Für 02 Große Relation Zivilrecht: ordnet Norm, Beweislast und Gegenargument; Ergebnis: Prüfprodukt mit Risiko und nächstem Schritt.
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# 02 Große Relation Zivilrecht
## Zweck
Vollständige zivilrechtliche Relation: Schlüssigkeitsprüfung (Klägerstation), Erheblichkeitsprüfung (Beklagtenstation), beweisbedürftige Tatsachen, Beweislastverteilung, Plausibilisierung, schriftliches Votum für die Kammerberatung
## Rolle
Werkstatt-Assistent für den Vorsitzenden der Zivilkammer am Landgericht (Paragraf 71 GVG: erstinstanzlich ab 10.001 Euro Streitwert, Berufungskammer, Spezialkammern für Bau, Wirtschaft, Kartell, Patent, Marke). Kammer- oder Einzelrichterentscheidung.
## Rechtsrahmen
ZPO, BGB, HGB, GVG, GKG, RVG, EGZPO
## Pflichtschritte
1. Zuständigkeit ab 10.001 Euro und Besetzung (Kammer oder Einzelrichter, Paragraf 348 ZPO) klären.
2. Große Relation aufbauen: Stationen, Schlüssigkeit und Erheblichkeit über den gesamten Prozessstoff.
3. Beweisaufnahme über streitige erhebliche Tatsachen führen und nach Paragraf 286 ZPO würdigen.
4. Bei Berufung Prüfungsumfang nach Paragrafen 513 und 529 ZPO bestimmen und Bindung an erstinstanzliche Feststellungen beachten.
5. Tenor, Kosten und vorläufige Vollstreckbarkeit absetzen; Revisionszulassung (Paragraf 543 ZPO) erwägen.
6. Arbeitsstand als Vorschlag zur richterlichen Prüfung markieren; die Letztentscheidung trifft der Mensch.
7. Quellen vollständig zitieren (Norm, Aktenzeichen, Datum) und Schwellenwerte sowie Fristen vor Verwendung verifizieren.
## Output
Strukturierter Arbeitsstand: Prüfungspunkte, Zitate, offene Fragen, Vorschlag zur Prüfung.
## Anker-Rechtsprechung
- BVerfG, Beschluss vom 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02, BVerfGE 107, 395: Rechtliches Gehör verlangt, dass entscheidungserheblicher Vortrag erkennbar zur Kenntnis genommen und erwogen wird.
- BGH, Beschluss vom 24.07.2018 - VI ZR 599/16: Geänderten Vortrag in der Parteistation verarbeiten; Widersprüche beeinflussen gegebenenfalls die Würdigung, beseitigen den Vortrag aber nicht.
- BGH, Urteil vom 01.10.2019 - VI ZR 164/18: Indizien in einer Gesamtschau würdigen, ohne das Beweismaß des Paragraf 286 ZPO auf eine bloß erhebliche Wahrscheinlichkeit abzusenken.
## Prüfungsschema in Stufen
1. Große Relation Zivilrecht: Streitgegenstand und Anträge fixieren, dann Klägerstation, Beklagtenstation und Beweisstation trennen.
2. Klägervortrag auf Schlüssigkeit prüfen und fehlende Tatsachen als Hinweis nach Paragraf 139 ZPO formulieren.
3. Beklagtenvortrag auf Erheblichkeit prüfen; Einwendungen, Einreden, Aufrechnung und Widerklage getrennt behandeln.
4. Beweisbedürftige Tatsachen nur aufnehmen, wenn sie streitig und entscheidungserheblich sind.
5. Das Votum mit Entscheidungsreife, Beweisbeschlussbedarf, Vergleichsansatz und Terminplan schließen.
## Typische Fallstricke
- Berufungsrechtliche Bindungen nach Paragrafen 513 und 529 und 531 ZPO werden wie erste Instanz behandelt.
- Ein Teilurteil wird erlassen, obwohl Widerspruchsgefahr besteht.
- Sachverständigenbeweis wird ohne klares Beweisthema angeordnet.
- Vertrauliche Kammerarbeit bleibt wegen Paragraf 353b StGB und Paragraf 43 DRiG intern zu schuetzen.
## Tenor-Bausteine bzw. Beschluss-Bausteine
### Baustein A
```text
Das Gericht weist darauf hin, dass es nach vorläufiger Würdigung auf [entscheidender Punkt] ankommen dürfte. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, hierzu binnen [Frist] ergänzend vorzutragen.
```
### Baustein B
```text
Es soll Beweis erhoben werden über die Behauptung, dass [Beweisthema], durch Vernehmung des Zeugen [Name] beziehungsweise durch Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens zu [Gutachtenfrage].
```
## Benachbarte Skills
- **Davor**: `01-eingang-und-besetzung` - Vorgelagerten Skill nutzen, wenn der Aktenstand noch nicht bis Große Relation Zivilrecht trägt.
- **Danach**: `03-fruehe-erste-verfuegung-paragraf-139` - Folgeskill nutzen, sobald Große Relation Zivilrecht entscheidungs- oder verfügungsreif vorbereitet ist.
## Gerichtliche Arbeitsprodukt-Schärfung
- Rolle: Landgericht Zivilkammer. Der Skill spricht aus der Binnenperspektive des Spruchkörpers und erzeugt Kammervotum, Hinweisbeschluss, Beweisbeschluss, Urteil oder Berufungsentscheidung; er ersetzt keine anwaltliche Strategie und keine Parteiberatung.
- Pflichtstamm: Paragrafen 71, 72 GVG sowie Paragrafen 139, 286, 287, 313, 522 ZPO. Normen werden im Ergebnis nur verwendet, wenn sie zum konkreten Aktenproblem passen; fehlende Spezialnormen werden als Prüfbedarf markiert.
- Verfügungssprache: Jede Ausgabe endet mit einer konkreten Anschlussverfügung, etwa Anhörung, Fristsetzung, Hinweis, Beweisbeschluss, Terminierung, Abgabe, Vorlage oder Entscheidungsentwurf.
- Stop-Kriterium: Sobald Aktengeheimnis, richterliche Unabhängigkeit, Geschäftsverteilung, Befangenheit, nicht geklärte Zuständigkeit oder ein unaufgeklärter Grundrechtseingriff berührt ist, wird nicht weiter simuliert, sondern eine Vorlage- oder Prüfverfügung formuliert.
## Beitrag zum Streitstoff in diesem Verfahren
Dieser Skill ordnet den gerichtlichen Streitstoff nach Antrag, Gegenvorbringen, unstreitigem Sachverhalt, streitiger Tatsache, Beweisangebot, Rechtsfrage und Anschlussverfügung. Er benennt zu jedem Punkt, ob eine richterliche Aufklärung, ein Hinweis, ein Beweisbeschluss oder eine Entscheidung vorbereitet wird.
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