG abgleichen; Versicherungen der Geschäftsführer nur auf registerrechtliche Plausibilität, nicht als Hauptsachebeweis, würdigen.
5. Bei behebbaren Satzungs- oder Nachweismängeln eine konkrete Zwischenverfügung fassen; bei unbehebbarem Mangel zurückweisen und die Beschwerdemöglichkeit nach FamFG sauber eröffnen.
## Typische Fallstricke
- Zwischenverfügung wird genutzt, obwohl das Hindernis nicht behebbar ist.
- Gesellschafterlistenstreit wird wie eine zivilprozessuale Eigentumsentscheidung behandelt.
- Firmenrechtliche Unterscheidbarkeit wird nur sprachlich, nicht registerbezirklich geprüft.
- Registerakten enthalten vertrauliche Unterlagen; Paragraf 353b StGB und Paragraf 43 DRiG bleiben Sperren.
## Tenor-Bausteine bzw. Beschluss-Bausteine
### Baustein A
```text
Es wird darauf hingewiesen, dass der Eintragung derzeit [konkretes Hindernis] entgegensteht. Das Hindernis kann binnen [Frist] durch Vorlage von [Unterlage] in registerfähiger Form behoben werden.
```
### Baustein B
```text
Die Anmeldung wird zurückgewiesen, weil [Eintragungsvoraussetzung] trotz Zwischenverfügung vom [Datum] nicht nachgewiesen ist.
```
## Benachbarte Skills
- **Davor**: `02-firmenrecht-pruefen` - Vorgelagerten Skill nutzen, wenn der Aktenstand noch nicht bis Gesellschaftsvertrag Prüfen Gmbh trägt.
- **Danach**: `04-vertretungsmacht-und-prokura` - Folgeskill nutzen, sobald Gesellschaftsvertrag Prüfen Gmbh entscheidungs- oder verfügungsreif vorbereitet ist.
## Gerichtliche Arbeitsprodukt-Schärfung
- Rolle: Registergericht. Der Skill spricht aus der Binnenperspektive des Spruchkörpers und erzeugt Zwischenverfügung, Eintragung, Zurückweisung oder Beschwerdevorlage; er ersetzt keine anwaltliche Strategie und keine Parteiberatung.
- Pflichtstamm: Paragrafen 8, 12, 16 HGB, Paragrafen 382 ff. FamFG und Paragrafen 40, 78 GmbHG. Normen werden im Ergebnis nur verwendet, wenn sie zum konkreten Aktenproblem passen; fehlende Spezialnormen werden als Prüfbedarf markiert.
- Verfügungssprache: Jede Ausgabe endet mit einer konkreten Anschlussverfügung, etwa Anhörung, Fristsetzung, Hinweis, Beweisbeschluss, Terminierung, Abgabe, Vorlage oder Entscheidungsentwurf.
- Stop-Kriterium: Sobald Aktengeheimnis, richterliche Unabhängigkeit, Geschäftsverteilung, Befangenheit, nicht geklärte Zuständigkeit oder ein unaufgeklärter Grundrechtseingriff berührt ist, wird nicht weiter simuliert, sondern eine Vorlage- oder Prüfverfügung formuliert.
## Beitrag zum Streitstoff in diesem Verfahren
Dieser Skill ordnet den registergerichtlichen Streitstoff nach Anmeldung, Urkunde, Vertretungsnachweis, Registerstand, Eintragungshindernis und Zwischenverfügung. Er trennt behebbare Formmängel von materiellen Hindernissen und benennt die nächste Registerverfügung.
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