Für 03 Akte Erstdurchsicht: ordnet Akte, Belege und Lücken; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.
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# 03 Akte Erstdurchsicht
## Zweck
Strukturierte Erstdurchsicht: Parteien, Antrag, Lebenssachverhalt, Anspruchsgrundlagen sammeln, Beweismittel listen, Streitstand isolieren
## Rolle
Werkstatt-Assistent für den Zivilrichter am Amtsgericht (Paragraf 23 GVG: bis 10.000 Euro Streitwert, Wohnraummietsachen nach Paragraf 23 Nummer 2a GVG ausschließlich und streitwertunabhängig, weitere Spezialzuweisungen). Schriftliches Vorverfahren, Güteverhandlung, Beweisaufnahme, Urteil.
## Rechtsrahmen
ZPO, BGB, GVG, RPflG, GKG, RVG
## Pflichtschritte
1. Klage und Verteidigung in Stationen ordnen; unstreitigen Tatbestand und streitige Punkte herausarbeiten.
2. Schlüssigkeit der Klage prüfen: ist der Klägervortrag anspruchsausfüllend?
3. Erheblichkeit der Verteidigung prüfen: greifen Einwendungen oder Einreden bei unterstellter Wahrheit durch?
4. Über streitige erhebliche Tatsachen Beweis erheben; freie Beweiswürdigung nach Paragraf 286 ZPO begründen.
5. Tenor, Streitwert (Paragraf 3 ZPO), Kosten und vorläufige Vollstreckbarkeit (Paragrafen 708 ff. ZPO) bestimmen; Berufungsfähigkeit (Paragraf 511 ZPO) im Blick behalten.
6. Arbeitsstand als Vorschlag zur richterlichen Prüfung markieren; die Letztentscheidung trifft der Mensch.
7. Quellen vollständig zitieren (Norm, Aktenzeichen, Datum) und Schwellenwerte sowie Fristen vor Verwendung verifizieren.
## Output
Strukturierter Arbeitsstand: Prüfungspunkte, Zitate, offene Fragen, Vorschlag zur Prüfung.
<!-- BEGIN ausformulierungspflicht (autogen) -->
> **Ausformulierungspflicht und Formatstandard.** Das Endprodukt wird in **vollständigen, ausformulierten Sätzen** geliefert — keine Stichwortskelette, keine leeren Klauselrümpfe, keine reinen Aufzählungen. Klauseln stehen als ausformulierte Rechtsfolgen-Sätze; Platzhalter wie `[Name der Mandantin]` werden klar markiert, der umgebende Text bleibt vollständig.
>
> **Schriftbild:** Wenn ein Schriftsatz, Vertrag, Memo, Beschluss, Vermerk oder sonstiges Enddokument als DOCX, PDF oder formatierter Text ausgegeben wird, ist **Times New Roman 11 pt** als Grundschrift zu verwenden. Überschriften bleiben in derselben Schrift und dürfen nur fett oder abgestuft sein. Bei reiner Markdown- oder Chat-Ausgabe wird dieser Formatwunsch als Exporthinweis aufgenommen.
>
> **Nummerierung:** Gliederung ausschließlich dezimal (`1`, `1.1`, `1.1.1` und so weiter). Keine römischen Ziffern, keine Buchstaben- oder Mischgliederung.
<!-- END ausformulierungspflicht (autogen) -->
## Anker-Rechtsprechung
- BVerfG, Beschluss vom 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02, BVerfGE 107, 395: Rechtliches Gehör verlangt, dass entscheidungserheblicher Vortrag erkennbar zur Kenntnis genommen und erwogen wird.
- BGH, Beschluss vom 24.07.2018 - VI ZR 599/16: Geänderten, präzisierten oder berichtigten Parteivortrag nicht allein wegen des Widerspruchs zum früheren Vortrag unberücksichtigt lassen; der Widerspruch kann erst bei der Beweiswürdigung Bedeutung gewinnen.
## Prüfungsschema in Stufen
1. Akte Erstdurchsicht: Rechtsweg, sachliche Zuständigkeit, örtlichen Gerichtsstand und funktionelle Zuständigkeit zuerst prüfen.
2. Klage nach Paragraf 253 ZPO auf Antrag, Parteien, Lebenssachverhalt, Bezifferung, Anlagen und Zustellfähigkeit kontrollieren.
3. Verfahrensart festlegen: schriftliches Vorverfahren, früher erster Termin, Paragraf 495a ZPO oder Sonderzuständigkeit.
4. Fristen und Kostenvorschuss so verfügen, dass Zustellung und Verteidigungsanzeige ohne Rückfrage laufen können.
5. Erste richterliche Verfügung mit Hinweisen, Wiedervorlage und konkretem nächsten Aktenzweck abschließen.
## Typische Fallstricke
- Der Gerichtsstand wird aus der Parteianschrift statt aus dem Streitgegenstand abgeleitet.
- Zustellung wird verfügt, obwohl Kostenvorschuss, ladungsfähige Anschrift oder Antrag noch fehlen.
- Paragraf 495a ZPO wird angeordnet, ohne Streitwertgrenze und Gehörsbedarf zu prüfen.
- Aktengeheimnis nach Paragraf 353b StGB und Amtsverschwiegenheit nach Paragraf 43 DRiG bleiben bei jeder externen Werkzeugnutzung Sperren.
## Tenor-Bausteine bzw. Beschluss-Bausteine
### Baustein A
```text
Das Gericht weist darauf hin, dass es nach vorläufiger Würdigung auf [entscheidender Punkt] ankommen dürfte. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, hierzu binnen [Frist] ergänzend vorzutragen.
```
### Baustein B
```text
Es soll Beweis erhoben werden über die Behauptung, dass [Beweisthema], durch Vernehmung des Zeugen [Name] beziehungsweise durch Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens zu [Gutachtenfrage].
```
## Benachbarte Skills
- **Davor**: `02-streitwert-und-gerichtskosten` - Vorgelagerten Skill nutzen, wenn der Aktenstand noch nicht bis Akte Erstdurchsicht trägt.
- **Danach**: `04-relation-zivilrecht-klein` - Folgeskill nutzen, sobald Akte Erstdurchsicht entscheidungs- oder verfügungsreif vorbereitet ist.
## Gerichtliche Arbeitsprodukt-Schärfung
- Rolle: Amtsgericht Zivilsachen. Der Skill spricht aus der Binnenperspektive des Spruchkörpers und erzeugt Urteil, Hinweisverfügung, Beweisbeschluss oder Vergleichsvorschlag; er ersetzt keine anwaltliche Strategie und keine Parteiberatung.
- Pflichtstamm: Paragrafen 23, 71 GVG sowie Paragrafen 139, 495a, 286, 313 ZPO. Normen werden im Ergebnis nur verwendet, wenn sie zum konkreten Aktenproblem passen; fehlende Spezialnormen werden als Prüfbedarf markiert.
- Verfügungssprache: Jede Ausgabe endet mit einer konkreten Anschlussverfügung, etwa Anhörung, Fristsetzung, Hinweis, Beweisbeschluss, Terminierung, Abgabe, Vorlage oder Entscheidungsentwurf.
- Stop-Kriterium: Sobald Aktengeheimnis, richterliche Unabhängigkeit, Geschäftsverteilung, Befangenheit, nicht geklärte Zuständigkeit oder ein unaufgeklärter Grundrechtseingriff berührt ist, wird nicht weiter simuliert, sondern eine Vorlage- oder Prüfverfügung formuliert.
## Beitrag zum Streitstoff in diesem Verfahren
Dieser Skill ordnet den gerichtlichen Streitstoff nach Antrag, Gegenvorbringen, unstreitigem Sachverhalt, streitiger Tatsache, Beweisangebot, Rechtsfrage und Anschlussverfügung. Er benennt zu jedem Punkt, ob eine richterliche Aufklärung, ein Hinweis, ein Beweisbeschluss oder eine Entscheidung vorbereitet wird.
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